Inkasso

Hallo!

Privatperson A bekommt am 30.09.2005 von Inkasso-Unternehmen Z eine Zahlungsaufforderung für eine Hauptforderung vom 10.04.01 aus Beitragsforderung für Fitnessstudio.

A macht die Einrede der Verjährung geltend.

Z antwortet am 28.10.2005, dass Einrede der Verjährung nicht greift, da Beiträge vom 15.02.02 - 14.04.03 offen sind und droht mit gerichtlichen Schritten.

Wie reagiert A am Besten? Sind ja zwei völlig andere Sachverhalten was die Beitragsdauer angeht.
A hatte einen Vertrag, ist aber im gegenseitigen Vernehmen in 2001 aufgelöst worden (leider nicht schriftlich fixiert).

Schliesslich sind, wenn man das zweite Schreiben als Grundlage nimmt, mehr als 3,5 Jahre seit der ersten ausstehenden Zahlung vergangen u. A hat nichts vom Fitnessstudio gehört.

Fragen:
Sind die Beiträge aus 2002 verjährt?
Kann A einen Nachweis über die Forderungsaufstellung verlangen sowie Kopie des Vertrages?
Ist das Vorgehen des Inkasso Z rechtens (unterschiedliche Zeitraumsangaben)?
Gibt es eine Frist, ab dem - in dem Fall - ein Fitnessstudio seine Forderungen geltend machen muss? Es kann ja nicht sein, dass ein Vertrag über Jahre läuft, ohne dass eine Zahlung geflossen ist u. dann die Gesamtsumme eingetrieben wird…
Was antwortet A am Bestens?

Sorry, für den vielen Text :smile:
Danke u. viele Grüße
Stefan

Hallo!

Wie reagiert A am Besten?

Gar nicht. Ich habe noch nie erlebt, dass sich ein Inkassounternehmen mit so Kleinigkeiten wie der Rechtmäßigkeit einer Forderung beschäftigt hätte. Was soll also die Schreiberei? Wenn der Mahnbescheid im Haus ist, ist genug Zeit zum Reagieren. Aber der muss erst mal kommen.

Verjährung beträgt 3 Jahre m.e.
da Beiträge vom 15.02.02 - verjährt 31.12.05

14.04.03 verjährt 31.12.06

Experimente sind teuer

Wolfgang

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