Inkasso

Hallo, wer von Euch kann mir folgende Frage beantworten:

Welche Tätigkeitsbereiche werden von Inkassounternehmen übernommen und in wieweit dürfen diese Tätigwerden, ohne in den Tätigkeitsbereich des Rechtsanwalts einzugreifen?

Hallo Renè,

die dürfen genau das,was auch jeder „normalsterbliche“ darf…
nämlich Briefe schreiben und mehr auch nicht…
Meistens jedoch haben die auch einen (oder große sogar mehrere Anwälte)
Anwalt festangestellt.
Der darf natürlich auch als Anwalt tätig werden…

mfg

Frank