Inkasso

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe folgendes Problem:
Ich habe einen Reifenhandel und ein Problem mit einem Kunden der nicht zahlt.
Bei dem Kunden handelt es sich um einen langjährigen Kunden bei dem das Geschäft auf Vertrauensbasis ging,weshalb der bei mir auch nichts unterschreiben musste!
Der Kunde kaufte bei mir im Frühjahr 2008 2 Satz Reifen für seine Firme (keine GmbH) im Wert von insgesamt ca. 800.-.
Nachdem ich längere Zeit keinen Zahlungseingang feststellen konnte, rief ich den Kunden an, der damals sagte, „es müsse irgend was schief gelaufen sein“ er werde sich sofort um die Sache kümmern.
Es folge darauf eine Zahlungserinnerung, die erste Mahnung, die zweite Mahnung, die dritte Mahnung.
Jetzt sagt mir der Kunde er habe kein Geld mehr, weil ihn einer seiner Kunden eine große Rechnung nicht bezahlt hat.
Habe ich eine Möglichkeit gegen ihn vorzugehen und nicht gleich das gute Geld hinter dem schlechten nachwerfe?

Danke im Voraus

h.tyres

Hallo!

Für Kaufverträge gibt es prinzipiell keine Formvorschriften. Somit sind auch mündlich geschlossene Verträge wirksam. Das Problem hierbei ist natürlich die Beweisbarkeit im Streitfall.

Wenn ein Schuldner nicht bezahlt, gibt es die Möglichkeit des vereinfachten Mahnverfahrens.
Hierzu muss der Schuldner in Verzug sein, was er hier scheinbar ist (durch Mahnungen).
Sie haben nun die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht (Wohnort des Schuldners wenn er Verbraucher ist oder vereinbarter Gerichtsstand wenn der Kunde Kaufmann ist) einen Mahnbescheid zu beantragen.
Wichtig ist zu wissen, welche Rechtsform das Unternehmen des Schuldner hat. Ist es eine Kapitalgesellschaft, ist diese der Schuldner, ist es eine Personengesellschaft, ist die natürliche Person der Schuldner.
Der Mahnbescheid kostet zwischen 20 und 25 EUR, also ein überschaubarer Betrag.
Legt der Schuldner binnen 14 Tagen nach Erhalt keinen Widerspruch ein, kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden, der wiederum nach 14 Tagen rechtskräftig wird. Dann kann aus diesem per Gerichtsvollzieher vollstreckt werden.
Legt der Schuldner jedoch gegen den MB Widerspruch oder gegen den VB Einspruch ein, können Sie entweder die Sache auf sich beruhen lassen (wenn Sie kein weiteres Geld investieren/riskieren wollen) oder die Eröffnung des streitigen Verfahrens bei Gericht beantragen. Hierzu müssen jedoch die Prozesskosten vorgestreckt werden, die der Beklagte hinterher zu zahlen hat, wenn dem Kläger Recht gegeben wird. Die Größenordnung liegt hier (grob geschätzt) bei um die 300 EUR.

Wichtig jedoch zu wissen: Der Kläger (also Sie) müssen im streitigen Verfahren die Rechtmäßigkeit der Forderung beweisen. Das ist bei mündlichen Verträgen ohne Zeugen sehr schwierig. Wem der Richter mehr glaubt, bleibt ihm allein überlassen („Aussage gegen Aussage“ ist ein weit verbreiteter Irrtum)

Also ein Mahnbescheid kostet nicht die Welt. Wenn Widerspruch eingelegt wird, kann man dann immer noch entscheiden, ob man es auf einen Prozess ankommen lassen will oder nicht.

Viele Grüße,
Paddy

Hallo,

was heißt denn „er musste nichts unterschreiben“?

Sollte es keinen Nachweis über den Verkauf geben, kann man nichts machen. Sorry, aber selbst beim besten Freund macht man das nicht.

Bea

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe folgendes Problem:
Ich habe einen Reifenhandel und ein Problem mit einem Kunden
der nicht zahlt.
Bei dem Kunden handelt es sich um einen langjährigen Kunden
bei dem das Geschäft auf Vertrauensbasis ging,weshalb der bei

Der Kunde kaufte bei mir im Frühjahr 2008 2 Satz Reifen für
seine Firme (keine GmbH) im Wert von insgesamt ca. 800.-.
Nachdem ich längere Zeit keinen Zahlungseingang feststellen
konnte, rief ich den Kunden an, der damals sagte, „es müsse
irgend was schief gelaufen sein“ er werde sich sofort um die
Sache kümmern.
Es folge darauf eine Zahlungserinnerung, die erste Mahnung,
die zweite Mahnung, die dritte Mahnung.
Jetzt sagt mir der Kunde er habe kein Geld mehr, weil ihn
einer seiner Kunden eine große Rechnung nicht bezahlt hat.
Habe ich eine Möglichkeit gegen ihn vorzugehen und nicht
gleich das gute Geld hinter dem schlechten nachwerfe?

Danke im Voraus

h.tyres

Sehr geehrter Herr Polster,

ohne Nachweis des Vertrages wird es Ihnen schwer fallen, jemanden zu finden, der Ihnen professionell hilft. Und ohne Zahlung geht es nie.

Es gibt aber einen Weg, der Ihnen mit etwas Glück ermöglicht, den Vertragsschluss nachzuweisen. Diesen legen wir hier jedoch nicht offen, denn das geht über eine kostenlose Beratung hinaus.

Sie haben die Möglichkeit einen Anwalt zu beauftragen, was Geld kostet und wenig bringen wird, sofern der Schuldner auf eine Mahnung des Anwalts nicht reagiert, da Sie keine Chance vor Gericht haben, mangels Nachweis des Vertragsschlusses. Den Weg zum Anwalt können Sie sich daher sparen.

Sie haben die Möglichkeit, mit breiten Herren rechtswidrig gegen den Schuldner vorzugehen, was Ihnen mit Sicherheit auch kein Geld bringen wird, wenn der Schuldner zur Zeit nicht zahlungsfähig ist. Es ist außerdem der teuerste Weg und bringt Sie in die Gefahr wegen Nötigung ggf. sogar Körperverletzung oder der Anstiftung derselben verurteilt zu werden. In solchen Fällen kann es zu Haftstrafen kommen und das Gewerbe lebenslang entzogen werden.

Sie haben die Möglichkeit, die Forderung zu vergessen, was kein Geld kostet, aber auch kein Geld bringt.

Oder Sie haben die Möglichkeit, ein Inkasso-Unternehmen zu suchen, das individuell und innovativ arbeitet und die Möglichkeiten kennt, wie man in Ihrem Fall einen Vertragsschluss nachweisen kann und diese auch nutzt. Sie brauchen sich an große Unternehmen damit nicht zu wenden, die werden Ihren Fall nicht individuell bearbeiten und Sie mit einer Einzelforderung auch nicht als Kunden aufnehmen. Dazu gehören die Creditreform, Infoscore, Bürgel, etc.
Es wird Ihnen nicht leicht werden, jemanden zu finden, der dieses Verfahren übernimmt - und wenn, können Sie nicht sicher sein, Ihr Geld zu bekommen.

Um Ihnen einen Überblick über die in diesem Fall zu erwartenden Kosten zu ermöglichen, führe ich Ihnen gern unsere Preisstruktur für einen Fall wie den Ihren auf. Dabei geht es uns hier nicht um Werbung, sondern darum, Ihnen eine ungefähre Einischätzung zu ermöglichen (alles zzgl. MWSt):
Grundgebühr: 80,00 € (Die Meisten Inkasso-Unternehmen liegen hier über 300,00 €)
Im Erfolgsfall erhalten Sie Ihr gesamtes Geld ohne Abzüge - der Schuldner zahlt unsere Gebühren zusätzlich.
Im Nichterfolgsfall: 15 € Pauschale zzgl. der Kosten und Auslagen (z. B. Briefe, Telefonate, Registeranfragen etc.)
Im Nichterfolgsfall titulieren wir die Forderung, wenn es Sinn macht und wir es geschafft haben die Forderung gerichtsbeständig nachzuweisen (was in Ihrem Falle möglich ist). Das kostete Sie ca. 50,00 €
Sollte der Schuldner dann immer noch nicht zahlen - zumindest in Raten, werden wir seine wirtschaftliche Situation 30 Jahre lang überwachen und im richtigen Moment Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Sie kostet das nichts. Wir übernehmen in diesen Fällen die Gerichtsvollzieherkosten, Kosten für die Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Kosten für die Abnahme der Eidesstattlichen Verischerung etc. Sofern wir aber Erfolg haben, beanspruchen wir 40% der eingezogenen Gelder als Erfolgsprovision.

Ich würde Ihnen zuraten ein Inkasso-Unternehmen zu beauftragen, weil die Kosten gering sind und Chancen auf Erfolg bestehen. Natürlich müssen sie uns Ihre Forderung nicht zum Einzug abtreten, sondern können sich auch ein anderes Inkasso-Unternehmen suchen. Nur ist es sinnlos, Großunternehmen anzusprechen, die auf Masseninkasso spezialisiert sind.

Mit freundlichen Grüßen

B. Bardohl, Hagen

Sehr geehrter Herr Polster,

vielen Dank für Ihr Vertrauen!
Zunächst einmal schade, dass schon wieder ein Mitbürger ein Unternehmen um sein Geld gebracht hat.
An ihrer Stelle würde ich einen Mahnbescheid erstellen. Dieser liegt bei rund 23,00€ und kann von Ihnen selbst beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Sollte der Schuldner den Mahnbescheid widersprechen, so können Sie sich das überlegen ob Sie hier, zusammen mit einem Rechtsanwalt, die Klage gegen den Schuldner vornehmen wollen. Ansonsten haben Sie nur die Kosten des Amtsgerichts für den Mahnbescheid noch dem schlechten Geld hintergeworfen!

Viel Erfolg!!

Grüße
toth-factoring