Guten Tag,
ich habe vor einigen Tagen den Bescheid bekommen, dass ich, bzw. eines meiner Elternteile, das im Zeitraum meiner Ausbildung gezahlte Kindergeld zurückzahlen muss. („Rückforderung: Aufgrund dieser Entscheidung(en) wurde Kindergeld von […] bis […] in Höhe von […] Euro überzahlt. Dieser Betrag ist nach § 37 Abs. 2 Abgabenordnung zu erstatten“)
Die Begründung lautet, dass der Aufforderung (ca. 1 Monat zuvor), den „Nachweis über das Ende des Schulbesuchs“ einzureichen, nicht nachgekommen worden sei.
Ob der Brief jemals angekommen ist, kann Ich leider nicht sicher sagen und auch nicht mehr nachvollziehen.
Meine Frage lautet nun wie weiter vorzugehen ist. Da nur eine Aufforderung rausgeschickt wurde, kann man doch davon ausgehen, dass die Mitteilung mit einem normalen Brief verschickt wurde, und den Einspruch damit begründen, dass uns der Brief nie erreichte und gleichzeitig die geforderten Unterlagen nachreichen. Sehe Ich das richtig und sollte demnach selbständig Einspruch erheben, oder sollte ich meinen Eltern empfehlen einen Anwalt aufzusuchen?