Sehr geehrter Daniel,
Eine Partnerkarte wird mit Ihnen und nicht mit Ihrem Partner – in diesem Falle Ihrem Vater – abgerechnet.
Die Rechnungen der Partnerkarte bekommen Sie und nicht Ihr Vater. Das gleiche gilt für Mahnungen. Sie hätten deshalb über die Forerung des Telekommunikationsproviders informiert sein müssen.
Einen Adresswechsel können nur Sie und nicht Ihr Vater dem Telekommunikationsprovider angeben. Ihr Vater muss daher Ihre Unterschrift o. ä. gefälscht haben.
Sofern Sie bis dato briefliche Abrechnungen bekommen haben, müssten Sie bemerkt haben, dass diese ausblieben. Sie hätten somit zumindest eine Mitschuld und müssten die Folgen (Zinsen, Verzugsschäden) zumindest teilweise tragen.
Erhalten Sie die Abrechnungen aber online, hätten Sie jederzeit die Rechnungen einsehen können.
Auch ist es mir nicht klar, wer denn Ihre Rechnungen bezahlt hat. Wenn Ihr Vater Ihre Adresse geändert hat, hätten an Ihre Adresse auch keine Rechnungen mehr gehen können. Dass die Rechnungen Ihrer und der Partnerkarte an verschiedene Adressen gesendet werden, ist m. E. nicht möglich. Sie müssten daher von den Manipulationen Ihres Vaters Kenntnis bekommen haben.
Ihr Vater hat sich aber wahrscheinlich strafbar gemacht, denn nur Sie können Ihre Adresse ändern. (Aber berücksichtigen Sie bitte seine Zwangslage. Wenn er viel telefoniert hat, ohne über die Folgen nachzudenken, ist das unbestritten dumm. Aber wir alle machen mal Dummheiten. Er wird plötzlich die hohe Forderungssumme gesehen haben und – um mit Ihnen keinen Streit zu bekommen, weil Sie ihm wichtig sind – hat er versucht, die Sache zu richten, ohne dass Sie es erfahren. Vielleicht hat er sich auch Ihnen gegenüber geschämt. Natürlich war es falsch, was er gemacht hat – aber – wenn Ihr Verhältnis ansonsten nicht belastet ist, sollten Sie nicht überreagieren, denn genau davor scheint Ihr Vater Angst gehabt zu haben. Einen Vater hat man bekanntlich nur einen. Verständnis und Hilfe sind in einer solchen Situation m. E. besser als Vorwürfe und Zerwürfniss. Sie werden Ihrem Vater dadurch eine große Last von der Schulter nehmen, wenn Sie nachgiebig reagieren. Eines Tages werden Sie sicher darüber froh sein, ihm so geholfen zu haben.)
Den zweiten Fehler hat das Telekommunikationsunternehmen gemacht, indem es aufgrund der Meldung ihres Vaters - ohne Ihre Unterschrift – Ihre Adresse geändert hat. Sofern Ihr Vater aber Ihre Unterschrift gefälscht hat – wovon ich ausgehe – ist das natürlich nicht der Fall.
Teilen Sie dem Telekommunikationsprovider mit, dass Sie ihre Adresse nicht geändert haben und keine Kenntnis von der Adressänderung und der offenen Forderung hatten. Sofern man Ihnen keine Mitschuld zurechnet, was m. E. schwierig zu verhindern ist (s.o.), müssen Sie dann keine Zinsen und Verzugsschäden zahlen. Ihr Vater hingegen muss diese Kosten dann tragen. Versuchen Sie eine Regelung mit dem Provider zu finden, ohne dass die Staatsanwaltschaft einbezogen wird. Denn das hätte schlimme Folgen für Ihren Vater. Der Telekommunikationsprovider muss in einem solchen Fall auch den unrechtmäßigen Schufaeintrag löschen lassen. Ebenfalls muss er die Meldung an den FPP in Hamburg (Teil der Wirtschaftsauskunftei Bürgel) korrigieren. Der FPP ist der Fraud-Prevention-Pool, der Telekommunikationsprovider vor Betrügern schützen soll.
Kontrollieren Sie aber auch, ob Sie überhaupt einer Meldung an die Schufa zugestimmt haben. Also eine sogenannte „Schufa-Klausel“ unterschrieben haben. M. W. reicht es incht, wenn diese nur in den AGB des Providers enthalten ist. Sie muss gesndert unterschrieben werden. Haben Sie das nie getan, können Sie den Provider haftbar machen für negative Folgen des Schufa-Eintrages. M. E. trifft dasselbe auch für den FPP zu. Diese Angaben sind aber ohne Gewähr. Grundsätzlich gilt aber, dass niemand Internas aus einem Vertragsverhältnis an Dritte weitergeben darf, ohne dass der Vertragspartner dem zustimmt. Das ergibt sich aus den sog. „Nebenpflichten des Vertrages“, wozu auch die Verschwiegenheitspflichten gehören. Es könnte natürlich sein, dass der FPP kein Dritter in diesem Sinne ist. Das wäre zu prüfen. Ich gehe aber davon aus, dass der Provider Ihnen in diesem Fall schnell helfen wird, wenn Sie die Forderung bezahlen. (obwohl Telekommunikationsprovider, Banken und Versicherungen für mich die ekelhaftesten und widerlichsten Vertragspartner sind) Das aber täte ich erst, wenn die Eintragungen gelöscht wären - ansonsten kann es lange dauern, bis diese… handeln. Ggf. müssen Sie die Löschung gerichtlich einklagen – sofern Sie keine Mitschuld trugen. (s. o.)
Glück auf