Inkasso

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe leider ein paar Kunden die Ihre Rechnungen, bzw. Zahlungserinnerungen nicht nachkommen, daher die Frage wie kann ich diese Forderungen und an wehn zu welchen konditionen abgeben?

Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar

Grüße Jens

Abgabe an Rechtsanwälte ist relativ sinnlos. Die lassen eine Standardmahnung schreiben und klagen. Sie haben dann einen Titel - und sind um die Anwaltsgebühren ärmer. Natürlich bietet der Anwalt dann auch noch Vollstreckungsmaßnahmen an - warum sonst erwirbt man einen Titel? -Die gehen natürlich auch erfolglos aus - und der Anwalt hat noch zusätzliche Einnahmen - der Gerichtsvollzieher naürlich auch - das Land ( Gericht) nicht zu vergessen. - Nur Sie gehen dabei meist leer aus.
Ich empfehle daher ein Inkasso-Büro. Ein kleines Forderungsportfolio wird Ihnen sicherlich keiner abkaufen - aber sie werden es zum Einzug abtreten können.
Bei Inkasso-Unternehmen gibt es große Qualitätsunterschiede. Wer im BDIU (Bundesverband Deutschr Inkasso-Unternehmen) ist, ist zumindest seriös. (Wir waren auch mal drin - das bringt uns aber nichts mehr, weil unsere Juristen denen des Verbandes in nichts nachstehen - das war fürher anders - da hatte der Verband einen Spitzenjuristen mit grandiosen Fachkenntnissen. Der aber ist in Pension - und wir sparen uns deshalb die horrenden Beiträge - sind aber auch seriös)
Es soll kleine Inkasso-Krauter geben, die Ihre Forderung ohne ein Kostenrisiko für Sie einziehen - ich kann das nicht nachvollziehen. Bei solchen Büros würde ich das Kleingedruckt (die AGB) besonders sorgfältig lesen - ich halte diese Unternehmen nicht immer für seriös.
Wir übernehmen Forderungen für eine Grundgebühr von 120,- € pro Fall - oder einer einmalige Jahresgebührzahlung von 320,- Euro (Sie können danach so viele Fälle einreichen, wie Sie möchten)
Sind wir vorgerichtlich erfolgreich - und das sind wir in 80% der Fälle - erhalten Sie Ihre volle Hauptforderung ohne Abzug (der Schuldner zahlt unsere Gebühren und Kosten)
Sind wir nicht erfolgreich, titulieren wir die Forderung - auf Ihre Kosten (sind vom Schuldner zu ersetzen - so er Geld hat). Da Inkasso-Büros nur einen Bruchteil von Anwaltskanzleien für die Titulierung in Rechnung stellen dürfen, werden sie einen Titel kaum preisgünstiger bekommen könnenals bei Inkasso-Unternehmen.
zZahlt der Schuldner nach Urteil oder Vollstreckungsbescheid immer noch nicht, schließen wir die vorgerichtiche Sache ab - und stellen Ihnen unsere Auslagen und Kosten in Rechnung - zzgl. einer Pauschale von 25,- € (Vom Schuldner zu ersetzen) Dann führen wir das Verfahren als sog. „Überwachungsverfahren“ weiter. D. h., wir tragen das volle Kostenrisiko (Sach- und Lohnpfändungen, EV etc.) behalten aber 40% Erfolgsprovision von allen eingezogenen Geldern. Im Gegensatz zu anderen Inkasso-Unternehmen suchen wir die Schuldner bundesweit auf und führen sehr innovative und effektive Maßnahmen durch. Unsere Website www. Bardohl.de erklärt das ein wenig- ansonsten können Sie uns zu den Sprechzeiten anrufen. Wir beantworten gern Ihre Fragen persönlich.
B. Bardohl
(sofern die Internetadresse von der Technik gelöscht wurde: Sie leutet wie mein Nachname, und hat das deutsche Kürzel.)
Glück auf
B. B.

Hallo,
es gibt Inkassobüros, die Einzelforderungen bearbeiten. Die Konditionen sind sehr unterschiedlich, vor allem was die Preise angeht. Es gibt für Inkassobüros keine Gebührenordnung wie für Rechtsanwälte, aber Inkassobüros müssen sich trotzdem daran orientieren. Viele halten sich nicht daran und bieten ihre Dienste zu vollkommen überhöhten Preisen an.
Also, vergleichen lohnt sich.
Schauen Sie auf der Seite des BDIU www.inkasso.de nach. Dort sind alle zugelassenen Inkassobüros verzeichnet und der BDIU garantiert für „Qualität“ und Zuverlässigkeit.

Viel Erfolg!
Anna

Das Zauberwort heißt Faktoring…

Die Forderungen verkaufen bringmaximal 10 % der Summme wenn überhaupt und mit 200 euro rechnungen braucht man da gar nicht erst aufschlagen.

Also selbst ist der mann Inkassos tun ja auch nix anderes als schreiben und das kann ma ja wohl noch selbst.

Hallo Jens,

wie hoch sind die Forderungen?
Gibt es dafür eine Rechnung?
In welcher Branche bist Du tätig?

Hallo,

das bedeutet im Grund bei Rechnungen wie z.B. € 334,80 und € 217,06 lohnt es sich nicht da die kosten ja nahezu die gesamte Forderung verschluckt?

Grüße Jens

Hallo,

€ 334,08 und € 217,06 sind die beiden Forderungen, Rechnung erhielten Sie bislang nur eine, bei der ersten Forderung, denke ich werde ich wohl auf normalen Wege nie sehen, da diese Firma seit mehr als 4 Wochen nicht mehr erreichbar ist (sowohl am Telefon und als auch via Eischreibebriefe) und bei der zweiten muss ich erst noch abwarten. Ich arbeite im Home Office, die 1. war inbound (Gewinnspiele) und das 2. Outbound (verkauf an Firmen).

Grüße Jens

Das wird schwer.
es gibt zwar leute welche Forderungen kaufen, aber das sind entweder hohe beträge (Von leuten welche bezahlen können, aber nicht wollen), oder dann das Massengeschäft (Versandhäuser z.B. verkaufen meist ALLE Rechnungen gleich weiter.

Danke, alles was unter € 500,00 ist habe ich nur eine gefunden, die Zahlt 50 %aus, und damit ist alles für mich getan. Ist zwar Halsabschneider aber besser denn gar nichts auser mehr kosten

Grüße Jens

50%, ohne vorher überprüft zu haben, ob die Kunden wirklich zahlen können?
Wenn das wirklich stimmt, brauch ich die Adresse…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich habe das 4 Seitiges pdf file mit allen Angaben, allerdings an mich Adressiert, dass aber ist ja nicht von belang.
Hier kannman ja leider nicht einen Anhang senden, fragen Sie mich einfach unter [email protected] und ich sende Ihnen das Angebot.

War mehr als überascht das dies möglich ist.

Sollten Sie irgendwelche bedenken habem (ich habe keine mehr) dann teilen Sie mir dies auch mit.

Danke

Jens McCormack

Hallo,

gegen ein kl. Jahresgebühr kann man ohne RA Risiko z.B. bei Zyklop Inkasso Krefeld Forderungen beitreiben lassen. Mal nchfragen lohnt sich.

mfg Horst

Sehr geehrter Jens,

sofern Sie mehr als 3 Forderungen haben, stellen wir eine Jahresgrundgebühr von 320,- € in Rechnung. Sie können dann beliebig viele Fälle einreichen.

Wenn Sie nur diese beiden Kleinforderungen haben, sind 240,- € (120 pro Fall) wirklich unangemessen. Wir finden sicherlich aber auch dafür eine Lösung. Sie können uns unter 02331-870984 jederzeit anrufen.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Bardohl

Ich würde nicht über ein Inkassobüro arbeiten
Auf den Inkassogebühren bleibst Du selbst im Erfolgsfall oft sitzen da aufgrund der uneinheitlichen rechtsprechung diese gebühren sehr oft nicht durchsetzungsfähig sind !
Anwaltsgebühren sind durchsetzungs UND ( im Verzugsfall ) erstattungsfähig.
Ergo : lieber zum Anwalt

Hallo.

Ich habe heute auf Arbeit Ihren Fall geschildert.
Wir würden Ihnen gern bei der Beitreibung Ihrer Forderungen helfen. Zum Besprechen der Konditionen melden Sie sich bitte bei meinem Vertriebsleiter Herrn Matschkowski (Fa. Creditreform) unter der Telefonnummer 0361 - 4388156 oder 0172 - 2658382.
Herr Matschkowski wartet auf Ihren Anruf, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.