Inkasso bei einem arglistigen Schuldner

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich habe vor ca. 3 Jahren eine Wohnung in München als Mieter verlassen und warte nun seit dem auf meine Kaution von ca. 3000 DM, die ich bei Anmietung dem Vermieter, einem Herrn Klaila, übergeben hatte. Ich habe mittlerweile alle rechlichen Mittel ausgeschöpft. Das heißt ich habe einen offiziellen Titel und schon vergeblich Gerichtsvollzieher hingeschickt. Da er das Geld nicht mündelsicher angelegt hatte (es ist ja angeblich nicht mehr da), hatte ich auch eine Anzeige wegen Unterschlagung eingereicht, die dann auf straftrechtlicher Ebene zunächst zu einem Haftbefehl geführt hat. Gerade wurde er rechtskräftig zu einer Geldstrafe hierzu verurteilt. Mein Geld (zivilrechtlich) habe ich aber dennoch nicht.
Wie sich später herausgestellt hat, hat der Vermieter auch seit 1999 eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass er kein Geld mehr hätte. Zudem gehört die Wohnung seiner Tochter, die angeblich die Kaution nie gesehen und die Wohnung mittlerweile auch weiterverkauft hat und sich auch nicht zuständig für mein Problem fühlt.
Herr Klaila betreibt immer noch sein Geschäft als Versicherungsmakler (Betriebliche Altersvorsorge, etc.) von seiner Wohnung aus und ist telefonisch auch erreichbar. Ich kenne die Wohnung und finde sie gut bürgerlich eingerichtet. Es macht also nicht den Anschein, dass er wirklich kein Geld hat, zumal es ja auch nur um einen relativ geringen Betrag geht, der für mich aber wichtig ist. Es scheint vielmehr, dass er sich einfach bisher erfolgreich vor einer Zahlung drücken konnte.

Was kann ich jetzt noch tun? Ich habe durch den Rechtsweg schon soviel zusätzliches Geld reingesteckt, dass ich meine Kosten nicht noch weiter erhöhen möchte. Gibt es nun eine andere Inkassomöglichkeit auf Provisionsbasis, die etwas effektiver vorgeht als der klassische Gerichtsvollzieher (der ja schonmal nichts pfänden konnte).

Wäre für einen guten Rat sehr dankbar.

Arun

Hallo Arun,
selbstverständlich hat er Einnahmen aus seiner Tätigkeit als Versicherungsmakler. Wenn er aber dafür sorgt, das er nicht über den Pfändungsfreibetrag (ich glaube 600-800 Euros im Monat) hinauskommt, dann siehst Du auf abshebare Zeit keinen Cent von der Deiner Kaution.
Ich würde mich mit einem Anwalt zusammensetzen und schauen ob ich nicht doch die Tochter zur Rückzahlung der Kaution herangezogen werden kann.

Da bist du wirklich reingerasselt, aber vielleicht hat ein anderes Mitglied der www-Gemeinde eine frohere Botschaft für Dich.

Gruß
Jürgen
http://www.ramblinbluesband.de

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Vielen Dank für die Antwort. Die Tochter war zwar Eigentümerin der Wohnung aber formell nie mein Vertragspartner. Da sie die Kaution auch nie gesehen hat, ist sie auch nicht verhandlungsbereit. Herr Klaila pflegt offenbar einen ganz bürgerlichen Lebensstil und rechnet sich arm. Dass er Geld hat, zeigt sich auch darin, dass er die (strafrechtliche) Geldstrafe zahlen konnte. Ich fühle mich hier wirklich verschaukelt und das Ergebnis finde ich emotionell einfach sehr ungerecht (ich weiss, dass das keinen Juristen interessiert).
Arun

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Hi Arun,

komisch daß die Justiz offenbar kein Mittel findet dem „sauberen Herrn“ auf den Leib zu rücken, obwohl er doch offenbar liquide zu sein scheint… Aber Du scheinst Dich informiert zu haben und zu wissen daß man nicht an ihn herankommt.

Ohne selber irgendwelche Erfahrungen damit zu haben: Ich bin selber normalerweise kein Freund von Inkassounternehmen, aber wenn man arglistig andere Leute hinters Licht führt und die „normalen“ Mittel der Justiz aushebelt zwingt einen ein solches Unternehmen vielleicht doch noch zur Kooperation.
Es muß ja nicht gleich irgendeine Russenmafia-Schlägertruppe sein, vermutlich gibt es auch seriöse Inkasso-Unternehmen, die dennoch für einen Schuldner unangenehmer sind als die Justiz und der Gerichtsvollzieher…

MecFleih

Herr Klaila betreibt immer noch sein Geschäft als
Versicherungsmakler (Betriebliche Altersvorsorge, etc.) von
seiner Wohnung aus und ist telefonisch auch erreichbar.

Hallo,
du kannst natürlich mit deinem Titel den Gerichtsvollzieher nochmals beauftragen, eine (Taschen-)Pfändung durchzuführen. Wenn der Schuldner im Büro ist, sollten sich Gelegenheiten ergeben.

Und dann könntest du natürlich das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BaFin) in Bonn einmal informieren, dass da jemand, der die EV abgegeben hat, als Versicherungsmakler tätig ist - ich glaube, für diese Tätigkeit braucht man eine Genehmigung.

Gruß
HaWeThie

…vermutlich gibt es auch seriöse Inkasso-Unternehmen, die
dennoch für einen Schuldner unangenehmer sind als die Justiz
und der Gerichtsvollzieher…

Hallo,

wirksamer als ein Gerichtsvollzieher kann kein Inkasso-Unternehmen sein, nur kostenträchtiger und dies im Zweifel zu Lasten des Auftraggebers. Gewalt anwendende oder sonstwie nötigende Eintreibergangs bringen ungewollt bei hartgesottenen Schuldnern ihren Auftraggeber vor den Kadi. Letztlich kann man Inkasso-Firmen aller Art vergessen.

Bei Schuldnern mit abgegebener EV gibts noch die Möglichkeit, verschwiegenes Vermögen zu recherchieren. Das ist Arbeit für darauf spezialisierte Detekteien. Falsche Angaben in der EV sind heftig strafbewehrt und da liegt ein Angriffspunkt. Der Zirkus lohnt sich natürlich nur bei großen Beträgen.

Gruß
Wolfgang

… wirksamer als ein Gerichtsvollzieher kann kein
Inkasso-Unternehmen sein, nur kostenträchtiger und dies im
Zweifel zu Lasten des Auftraggebers. Gewalt anwendende oder
sonstwie nötigende Eintreibergangs bringen ungewollt bei
hartgesottenen Schuldnern ihren Auftraggeber vor den Kadi.
Letztlich kann man Inkasso-Firmen aller Art vergessen.

Bei Schuldnern mit abgegebener EV gibts noch die Möglichkeit,
verschwiegenes Vermögen zu recherchieren. Das ist Arbeit für
darauf spezialisierte Detekteien. Falsche Angaben in der EV
sind heftig strafbewehrt und da liegt ein Angriffspunkt. Der
Zirkus lohnt sich natürlich nur bei großen Beträgen.

… Herr Klaila pflegt offenbar einen ganz
bürgerlichen Lebensstil und rechnet sich arm. Dass er Geld
hat, zeigt sich auch darin, dass er die (strafrechtliche)
Geldstrafe zahlen konnte. Ich fühle mich hier wirklich
verschaukelt und das Ergebnis finde ich emotionell einfach
sehr ungerecht (ich weiss, dass das keinen Juristen
interessiert).

Hi,

ich kann mir vorstellen wie es in dir aussieht, aber fakt ist du hast alle derzeit möglichen rechtl. mittel ausgeschöpft und bist am ende ärmer als zuvor (gutes geld schlechtem hinterhergeworfen - leider, kannst du aber nix dazu),

ich kann nur dingend abraten, wie wolfgang schon beschrieben das ganze in die richtung zu treiben mit erpressung (z.b. russenmafia), verleumdung (z.b. hier im forum und in der öffentlichkeit hr. klaile zu benennen …) oder sonst irgendwelche straf- und zivilrechtliche dinge zu unternehmen, am ende lacht hr. klaile (o. wie der auch immer heisst) vorm richter wenn du dann im namen des volkes wegen z.b. erpressung u/o verleumdung etc. verklagt wirst - recht haben und recht bekommen sind mind. zwei seiten - und justicia ist blind frisst bobel und grind … na ja

also du hast eigentlich nur 2möglichkeiten, das ganze vergessen die akten im keller in die hinterste ecke oder verbrennen, dann wird der seelische stress irgendwann mal geringer und geringer und du lachst, in sagen wir 5- 10 jahren, darüber, oder zumind. tut es nicht mehr weh oder
du wirfst weiter gutes geld schlechtem hinterher und beauftragst tatsächlich ein detektei (kannst du natürlich auch selber machen ?!?!) um das kompl umfeld des hr. kaile zu durchleuchten. denn nach deiner erfahrung hat er ja irgendwie geld nur die pfänder können nix pfänden weil es immer jemanden anders gehört oder er halt die versicherungen lediglich für das geschäft seiner tochter verkauft(ist halt so). die detektei sollte dann herrausfinden ob und wann er geld in den händen hat (z.B. weil er für seine tochter ein auto kaufen will). diesen moment musst du ausnutzen (du hast lediglich eine einzige chance !!!) um mit Pfändungsbeamten, polizei und evtl. staatsanwaltschaft im selben Moment wo er das geld in seinen händen hat per taschenpfändung einstecken kannst und dann geht es dir wieder gut,

aber diese chance zu bekommen ist wahrscheinlich genausogroß wie ein 6er im lotto, also würde ich lieber variante 1 wählen (vergessen). glaub mir auch ich habe solche zenarien durch und das einzigste was hilft ist die sache zu den akten zu legen und beim nächsten mal mietkaution als bürgschaft o. per sparbuch erbringen (vorsicht: vorher erkundigen welche bank vor auszahlung mit dir im fall des abhebenwollens kontakt mit dir aufnimmt sodass du zeit hast solche leute wie hr. kaile in die schranken zu weisen)

uwe (der deinen gemütszustand gut nachvollziehen kann)

Hi!

as dieser Herr ein Betrüger ist scheint scheinbar klar und das seine Tochter genauso kriminell ist wohl auch also versuch es doch mal auf dem WEg, das du die Tochter darauf hinweist, das du den Verdacht auf Beihilfe zu Straftaten bei ihr hast. Mal sehen ob es derf tochter auch egal ist wenn sie strafrechtlich verfolgt wird.

Ansonsten hast du wohl nur die Möglichkeit herauszufinden wo der Herr sein Vermögen stecken hat, denn eines ist sicher - SEINE Wohnung ist es nicht ;o)))

Da er aber offensichtlich einen gehobenen Lebensstil führt schadet auf jeden Fall eine Anzeige nicht wegen des Verdachtes der Abgabe einer falschen EV…

Da er als Versicherungsmakler arbeitet kannst du auch Konkurs für diese Firma beantragen falls es seine ist bzw. Gehaltspfändung beantragen falls er „nur“ Geschäftsführer ist!

Gruß

Bernd
P.S.: Geduld ist halt heir wichtig - bei mir hat es drei Jahre gedauert voim 'Titel bis zum Gelderhalt - schade…das Arsch hätt ich gern noch länger geärgert mit zweiwöchentlichem Gerichtsvollzieher und dafür gern aufs Geld verzichtet ;o)

Nun, das Problem ist die Beweisbarkeit. An die Tochter ist rechtlich leider nicht ranzukommen, da sie nicht Partner ist und eine Beteiligung schwer nachzuweisen ist. Das muss doch viel Geld gekostet haben, alle zwei Wochen einen Gerichtsvollzieher zu schicken, oder?
Arun

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Was genau ist eine Taschenpfändung?
Nach meinen Infos ist leider eine Genehmigung für einen Versicherungsmakler nicht notwendig.
Der volle Name ist übrigens Reinhard Klaila, München.

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Für eine entsprechende Empfehlung wäre ich dankbar :smile:

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Vielen Dank für die gutgemeinte Einschätzung. Ich bin wirklich nicht mehr motiviert, weiteres (gutes) Geld hinterher zu werfen.
Das Ganze läßt mein Vertrauen in den Rechtsstaat sehr schwinden…

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Hallo,

nur so damit Du Dich besser fühlst:

Ist es nicht so, dass man um als Versicherungsmakler selbständig tätig zu sein, eine Gewerbeerlaubnis braucht? Bekommt man so etwas wenn man die EV abgegeben hat?

Und abgesehen davon: müsst man bei so einem Typen nicht fast davon ausgehen, dass er nicht wie jeder brave Bürger seine Steuern korrekt zahlt?

Kennst Du nicht jemanden beim Finanzamt, mit dem Du Deine Sorgen um das Wohlverhalten dieses Herrn mal besprechen möchtest?

Gruß,

Myriam