Hallo,
jemand hat Post von einem Inkasso Büro bekommen, welche besagt das sie eine Forderung einklagen, über 2,38 € +Mahngebuehren 1,20 € zusammen 3,58€.
Sie schrieben das 07.2003 ! Über einen anderen Anbieter call by call telefoniert wurde und diese Rechnung nicht beglichen sei.
Dieser jener ist sich aber sicher das er es bezahlt hatte. Von Seiten der Telekom ist keine Rechnung mehr offen.
Auch hat der angeschriebene nie eine Mahnung / Zahlungserinnerung bekommen, das noch ein Summer x faellig sei.
Meine Frage ist nun, wie er sichverhalten soll? Soll er einfach die Rechnung bezahlen oder es ignorieren / antworten / in einspruch gehen?
Soweit er weiss ist die 1 Mahnung laut BGB immer kostenfrei und die einschaltung eines inkasso büros nur dann zurecht wenn der kläger seine Forderung schon per mahnung geltend gemacht hat. Wie schaut es in diesem Falle aus mit Verjaehrung? Er hatte glaube mal im fernsehn gehört das alle Forderungen von 2003 bis zu 31.12.03 eingeklagt sein muessen um den einspruch aufrecht zu erhalten.
MFG Alex