Inkasso

Na ja - was soll ein Inkassobüro auch sonst antworten ?
Es vertritt nicht die Interessen des Schuldners sondern möchte geld verdienen :wink:
Kein Inkassobüro hört umgehend auf Drohbroefe zu schreiben
ICH würde diese Gebühren nicht begleichen
Folgendes maximale Szenario ist wegen Inkassogebühren möglich :

2 oder 3 Briefe vom Inkasso plus evtl Telefoninkasso plus 1 oder 2 Briefe des angeschlossenen Hausanwaltes. In sehr seltenen Fällen wird ein Mahnbescheid beantragt. Diesen würde ich fristgem vollumfänglich UND begründungslos widersprechen.Diesen Widerspruch dann nicht wieder zurückziehen

Mir ist keine einzige erefolgreich durchgezogene Klage expl wg Inkassogebühren eines ext IBs bekannt
Habe selbst 3 jahre bei acoreus gearbeitet

Liebe/-r Experte/-in,
Als Inkasso-Inhaber kann ich nur empfehlen, Kosten, die ja nunmal auch beim Rechtsanwalt in noch höherer Grösse entstanden wären, zu begleichen,
Hallo,

ich habe ein kleines Problem mit einem Inkasso Büro. Ich habe
von meinem Stromanbieter, den ich bereits gewechselt hatte,
eine Zahlungsaufforderung erhalten. Da ich zu dieser Zeit im
Umzug war und viel zu tun hatte, habe ich diese zunächst nicht
bezahlt. Später habe ich dann eine Mahnung erhalten, die ich
auch nicht sofort bezahlt habe. Diese habe ich dann ca. eine
Woche nach Zahlungsaufforderung wieder aufgefunden und sofort
am Rechner bezahlt, online. Dies habe ich am 15.11.2010 getan,
also Montags. Bis dahin hatte ich noch keinen Brief des
Inkasso Büros erhalten. Am 17.11.2010 habe ich dann einen
Brief des Inkasso Büros erhalten indem ich zu einer viel
höheren Zahlung aufgefordert wurde. Ich habe mich dann mit dem
Stromanbieter auseinandergesetzt und diese haben gesagt, dass
die Sache erledigt sei. Jetzt bekomme ich ständig Briefe des
Inkasso Büros mit der Aufforderung die Bearbeitungsgebühr zu
zahlen. Sie haben mir heute geschrieben, dass ihr Brief
bereits am 14.11. versendet wurde.(Das war ein Sonntag???) Ich
habe ihn aber erst am 17.11. erhalten und da war das Geld
schon bezahlt. Sie behaupten jetzt aber, dass sie am
11.11.2010 beauftragt wurden und es unerheblich sei, ob ich
das Geld inzwischen bezahlt habe.
Vielleicht kann mir jemand sagen, wie ich da weiter verfahren
soll.

Vielen Dank!

Ach ja ??
Evtl kann @Torrox mal ein nachprüfbares AZ präsentieren in welchem expl (!) wg den gebühren eines externen Inkassobüros erfolgreich geklagt wurde ?
Da er als Inkassounternehmer selbst an der Quelle sitzt dürfte das kein Problem sein