Inkasso

Hallo,

jemand hat Post von einem Inkasso Büro bekommen, welche besagt das sie eine Forderung einklagen, über 2,38 € +Mahngebuehren 1,20 € zusammen 3,58€.
Sie schrieben das 07.2003 ! Über einen anderen Anbieter call by call telefoniert wurde und diese Rechnung nicht beglichen sei.
Dieser jener ist sich aber sicher das er es bezahlt hatte. Von Seiten der Telekom ist keine Rechnung mehr offen.
Auch hat der angeschriebene nie eine Mahnung / Zahlungserinnerung bekommen, das noch ein Summer x faellig sei.

Meine Frage ist nun, wie er sichverhalten soll? Soll er einfach die Rechnung bezahlen oder es ignorieren / antworten / in einspruch gehen?

Soweit er weiss ist die 1 Mahnung laut BGB immer kostenfrei und die einschaltung eines inkasso büros nur dann zurecht wenn der kläger seine Forderung schon per mahnung geltend gemacht hat. Wie schaut es in diesem Falle aus mit Verjaehrung? Er hatte glaube mal im fernsehn gehört das alle Forderungen von 2003 bis zu 31.12.03 eingeklagt sein muessen um den einspruch aufrecht zu erhalten.

MFG Alex

Guten Abend!

hatte glaube mal im fernsehn gehört das alle Forderungen von
2003 bis zu 31.12.03 eingeklagt sein muessen um den An spruch
aufrecht zu erhalten.

Wenn das so wäre, wäre unsere Wirtschaft endgültig am Ende. Das hieße nämlich, dass sämtliche mit Karte bezahlten Weihnachtsgeschenke im wahrsten Wortsinne Geschenke wären - Geschenke der Händler an gewitzte Kunden, die einfach nur der Abbuchung widersprechen muessten und aus dem Schneider wären.

Nein, die regelmäßige Verjährung beträgt (und betrug auch 2003 schon) drei Jahre, dh dass Forderungen aus 2003 in der Regel am 31. 12. 2006 verjährt sind, wenn sie nicht vorher tituliert werden (zB eingeklagt).

jemand hat Post von einem Inkasso Büro bekommen, welche besagt
das sie eine Forderung einklagen, über 2,38 € +Mahngebuehren
1,20 € zusammen 3,58€.
Sie schrieben das 07.2003 ! Über einen anderen Anbieter call
by call telefoniert wurde und diese Rechnung nicht beglichen
sei.
Dieser jener ist sich aber sicher das er es bezahlt hatte.

Kann er das auch beweisen?

Von
Seiten der Telekom ist keine Rechnung mehr offen.

Das heißt aber nix. Denn wenn die Kosten für Vorvorwahlen nicht beglichen werden, übernimmt die Telekom seit längerem kein Inkasso mehr!

Auch hat der angeschriebene nie eine Mahnung /
Zahlungserinnerung bekommen, das noch ein Summer x faellig
sei.

Unnötig.

Meine Frage ist nun, wie er sichverhalten soll? Soll er
einfach die Rechnung bezahlen oder es ignorieren / antworten /
in einspruch gehen?

Zahlen, denn am Ende wird die Forderung wohl eh berechtigt sein. Und der Betrag ist ja nun wirklich nicht die Welt.

Soweit er weiss ist die 1 Mahnung laut BGB immer kostenfrei

Nein. Falsch.

und die einschaltung eines inkasso büros nur dann zurecht wenn
der kläger seine Forderung schon per mahnung geltend gemacht
hat.

Nein. Falsch.

Wie schaut es in diesem Falle aus mit Verjaehrung? Er
hatte glaube mal im fernsehn gehört das alle Forderungen von
2003 bis zu 31.12.03 eingeklagt sein muessen um den einspruch
aufrecht zu erhalten.

Das wurde im Fernsehen wohl kaum so gesagt. Und wenn, wäre es gleichwohl falsch.

Levay

Hallo Alex,

jemand hat Post von einem Inkasso Büro bekommen, welche besagt
das sie eine Forderung einklagen, über 2,38 ? +Mahngebuehren
1,20 ? zusammen 3,58?.

Der Betrag ist wirklich lächerlich gering um den einzuklagen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass deshalb jemand vor Gericht geht. Aber gut!

Sie schrieben das 07.2003 ! Über einen anderen Anbieter call
by call telefoniert wurde und diese Rechnung nicht beglichen
sei.
Dieser jener ist sich aber sicher das er es bezahlt hatte. Von
Seiten der Telekom ist keine Rechnung mehr offen.

Solange wie Du das beweisen kannst, kann Dir nichts passieren!

Auch hat der angeschriebene nie eine Mahnung /
Zahlungserinnerung bekommen, das noch ein Summer x faellig
sei.

Musst Du ja auch nicht.

Meine Frage ist nun, wie er sichverhalten soll? Soll er
einfach die Rechnung bezahlen oder es ignorieren / antworten /
in einspruch gehen?

Siehe oben , wenn Du beweisen kannst, dass Du alles bezahlt hast…

Soweit er weiss ist die 1 Mahnung laut BGB immer kostenfrei

Absolut falsch. Wenn Dir jemand eine „Manhnung“, „ZAhlungsaufforderung“ schickt dann aus Kulanzgründen (schreibt man das so?). Normalerweise könnten die auch gleich bei Gericht nen Mahnbescheid einreichen.

Wie schaut es in diesem Falle aus mit Verjaehrung? Er
hatte glaube mal im fernsehn gehört das alle Forderungen von
2003 bis zu 31.12.03 eingeklagt sein muessen um den einspruch
aufrecht zu erhalten.

Ich glaube es ist eine regelmäßige VErjährung § 195 BGB, demzufolge tritt § 199 BGB ein um den BEginn der Verjährung zu ermitteln. Und ich glaube Du meinst nicht einklagen sondern wann die Verjährung zu laufen beginnt. Und nach § 199 BGB wäre dies dann am 31.12.03, 24.00 Uhr, demzufolge wäre dieser Anspruch bei einer regelmäßigen VErjährung, welche 3 Jahre beträgt, am 31.12.06, 24.00 Uhr verjährt.

Lege meine Hand dafür aber nicht ins Feuer!!!

Im Übrigen, sorry, aber war die im Fernsehen oft sagen, … Na ja ich würde nicht so viel darauf geben.

Viele Grüße zurück und noch einen schönen Herrentag

Sonne

Hallo,

warum lässt sich der Betroffene denn nicht erst beweisen, dass ihm der geforderte Betrag überhaupt in Rechnung gestellt wurde? Schickt der angebliche Gläubiger immer eigene Rechnungen an die Kunden oder werden diese Forderungen über die Telekomrechnung gestellt?

Überweist der Betroffene nicht über sein Konto? Wenn doch, dann lässt sich ja nachvollziehen (Kontoauszüge) ob er gezahlt hat oder nicht.

Bezüglich Mahnung bzw. Zahlungserinnerung gab es ja schon die entsprechenden Antworten?

Gruß Steffen B.

Hallo!

Der Betrag ist wirklich lächerlich gering um den einzuklagen.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass deshalb jemand vor Gericht
geht. Aber gut!

Wenn das wirklich so lächerlich wäre, dann gäbe es „Internet by Call“ wohl gar nicht. Es ist doch ziemlich schwierig bei den geringen Tarifen und den zahlreichen Anbietern auf eine Monatsbelastung von über 5 Euro zu kommen. Wenn es sich rumspräche, und das ginge wohl innerhalb von stunden, dass der Anbieter kleine Beträge niemals gerichtlich geltend macht, würde das Geschäft wohl zu 80% zusammenbrechen.

Gerichten und Anwälten ist es komplett egal, ob EUR 0,29 oder EUR 299,98 eingeklagt werden. Die Kosten sind gleich.