Inkasso

Hallo,

folgendes Szenario stelle ich zur Diskussion:

Eine Frau erhält ein Schreiben eines Inkassounternehmens. Ein Versandhaus hatte eine berechtigte Forderung abgetreten. Die Dame erinnert sich, vor weit über acht Monaten eine Rechnung mit einem Zahlungsziel erhalten zu haben, dass auf ein Datum vor mehr als einem halben Jahr angesetzt war. Diese Rechnung war der letzte Hinweis auf ihre offenen Posten. Sie wurde nicht über weitere Maßnahmen zur Eintreibung der Forderung informiert, und erhielt seit besagter Rechnung keinerlei Post mehr von dem Versandhaus. Weder Zahlungsaufforderungen, Mahnungen noch Sonderkataloge - die bis dato regelmäßig eintrafen - fanden sich in ihrer Post.

Die Forderung des Inkassounternehmens beinhaltet neben den ‚Altlasten‘ noch Zinsen, Mahngebühren, Kontoführungsgebühren und eine satte Inkassogebühr.

Das Versandhaus nimmt keinerlei Stellung und verweist an das Inkassobüro.

Ich freue mich auf eine anregende Diskussion.

Viele Grüße,

PM

Hallo PM,

diese fiktive Szenario gibt wenig her für eine Diskussion.

Wenn eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 2 Monaten vor 8 Monaten beim Kunden eingegangen ist und nicht innerhalb dieser 2 Monate bezahlt wurde, ist das weitere Vorgehen des Zahlungsempfängers rechtens.

Nirgends steht geschrieben, dass eine offenen Rechnung drei mal angemahnt werden muss, bis sie per Inkassounternehmen eingetrieben werden darf.

Meint WB

Hallo,

folgendes Szenario stelle ich zur Diskussion:

Eine Frau erhält ein Schreiben eines Inkassounternehmens. Ein
Versandhaus hatte eine berechtigte Forderung abgetreten. Die
Dame erinnert sich, vor weit über acht Monaten eine Rechnung
mit einem Zahlungsziel erhalten zu haben, dass auf ein Datum
vor mehr als einem halben Jahr angesetzt war. Diese Rechnung
war der letzte Hinweis auf ihre offenen Posten. Sie wurde
nicht über weitere Maßnahmen zur Eintreibung der Forderung
informiert, und erhielt seit besagter Rechnung keinerlei Post
mehr von dem Versandhaus. Weder Zahlungsaufforderungen,
Mahnungen noch Sonderkataloge - die bis dato regelmäßig
eintrafen - fanden sich in ihrer Post.

Die Forderung des Inkassounternehmens beinhaltet neben den
‚Altlasten‘ noch Zinsen, Mahngebühren, Kontoführungsgebühren
und eine satte Inkassogebühr.

Das Versandhaus nimmt keinerlei Stellung und verweist an das
Inkassobüro.

Ich freue mich auf eine anregende Diskussion.

Da gibt es nicht viel zu Diskutieren. Zahlen, da die Forderung ja berechtigt ist. Das Inkassobüro muß lediglich als solches zugelassen sein, aber davon gehe ich aus.

Der Händler hat keinerlei Verpflichtung Dich zu mahnen oder ähnliches, geschweige denn Dich weiterhin mit kostenlosen Katalogen zu versorgen. Der Schuldner einer Geldforderung kommt automatisch und ohne weitere Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit der Forderung und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug. Dadurch entsteht insbesondere die Pflicht zur Zahlung von Verzugszinsen. (Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen)

Hallo!

Ich freue mich auf eine anregende Diskussion.

Hm, naja, also viel zu Diskutieren gibt es da aber nicht.

Grundsätzlich tritt Verzug erst mit der Mahnung ein. Ist für die Zahlung allerdings ein konkreter Tag bestimmt, braucht’s auch keine Mahnung, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB.

Die Beispielsfrau befindet sich also im Verzug und hat Zinsen und INkassokosten zu bezahlen. Diskutieren kann man allenfalls über die Höhe der Inkassokosten, die regelmäßig über dem liegen, was ein Rechtsanwalt verlangen dürfte. Wenn’s so wäre, wäre zumindest das rechtswidrig.

Der Schuldner einer Geldforderung
kommt automatisch und ohne weitere Mahnung 30 Tage nach
Fälligkeit der Forderung und Zugang einer Rechnung oder einer
gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug. Dadurch
entsteht insbesondere die Pflicht zur Zahlung von
Verzugszinsen. (Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen)

Das wäre ein weiterer Ansatz, gilt aber gegenüber Verbraucherinnen nur, wenn in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen worden war.

Wo ich’s gerade nochmal lese: Mahnkosten kann natürlich nur abrechnen, wer auch mahnt. Wenn allerdings eine Mahnung abgeschickt wird, die nicht den Empfänger erreicht, sind die Kosten wohl trotzdem entstanden. In der Realität würde ich davon ausgehen, dass das auch so passiert ist, da Versandhäuser ungerne Kunden verlieren und daher noch auf das kostenintensive Stufen-Mahnwesen setzen.

Wo ich’s gerade nochmal lese: Mahnkosten kann natürlich nur
abrechnen, wer auch mahnt.

Wer redet denn von Mahnkosten? Die Rede war von Verzugszinsen!

Wer redet denn von Mahnkosten?

Die Person nennt sich „Madomski“.

Die Rede war von Verzugszinsen!

Auch.

Wer redet denn von Mahnkosten?

Die Person nennt sich „Madomski“.

Nachdem es sich um eine Antwort auf meinen Beitrag handelte habe ich das auch auf diesen bezogen und nicht auf den von Madomski.