ich weiß nicht ob das hier das richtige Forum ist. Ich frage mich, ob der Begriff „Initiative“, also Elterninitiative, Bürgerinitiative usw. geschützt ist. Bin ich alleine schon eine Bürgerinitiative? Muß ich das irgendwo anmelden? Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, Spenden und andere Finanzen zu verwalten?
naja, eine Bürgerinitiative die nur aus einer Person besteht nennt man normal nicht „Bürgerinitiative“, sondern „Querulant“
Aber zum Kern deiner Frage, nein, Bürgerinitiative oder Initiative ist kein geschützter oder rechtlich normierter Begriff. Wenn es aber ein bisschen Struktur gewinnen soll, dann kann sich eine Bürgerinitiative natürlich als Verein ins Vereinsregister eintragen lassen, mit den Vorteilen (z.B. Kontoeröffnung möglich, evetuell Gemeinnützigkeit, eventuell mehr Gewicht gegenüber Instituitionen und Behörden) aber auch den Nachteilen (etwas Bürokratie).
Gruß,
Yoyi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]