Inkasso

Guten Tag,
es gibt da jemanden, der hat eine Hauptforderung zzgl. Auslagen und Gebühren eines Inkassobüros auf Raten beglichen. Nun erhielt dieser Jemand nochmals eine Zahlungsaufforderung mit erhöhten Auslagen und Gebühren.
Muss diese erhöhte Summe für Auslagen und Gebühren bezahlt werden??

Vielen Dank schon im voraus.

Hallo Munschkin,

wie soll man das bei diesen Angaben wissen können? Vermutlich hat der Schuldner hier selber keinen Überblick, denn sonst hätte er nicht an ein Inkasso-Unternehmen zahlen müssen.

Eigentlich ist es Sache des Schuldners, diese Frage zu beantworten.

Gruß!

Horst

Guten Morgen,

meine Kristallkugel sagt ja.

Nein, ohne Witz, woher sollen wir denn wissen ob die Frist zur Zahlung eingehalten wurde oder ob durch schleppende Zahlung weitere Gebühren angefallen sind?

Grüße Ute

Hi,

ein Inkassobüro darf nicht mehr verlangen, als ein Anwalt bei gleicher Leistung verlangen würde.

Wie werden die erhöhten Gebühren begründet? Gebühren berechnen sich aus dem Gegenstandswert. Handelt es sich um Zinsen?

Vielleicht sollte dargestellt werden um welche Gebühren und Auslagen es sich handelt und warum diese erhöht werden sollen.

Gruß
Tina

Hallo, vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Also, der Schuldner hat sich brav an die mit dem Inkassounternehmen vereinbarte Ratenzahlung gehalten. Die Erhöhung der Gebühren nach Begleichung der Schuld wurde von dem Unternehmen nicht begründet. Der Schuldner hatte schriftlich eine Begründung erbeten, auf dieses Schreiben wurde nicht reagiert. Es folgte nur eine weitere Zahlungsaufforderung mit nunmehr noch höheren Gebühren. Ob es sich bei den Gebühren um Zinsen handelt, ist dem Schuldner nicht bekannt.