Hmmmm sollt Inkasso das einklagen kommt es direkt zu einen
Termin bei Gericht ober kommt ein Schreiben vom Gericht das
wenn man bis da nicht gezahlt hat es zu einem Verfahren kommt.
Ich gehe mal davon aus, daß das Inkassobüro einen Mahnbescheid beantragen wird. Dieser wird vom Gericht mit den entsprechenden Gebühren an Dich zugestellt. Du hast die Möglichkeit entweder zu zahlen oder Widerspruch einzulegen. Legst Du Widerspruch ein gibt es ein Verfahren vor dem Amtsgericht.
Person A kann zahlen aber sieht es nicht Gebühren zu Zahlen
die höher als der Warenwert ist und dieser vor allem bezahlt
wurde.
Wenn die Forderung berechtigt ist, wirst Du zahlen müssen. Ob die Gebühren der Höhe nach in Ordnung sind, kann ich von hier aus nicht sagen. Da könntest Du Dich evtl. an eine Verbraucherschutzzentrale wenden. Vielleicht schreiben die Dich weiter nur an, vielleicht machen Sie die Forderung aber auch geltend.
Außer leerer Drohungen ist nichts gekommen und jetzt wo sie
merken das Person A das nicht juckt versuchen Sie es mit so
einem Vergleichsangebot.
Wenn Sie es einklagen wollen würde Inkasso das doch nicht
machen sondern Ihren ganzen Betrag wollen weil die Kosten für
ein Verfahren würde doch Person A zahlen wenn diese verlieren
würde.
Ein Verfahren kostet Zeit und Geld, um schneller und ohne großen Aufwand an ihr Geld zu kommen werden solche Vergleichsangebote gemacht.
Nehmen wir mal an Sie Klagen es doch ein, was kommt danach?
Erst mal ein Schreiben vom Gericht ( Wo Person immer noch
zahlen könnte auch mit höheren Gebühren, was Person A auch
machen würde) oder kommt es direkt zu einer anhörung mit weit
höhren Zahlungen im fall das Person A verliert?
S. o. Sollte A keinen Widerspruch einlegen, wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen, hier hat A nochmal die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Macht er das auch nicht hat das Inkassobüro einen vollstreckbaren Titel mit dem der Gerichtsvollzieher mit einer Pfändung beauftragt werden kann.
Person A stellt sich auch die frage warum kein Brief als
Einschreiben gekommen ist, wie können Sie davon ausgehen das
die Briefe ankommen? Weil Person A hat mit so einem
Musterbrief alle forderungen zurückgewissen( direkt nach dem
ersten Brief vor einem Jahr) und könnte davon ausgehen das
alles ok ist.
Wenn Person A auf ein Schreiben geantwortet hat, so ist zumindest der Eingang dieses Schreibens nachweisbar.
Gruß
Tina