Inhalte richtig verlinken

Liebe Experten,

ich betreibe einen eigenen Blog und eine Website im Internet.

Immer wieder kommt es vor, dass ich selbst interessente Beiträge im Netz finde, die ich gerne in meinen Blog aufnehmen möchte bzw. verlinken möchte. Ich frage mich dabei wie ich das ganze den so mache, dass es rechtlich einwandrei ist. Bei anderen Bloggern sehe ich, dass diese komplette Beiträge aus aneren Website entnehmen und dann angeben „via…“ reicht das aus?

Wie zitiere ich denn richtig aus einem anderen Blog. Vielleicht kennst Du ja auch ein Tutorial für Blogger und Websitebetreiber…

Vielen Dank und ein wunderbares Restwochenende wünscht
Michael

Nun,

den ganzen Text kopieren und ein „via:“ einbauen ist sicher nicht korrekt. Es wird zwischen „Kurzzitat“ und „Langzitat“ unterschieden. Und - ein ganzer Text kann kaum ein Zitat aus einem Text sein? :wink:

Kurzzitat - üblicherweise etwa 3 Sätze - *mit* Quellangabe ist ohne Nachfrage erlaubt. Langzitat nur nach Nachfrage.

So etwa wäre das korrekt.

Es hängt auch von der Ursprungstextlänge ab. 3 Sätze als Kurzzitat wird schwierig, wenn der gesamte Text lediglich 3 Sätze lang ist.

Gruß

Hallo Michael,

meiner Meinung nach wäre der sicherste Weg den Autor anzuschreiben und um Erlaubnis zu bitten, hast Du eine schriftliche Zusage, bist Du meines Erachtens nach abgesichert. Alles andere könnte Probleme aufwerfen, wenn z.b. der Autor gar nicht zitiert werden möchte.

Absolute Sicherheit hast Du aber nur nach einer rechtlichen Beratung durch einen versierten Rechtsbeistand. Bei Interesse könnte ich Dir eine geeignete Adresse zukommen lassen.

LG

Hallo,

grundsätzlich muss man das Urheberecht beachten, Artikel, Blogeinträge oder sonstige Kommentare „gehören“ dem jeweilge Autor.

Sofern man ein Blogbeitrag oder Artikel dennoch veröffentlichen will, muss die Quelle, der Autor benannt werden, der Beitrag sollte zur besseren Kennzeichnung in Anführungszeichen gesetzt werden.

Weiterhin sind Angaben der Autoren zu beachten wie: kein Kopier-, Vervielfältigungs- oder Veröffentlichtsrecht.

Besser ist es , eigene Artiklel oder Beiträge zu erstellen, dies besonders, wenn man für seinen Blog eine Suchmaschinenoptimierung durchführt, denn: Suchmaschinen mögen keine doppelten Beiträge (double content) und untersuchen die Urheberrechte. Also - hier kann ein SEO-Problem selbst verursacht werden.

Artikel oder Beiträge, die mit eigenem Gedankengut und Formulierungen stark verändert und mit anderen Überschriften versehen werden, fallen nicht unter das Urheberrecht. Aber dennoch ist Vorsicht geboten.

Mit besten Grüßen
Wilderich von Dalwigk

Hallo.
Grundsätzlich gilt bei allem geschriebenen das Urheberrecht, nach entsprechender Genehmigung kann man auf Texte auch das Copyright, also das Recht zum Kopieren erhalten. Einen Teil eines Textes zu verwenden, wenn es nicht der Großteil oder sogar der komplette Text ist, ist erlaubt, wenn es als Zitat, z. B. durch Anführungszeichen + mit Quellen-Angabe entsprechend gekennzeichnet ist.
Vereinzelt werden komplette Texte auch bei Partnerschaften, z. B. mit einem ständigen Geschäftspartner oder Händler von diesem geduldet, solange die Partnerschaft anhält. Hier dient es ja zum Teil der Stärkung der Partnerschaft oder z. B. dem Verkauf von Produkten, wodurch auch der Partner profitiert. Im Zweifel sollte man sich dies aber bestätigen lassen, da es ansonsten beim Ende einer Partnerschaft negativ ausgelegt werden könnte.
Am besten bei diesem komplexen Thema, da hier viele Blog-Betreiber auch zu Copyright-Verletzung immer mal wieder abgemahnt werden, einen Rechtsanwalt zu IT-Recht fragen. Hier findet man über klassische Suchmaschinen, aber auch über Netzwerke wie Xing zahlreiche kompetente Anwälte.

Bei weiteren Fragen zum Thema kann ich auch gerne direkt helfen. Telefon (07254) 985145 oder über Facebook unter http://www.facebook.com/mks.computer.internet.service
Viel Erfolg, Markus Scheurer (MKS Computer & Internet Service)

Hallo Michael,

sorry der späten Antwort! Sicher ist Deine Frage schon lange beantwortet.
Sicher weiß ich das auch nicht wie das auf der rechtlichen Seite aussieht. Ganz sicher ist natürlich wenn man mit dem Autor Kontakt auf nimmt und sein Einverständnis einholt.

viele Grüße von
Andy

Wenn ich Deine Frage richtig verstanden habe handelt es sich um eine Quellenangabe.
D.h., wenn Du von irgendwo etwas abgeschrieben hast, um es als Argument oder Bekräftigung Deiner Aussagen zu benutzen gibst Du die Quelle an; in dem Falle dann eine Internetadresse als Quellenangabe.
Das ist soweit richtig. Das einzige was Du beachten müßtest ob der Autor das erlaubt bzw. nicht erlaubt. Allerdings kommt es seltener vor das jemand eine Weiterverwendung verbietet.
Wenn kein Verbot ausgesprochen, dann ist es erlaubt, aber nur wenn Du die Quelle angibst (Das verlangt einfach auch die Internet Etikette).