Inkasso

Liebe/-r Experte/-in,
Heute habe ich ein Schreiben von einem Inkassountern. Erhalten.
Die ursprüngliche Forderung wurde ende dez. Zurückgebucht und ich wollte sie jetzt überweisen. Ich habe keine Mahnung erhalten. Die ursprüngliche Forderung waren 13.99 dazu kamen jetzt 0,04 zinsen, 6,- Auslagen des gläubigers, 32,50 inkassokosten, 6,50 postentgeltpauschale was insgesamt 59,03€ macht. Muss ich das wirklich zahlen oder hätte ich erst eine mahnung erhalten müssen?

Da bin ich der falsche Ansprechpartner, ich berate bei Fragen zu Steueroptimierung offshore und Geldanlage

Hallo, dass ist eine Rechtsfrage, die ich nicht beantworten darf. Bitte RA konsultieren.

Sie hätten erste eine Mahnung erhalten müssen - ODER es hätte auf der Rechnung stehen müssen, dass Sie nach einem Monat in Verzug geraten und es müsste dann ein Monat herum sein. ODER es war im Vertrag ein Zahlungstermin vereinbart und dieser ist überschritten. (Siehe § 286 BGB) Ansonsten wären Sie nicht in Verzug geraten. Und das Inkasso-Büro müssen Sie nur zahlen, wenn Sie VOR BEAUFTRAGUNG des Inkassobüros durch den Gäubiger in Verzug waren. Der Gläubiger muss beweisen, dass Sie Rechnung und Mahnung erhalten haben.
Das aber gilt nur für Verbraucher. Sofern Sie nicht als Endverbraucher zahlen mussten geraten Sie auch in Verzug, wenn die Folge nicht auf der Rechnung erwähnt ist.
Teilen Sie das dem Inkasso-Büro mit. Ansonsten sind die Kosten generell nicht zu hoch.
Gück auf

Bis auf die Inkassokosten alles an den Gläubiger überweisen und inkassi inkasso sein lassen.Schrreiben von denen nicht beantworten und nicht reagieren.

Hallo,

Du musst wohl zahlen da geht kein Weg dran vorbei…
Beste Grüße