Inhalte der Tagesordnung eines e.V

Ich habe einige Fragen zum notwendigen Inhalt der Tagesordnung (TO) der

Jahreshauptversammlung eines gemeinnützigen e.V.:

  1. Ladungsfrist:
    Genügt zum Einhalten der Ladungsfrist das Datum des Poststempels, oder muss man eine Postlaufzeit beim Versand der Einladungen mit einkalkulieren, so dass man erst den angenommenen Zeitpunkt der Postauslieferung als Beginn der Ladungsfrist rechnen darf?

  2. Beschlussfähigkeit:
    Gehört die „Feststellung der Beschlussfähigkeit“ unbedingt auf die TO, oder kann diese auch ohne Erwähnung auf der TO festgestellt werden?

  3. Entlastung / Neuwahlen:
    Kann man aus dem TOP „Entlastung des Vorstandes“ automatisch ableiten, dass Neuwahlen durchgeführt werden, oder muss die anstehende Neuwahl separat als TOP aufgeführt werden?

  4. Wahl der Kassenprüfer:
    Angenommen, die Wahl der Kassenprüfer ist nicht als TOP angeführt, darf die Versammlung trotzdem Kassenprüfer wählen?

  5. Änderung der TO:
    Müssen Änderungen bzw. Anträge zur Änderung der TO vor Beginn der Versammlung allen Mitgliedern mitgeteilt werden, oder genügt die Mitteilung der Änderungen während der Versammlung?

Für Tips zu meinen Fragen schon mal ganz vielen Dank vorab.

Hallo Thorsten,

Ich habe einige Fragen zum notwendigen Inhalt der Tagesordnung
(TO) der

Jahreshauptversammlung eines gemeinnützigen e.V.:

  1. Ladungsfrist:
    Genügt zum Einhalten der Ladungsfrist das Datum des
    Poststempels, oder muss man eine Postlaufzeit beim Versand der
    Einladungen mit einkalkulieren, so dass man erst den
    angenommenen Zeitpunkt der Postauslieferung als Beginn der
    Ladungsfrist rechnen darf?

kann ich nichts sagen, wir laden über die Vereinszeitschrift. Aber ich würde mal annehmen, dass die Mitglieder schon noch Zeit zur Vorbereitung benötigen.

  1. Beschlussfähigkeit:
    Gehört die „Feststellung der Beschlussfähigkeit“ unbedingt auf
    die TO, oder kann diese auch ohne Erwähnung auf der TO
    festgestellt werden?

Habe ich noch nie auf unserer TO gesehen.

  1. Entlastung / Neuwahlen:
    Kann man aus dem TOP „Entlastung des Vorstandes“ automatisch
    ableiten, dass Neuwahlen durchgeführt werden, oder muss die
    anstehende Neuwahl separat als TOP aufgeführt werden?

Nein, kann man nicht. Wenn eine JHV jährlich veranstaltet wird, der Vorstand auch jährlich entlastet wird, aber nur alle zwei Jahre gewählt wird, dann heißt Entlastung nicht automatisch auch Neuwahl.

  1. Wahl der Kassenprüfer:
    Angenommen, die Wahl der Kassenprüfer ist nicht als TOP
    angeführt, darf die Versammlung trotzdem Kassenprüfer wählen?

Problematisch, da ja nicht angekündigt wurde. Schließlich könnte jeder anfechten, der meint, gerne andere Kassenprüfer nagesprochen zu haben, aber hat es ja nicht gewusst.

  1. Änderung der TO:
    Müssen Änderungen bzw. Anträge zur Änderung der TO vor Beginn
    der Versammlung allen Mitgliedern mitgeteilt werden, oder
    genügt die Mitteilung der Änderungen während der Versammlung?

Also, wir lassen zu Beginn die Tagesordnung beschließen, nachdem die Versammlungsleitung Änderungswünsche abgefragt und ggf. eingearbeitet hat.

Gruß, Karin

Hi Thorsten,

auch wenn ich mich für manche hier wiederhole: nimm Dir mal den nachfolgenden Link zur Brust:

http://www.wegweiser-buergergesellschaft.de/praxishi…

Ich denke, dass dort auch Deine Fragen beantwortet werden.

Gruß,
Anja

Moin!

Genügt zum Einhalten der Ladungsfrist das Datum des
Poststempels, oder muss man eine Postlaufzeit beim Versand der
Einladungen mit einkalkulieren, so dass man erst den
angenommenen Zeitpunkt der Postauslieferung als Beginn der
Ladungsfrist rechnen darf?

Ladung muss vor Ablauf der Ladungsfrist beim Versammlungsteilnehmer EINGEGANGEN sein.

  1. Beschlussfähigkeit:
    Gehört die „Feststellung der Beschlussfähigkeit“ unbedingt auf
    die TO, oder kann diese auch ohne Erwähnung auf der TO
    festgestellt werden?

M.E. gehört alles, was beschlossen und festgestellt werden soll auch auf die Tagesordnung. Also auch die Feststellungs der Beschlussfähigkeit, ohne die es sonst ja eh nicht weiter geht.

  1. Entlastung / Neuwahlen:
    Kann man aus dem TOP „Entlastung des Vorstandes“ automatisch
    ableiten, dass Neuwahlen durchgeführt werden, oder muss die
    anstehende Neuwahl separat als TOP aufgeführt werden?

Wurde schon beantwortet: Neuwahl muss seperat aufgeführt werden.

  1. Wahl der Kassenprüfer:
    Angenommen, die Wahl der Kassenprüfer ist nicht als TOP
    angeführt, darf die Versammlung trotzdem Kassenprüfer wählen?

Definitiv NEIN! Wahlen sind vorher bekannt zu machen. Ausnahme könnte dann gelten, wenn alle Vereinsmitglieder anwesend sind (wirklich alle) und einstimmig die Änderung der Tagesordnung und die Hinzufügung des Punktes „Wahl des Kassenprüfers“ beschlossen wird.

  1. Änderung der TO:
    Müssen Änderungen bzw. Anträge zur Änderung der TO vor Beginn
    der Versammlung allen Mitgliedern mitgeteilt werden, oder
    genügt die Mitteilung der Änderungen während der Versammlung?

Soweit die Änderungen vorher bekannt sind, müssen sie noch mitgeteilt werden. Änderungen während der Versammlung nur wenn alle Mitglieder anwesend sind und alle mit der Änderung einverstanden sind.

Für Tips zu meinen Fragen schon mal ganz vielen Dank vorab.

Gruß

Der Wegweiser Bürgergesellschaft wurde überarbeitet. Die von Anja verlinkten Inhalte finden Sie jetzt unter Wegweiser Bürgergesellschaft: Die Tagesordnung
Beste Grüße
Jérôme Heuper
Stiftung Mitarbeit