Inkasso

Liebe/-r Experte/-in,

Wir haben einen Schuldtitel über ca. 30 000 DM
aus den 90 er Jahren .

Damals konnte sich der Schuldner rauswinden in dem er seinen Betrieb auf eine andere Person übertragen hatte.

Gleichzeitig hat er Unterhaltsverpflichtungen für 2 Kinder wo er angeblich zahlungsunfähig war und seine Mutter 100 € monatlich übernommen hatte .
Heute kam ein Brief vom Jugendamt wo man herausfinden möchte ob die Kinder weiterhin noch zur Schule gehen.
Meine Vermutung ist dass Sie jetzt selbst die 100 € umgehen wollen .

Dieser Umstand hat uns dazu veranlasst den Schuldtitel evtl. erneut eintreiben zu lassen .

Ich habe im Internet recherchiert und herausgefunden , das in einem Forum seit dem 22.9.2009 ein Eintrag auf seinem Namen für eine Wäschereining/Chemische Reinigung
getätigt worden ist…

Meine Frage :
Kann man erfolgreich etwas durchsetzen ?
Geld fordern ?
Hätte es überhaupt sinn die Sache wieder rechtlich zu verfolgen ?

MfG

Unabhängig vom Einzelfall haben Sie folgende Möglichkeiten:
Rechtsanwalt: teuer - Sie müssen dessen gebühren zahlen, selbst wenn er kein Geld vom Schuldner eintreiben kann. Außerdem beschränkt sich die Tätigkeit eines Rechtsanwalts meist nur auf das Nötigste und geht so gut wie nie über die einfachsten Standardmaßnahmen hinaus.
Anwälte sind außerdem selten auf den Forderungseinzug spezialisiert.
Eigene Beitreibungsversuche: Sofern Sie keine diesbezügliche Erfahrung haben und auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung in diesem speziellen Bereich sind, ist von eigenen Bemühungen abzuraten.
Inkasso-Unternehmen: Inkasso-Unternehmen sind Spezialisten für den Geldeinzug. Hier sollten Sie aber unterscheiden in 1. Unternehmen, die hauptsächlich Standardmaßnahmen durchführen und Masseninkasso betreiben. Dazu gehören meist alle großen, bekannten Unternehmen. Diese nehmen Einzelfälle häufig gar nicht zum Einzug an - und wenn doch, dann sind meist hohe Grundgebühren fällig.
Und 2. Unternehmen, die individuell und innovativ vorgehen und Schuldner auch aufsuchen. Der Preis unterscheidet sich jedoch auch bei diesen erheblich und sie sollten vergleichen. Um Ihnen einen Vergelich zu ermöglichen: Wir nehmen 90,00 € Grundgebühr und 40% Erfolgsprovision.
Beauftragen Sie NIEMALS illegale Inkasso-Unternehmen. Sie machten sich strafbar. Insbesondere Unternehmen, die damit werben, besonders „nachrücklich“ ggf. mit „Schlägern“ aus Russland vorzugehen, tun meist gar nichts mehr, nachdem SIe eine exorbitante Grundgebühr bezahlt haben. Schon die Drohung mit der Einschaltung eines solchen Unternehmens wurde mit 2000,00 € bestraft.

Wie wichtig die Einbeziehung eines kompetenten Inkasso-Unternehmens bereits früher gewesen wäre, ist daran ersichtlich, dass die Überschreibung eines Unternehmens in vielen Fällen rückgängig gemacht werden kann. Je nachdem, auf wen und für welches Geld das Unternehmen übertragen wurde, ist das u. U. immer noch möglich.

Und um Ihre Fragen konkret zu beantworten:
Ob etwas eingetrieben werden kann, kann mit diesen Informationen nicht beantwortet werden und ist von vielen Faktoren abhängig.
Ob Sie Geld fordern können, richtet sich nach der Art der Ratenzahlungsvereinbarung mit ihm bzw. der Mutter. Ggf. haben Sie sich dadurch jeder Möglichkeit beraubt. Außerdem ist es Ihnen nicht möglich, Geld s enzufordern, dass die Sache große Aussicht auf Erfolg hätte. Die GRünde dafür auszuführen sprengte dieses Forum.
Was den Sinn angeht, machte es überhaupt keinen, einen Titel nicht weiter realisieren zu wollen. Wozu haben Sie ihn dann bezahlt? Auch eigene Bemühungen sind nicht sinnvoll, da Ihnen die Kenntnisse fehlen. Es macht aber auch keinen Sinn, hohe Kosten in eine Vollstrekcung zu investieren, wenn man den Erfolg nicht prognostizieren kann. Am sinnvollsten ist demnach ein individuell und innovativ vorgehendes Inkasso-Unternehmen zu beauftragen. Das ist - sofern man das richtige Unternehmen findet - nicht teuer (s. o. - wir berechnen 90,00 €) und hat die höchste Erfolgschance. Dass Ihnen 40%, 50% oder 60% der Forderung (je nach beauftragtem Inkasso-Unternehmen)als Erfolgsprovision im Falle des erfolges verloren geht, sollte Sie davon nicht abhalten, da Sie ansonsten mit großer Wahrscheinlichkeit gar nichts mehr erhielten.
Sofern Sie noch spezielle Fragen haben, sehen Sie auf unsere Seite: www.Bardohl.de Dort finden Sie unter „häufige Fragen“ noch viele Hinweise zu Inkass-Unternehmen und deren Unterschiede.
Glück auf

Hallo ,
danke für die schnelle und sehr ausführliche Antwort.

Möchte noch anmerken dass die 100 € keine Ratenvereinbarung auf die 30000DM waren !!!

Die 100 € sind Anteilsmässig von dem zu zahlenden Unterhalt für die 2 Kinder .

Die 30000 DM worüber der Titel existiert stehen nicht im Bezug auf die Unterhaltsschuld … die evtl. noch dazukommen würde …

Die 30000DM sind bares geliehenes Geld wofür der Titel erwirkt worden ist.

Nur wegen der dreistigkeit ohnehin die lächerlichen 100 € Unterhalt auch noch umgehen zu wollen kamen wir auf den Gedanken auch die 30000DM wieder anzusprechen…

Über eine kurze Antwort wäre ich Ihnen wieder sehr verbunden…

MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das Prblem einer Ratenzahlungsvreinbarung ist nur das,
dass ein Schuldner sich auf die Vereinbarung berufen
kann, wenn er auch sein Einkommen sich verbessert hat.
Beispiel: Ein Schuldner bezieht die Grundsicherung,
nerklärt sich aber gtrotzdem bereit, eine Rate von
20,00 € monatlich zu bezahlen. Der Gläubiger stellt ihm
eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung aus. Der
Schuldner findet Arbeit und verdient 5000,00 €
monatlich. Nun müsste er eigentlich eine wesentlich
höhere Rate zahlen. Er beruft sich aber auf die
vereinbarung und zwhalt weiter 20,00 €. (wie man
dagegen als Gläubiger vorgeht, stellen wir hier nicht
da- es sprengte dieses Forum) Das aber war gemeint.
Haben Sie hingegen gar keine Rate vereinbart, gibt es
das Problem natürlich nicht.