Sehr geehrter Herr Polster,
ohne Nachweis des Vertrages wird es Ihnen schwer fallen, jemanden zu finden, der Ihnen professionell hilft. Und ohne Zahlung geht es nie.
Es gibt aber einen Weg, der Ihnen mit etwas Glück ermöglicht, den Vertragsschluss nachzuweisen. Diesen legen wir hier jedoch nicht offen, denn das geht über eine kostenlose Beratung hinaus.
Sie haben die Möglichkeit einen Anwalt zu beauftragen, was Geld kostet und wenig bringen wird, sofern der Schuldner auf eine Mahnung des Anwalts nicht reagiert, da Sie keine Chance vor Gericht haben, mangels Nachweis des Vertragsschlusses. Den Weg zum Anwalt können Sie sich daher sparen.
Sie haben die Möglichkeit, mit breiten Herren rechtswidrig gegen den Schuldner vorzugehen, was Ihnen mit Sicherheit auch kein Geld bringen wird, wenn der Schuldner zur Zeit nicht zahlungsfähig ist. Es ist außerdem der teuerste Weg und bringt Sie in die Gefahr wegen Nötigung ggf. sogar Körperverletzung oder der Anstiftung derselben verurteilt zu werden. In solchen Fällen kann es zu Haftstrafen kommen und das Gewerbe lebenslang entzogen werden.
Sie haben die Möglichkeit, die Forderung zu vergessen, was kein Geld kostet, aber auch kein Geld bringt.
Oder Sie haben die Möglichkeit, ein Inkasso-Unternehmen zu suchen, das individuell und innovativ arbeitet und die Möglichkeiten kennt, wie man in Ihrem Fall einen Vertragsschluss nachweisen kann und diese auch nutzt. Sie brauchen sich an große Unternehmen damit nicht zu wenden, die werden Ihren Fall nicht individuell bearbeiten und Sie mit einer Einzelforderung auch nicht als Kunden aufnehmen. Dazu gehören die Creditreform, Infoscore, Bürgel, etc.
Es wird Ihnen nicht leicht werden, jemanden zu finden, der dieses Verfahren übernimmt - und wenn, können Sie nicht sicher sein, Ihr Geld zu bekommen.
Um Ihnen einen Überblick über die in diesem Fall zu erwartenden Kosten zu ermöglichen, führe ich Ihnen gern unsere Preisstruktur für einen Fall wie den Ihren auf. Dabei geht es uns hier nicht um Werbung, sondern darum, Ihnen eine ungefähre Einischätzung zu ermöglichen (alles zzgl. MWSt):
Grundgebühr: 80,00 € (Die Meisten Inkasso-Unternehmen liegen hier über 300,00 €)
Im Erfolgsfall erhalten Sie Ihr gesamtes Geld ohne Abzüge - der Schuldner zahlt unsere Gebühren zusätzlich.
Im Nichterfolgsfall: 15 € Pauschale zzgl. der Kosten und Auslagen (z. B. Briefe, Telefonate, Registeranfragen etc.)
Im Nichterfolgsfall titulieren wir die Forderung, wenn es Sinn macht und wir es geschafft haben die Forderung gerichtsbeständig nachzuweisen (was in Ihrem Falle möglich ist). Das kostete Sie ca. 50,00 €
Sollte der Schuldner dann immer noch nicht zahlen - zumindest in Raten, werden wir seine wirtschaftliche Situation 30 Jahre lang überwachen und im richtigen Moment Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Sie kostet das nichts. Wir übernehmen in diesen Fällen die Gerichtsvollzieherkosten, Kosten für die Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Kosten für die Abnahme der Eidesstattlichen Verischerung etc. Sofern wir aber Erfolg haben, beanspruchen wir 40% der eingezogenen Gelder als Erfolgsprovision.
Ich würde Ihnen zuraten ein Inkasso-Unternehmen zu beauftragen, weil die Kosten gering sind und Chancen auf Erfolg bestehen. Natürlich müssen sie uns Ihre Forderung nicht zum Einzug abtreten, sondern können sich auch ein anderes Inkasso-Unternehmen suchen. Nur ist es sinnlos, Großunternehmen anzusprechen, die auf Masseninkasso spezialisiert sind.
Mit freundlichen Grüßen
B. Bardohl, Hagen