Hallo Leute
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Ich hab vor 2 Monaten eine Rückfahrkamera bei Ebay ersteigert. Hab sie danach leider nicht bezahlen können, weil mir was da zwischen kam und hab es danach Vergessen…
Nach 2 Monaten erhalte ich ein Brief vom Inkasso Büro in dem Steht das ich den Artikel bezahlen muss, der vorher 13€ und jetzt 75€ Kostet. Ist auch klar wegen den inkasso gebühren.
Alles schön und gut nur Ich hab keine Artikel erhalten den ich bezahlen muss!!!
Arikel gekauft ONLINE per Vorkasse, NIcht Bezahlt, Nicht erhalten aber trotzdem ein Inkasso Brief???
Ich hab absolut nicht die Kohle um die 75€ zu bezahlen.
Was kann ich tun Bitte Hilft mir…
MFG
cemocan
falsches Brett > Rechtsfragen owT
owT heisst ohne weiteren Text. Wusstest du das etwa nicht?
Ehmm ich versteh nur Bahnhof sry wusste ich nicht bin Neu hier…
Ehmm ich versteh nur Bahnhof sry wusste ich nicht bin Neu
hier…
verständlich
dann solltest du allerdings die Brettbeschreibungen lesen, bevor du postest, vor allem das, was in rot geschrieben ist
lg
Seni
Hallo…,
ich glaube bei der Steigerung auf den Artikel bist Du auch einen Kaufvertrag eingegangen!
Wenn man den Artikel aus welchen Gründen auch immer nicht mehr möchte wendet man sich >umgehend Vorkasse? (normaler Weise per Nachnahme).
Wenn es um Vorkasse geht würde ich IMMER die Finger davon lassen!!
Ich würde mich trotz des Inkasso - Briefes einmal an den Verkäufer wenden! Es gibt im Internet ein sogenanntes Juraforum die können Dir sagen laut Paragraph XY …!
Gruss J.Z.
EBAY ist
immer Vorkasse! Zuerst wird bezahlt dann wird die Wahre geliefert!
Grüße
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Hallo !
Wenn man etwas ersteigert,z.B. bei ebay,dann geht man mit dem Zuschlag einen Kaufvertrag ein,Verkäufer verpflichtet sich die Ware zu liefern und Käufer verpflichtet sich,die Ware abzunehmen und zu bezahlen.
Nimmt man die Ware nicht ab,auch indem man es vergisst,also nicht bezahlt und deshalb auch die Lieferung nicht bekommt,dann hat der Verkäufer einen Anspruch auf Schadenersatz.
Der Schaden ist der Auktionspreis plus evtl. Auslagen. Den kann er notfalls beim Käufer einklagen.
Und mit dem Inkassoschreiben hat er wohl bereits jemanden beauftragt,das Geld einzutreiben. Und die Zusatzkosten(soweit rechtlich OK) muss man zahlen,denn es ist das Verschulden des Käufers.
Allerdings hat man wohl trotzdem das Recht,die Ware zugesandt zu bekommen. Auf den Kosten des Mahnverfahrens bleibt man sitzen,die können nur noch höher werden,je länger die Sache dauert.
Das so aus ursprünglich 13€ schnell 75€ werden können,ist nichts ungewöhnliches.
MfG
duck313
Hallo,
Der Schaden ist der Auktionspreis plus evtl. Auslagen. Den
kann er notfalls beim Käufer einklagen.
wieso ist ein nicht erhaltener Kaufpreis ein Schaden? Oder anders: wieso ist der Verkaufspreis Teil des Schadens? Hier handelt es sich schließlich nicht um einen Eimer Austern, die nach der Zeit vermutlich in der Tat einen Wert nahe 0 haben dürften.
Gruß
Christian
das glaube ich nicht…
Bei jedem angebotenem Artikel, egal ob privat oder kommerziell…
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Pflicht vs. Usus
Bei jedem angebotenem Artikel, egal ob privat oder
kommerziell…
Das ändert aber nichts daran, daß das Käufer und Verkäufer so handhaben können, wie sie lustig sind.
Usus, eben bei 99,9% in Ebay…
und es wird mit dem Bieten ein Angebot angenommen somit müssen sich beide an den im Angebot genannten Zahlungsmodalitäten ( in dem Fall Vorkasse) halten.
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