Folgende Situation:
Angenommen eine Behörde (NRW) erlässt einen Verwaltungsakt gegen mehrere Bürger (auf diese aufgeteilt), jeder bekommt einen eigenen, an ihn adressierten Bescheid.
Weiterhin angenommen diese Bürger verlangen nun eine weitere Erklärung der Behörde und erhalten daraufhin jeder einen weiteren, nicht adressierten Bescheid, welcher den ehemals geteilten Verwaltungsakt zusammenfasst, sodass der Eindruck entstehen könnte, jeder dieser Bürger hätte nun plötzlich den gesamten Verwaltungsakt zu tragen, genügt dies der Anforderung der inhaltlichen Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes gem. § 37 VwVfG NRW (siehe auch http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_bs_bes_text?gld_nr=2… )?
Weiterhin angenommen, diese Bürger erheben aufgrund der mangelnden inhaltlichen Bestimmtheit Widerspruch gegen den Verwaltungsakt und die Behörde beharrt jedoch darauf, dieser sei rechtens, wäre es Sinnvoll, wenn diese Bürger das Verwaltungsgericht anriefen?
Danke im Voraus für Antworten.
