Hallo!
Wenn ein Versandhandel behauptet Mahnungen von offenen Rechnungen verschicktzu haben, die nicht bezahlt wurden und anschließend diese an ein Inkasso weitergibt und der Kunde aber behauptet keine mahnungen bekommen zu haben und auch noch von dem selben versandhandel nach Monaten weiterbeliefet wird, in welchem recht steht da der Kunde. Er kann ja nicht beweisen keine Mahnungen bekommen zu haben…wie wird in so einem Fall entschieden? Warum verschicken Unternehmen keine Einschreiben, damit die Zustellung einen Mahnung bewiesen werden kann, zumindest die leztze vor einem Inkassoverfahren…?
Mfg A.
Hallo,
man sollte in so einem Fall erst einmal die Seriösität des Inkassounternehmens prüfen.
Problematisch ist es, wenn die Forderung wirklich (und zu Recht) existiert, dann wäre es wohl besser zu zahlen.
Es gibt auch keine Verpflichtung zur aussergerichtlichen Mahnung, theoretischer Weise könnte man nach verstreichen des Zahlungstermins das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.
Gruß
Christian
PS: Meist ist es besser mit dem Gläubiger zu reden, als mit dem Inkassobüro. Der Gläubiger will den Schuldner ja anscheinend als Kunden nicht verlieren (Weiterbelieferung) und das Inkassounternehmen will eigentlich nur das Geld einsacken. Bei Kleinbeträgen versuchen sie es lieber mit psychologischer Kriegsführung.
Hi!
Warum verschicken Unternehmen keine Einschreiben,
damit die Zustellung einen Mahnung bewiesen werden kann,
zumindest die leztze vor einem Inkassoverfahren…?
Z.B. weils zu teuer ist. Stell Dir ein Telekommunikationsunternehmen mit sechs Millionen Kunden vor, in dem es Monat für Monat jeweils Abertausende Fälle nicht bezahlter Rechnungen gibt.
Grüße,
jp
Hallo!
Wenn ein Versandhandel behauptet Mahnungen von offenen
Rechnungen verschicktzu haben, die nicht bezahlt wurden und
anschließend diese an ein Inkasso weitergibt und der Kunde
aber behauptet keine mahnungen bekommen zu haben und auch noch
von dem selben versandhandel nach Monaten weiterbeliefet wird,
in welchem recht steht da der Kunde. Er kann ja nicht beweisen
keine Mahnungen bekommen zu haben…wie wird in so einem Fall
entschieden?
Rechtsgrundlagen dazu finden sich im BGB.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/
Beispielsweise § 286. Den Zugang von Erklärungen muß i.a.R. derjenige beweisen, der sich auf den Zugang der Erklärung beruft. Hier ist zunächst zu prüfen, ob Verzug i.S. § 286 eingetreten ist, ohne das es einer Mahnung bedarf. Falls ja, waren die Mahnungen rechtlich unnötige Kulanz und deren Zugang ist unerheblich. Falls nein, wäre der Zugang mindestens einer Mahnung zum Verzugseintritt durch das Versandunternehmen zu beweisen. Besteht nachweislich Verzug, hat der Schuldner für den Verzugsschaden aufzukommen, soweit der Schaden nicht sittenwidrig herbeigeführt/erhöht wurde. Besteht kein Verzug, dann nicht. Wie entschieden wird entscheidet das Gericht.
HTH
Gruß
Carsten