Inkasso Brief

Hi,

Schon klar, mir ging es im wesentlichen hierum:

Zu Recht ist es zwischen den Parteien nicht streitig, dass die
Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland die
Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten für das erste
Mahnschreiben nicht der Höhe nach auf eine 10/10-Anwaltsgebühr
beschränken, sondern dem jeweiligen klagenden
Inkassounternehmen in zahlreichen Urteilen bescheinigt haben,
dass sie für das erste Mahnschreiben mehr als 10/10 einer
entsprechenden Anwaltsgebühr, häufig 15/10, gelegentlich sogar
20/10 oder 25/10, verlangen dürfen.

Ein Anwalt kann doch für ein erstes Mahnschreiben keine 15/10

  • 25/10 verlangen, oder hat sich das geändert?

offensichtlich nicht, da hast du dich wohl in dem Zahlenwust verlesen Es sind wohl 10/10. Ich habe es oben mal unterstichen
Agnes

Hmmmm sollt Inkasso das einklagen kommt es direkt zu einen Termin bei Gericht ober kommt ein Schreiben vom Gericht das wenn man bis da nicht gezahlt hat es zu einem Verfahren kommt.

Person A kann zahlen aber sieht es nicht Gebühren zu Zahlen die höher als der Warenwert ist und dieser vor allem bezahlt wurde.

Außer leerer Drohungen ist nichts gekommen und jetzt wo sie merken das Person A das nicht juckt versuchen Sie es mit so einem Vergleichsangebot.
Wenn Sie es einklagen wollen würde Inkasso das doch nicht machen sondern Ihren ganzen Betrag wollen weil die Kosten für ein Verfahren würde doch Person A zahlen wenn diese verlieren würde.

Nehmen wir mal an Sie Klagen es doch ein, was kommt danach? Erst mal ein Schreiben vom Gericht ( Wo Person immer noch zahlen könnte auch mit höheren Gebühren, was Person A auch machen würde) oder kommt es direkt zu einer anhörung mit weit höhren Zahlungen im fall das Person A verliert?

Person A stellt sich auch die frage warum kein Brief als Einschreiben gekommen ist, wie können Sie davon ausgehen das die Briefe ankommen? Weil Person A hat mit so einem Musterbrief alle forderungen zurückgewissen( direkt nach dem ersten Brief vor einem Jahr) und könnte davon ausgehen das alles ok ist.

Grundsätzliche Zusatzfragen zum Verständnis
Hallo zusammen,
Schudner A gerät nach Überschreitung der Zahlungsfrist in Verzug. Kann Gläubiger nicht sofort ein Inkassounternehmen einschalten, ohne Mahnung?
a) Wo/Wie ist dies geregelt?
b) Wenn Inkassounternehmen sofort, wie verhält es sich mit der hier genannten Schadensminimierungspflicht?

Ich tendiere zu „sofortige Einschaltung des Inkassounternehmens“ ist rechtens. Bin aber relativ unsicher.
Wer kann mir auf die Sprünge helfen?

Gruß
Der Franke

Hallo Agnes,

hier ging es darum, daß es Urteile gibt, die Inkassobüros eine etwas höhere Gebühr zugestehen als einem Rechtsanwalt. Diese Aussage wurde von Levay angezweifelt und ich habe ihm deshalb diesen Auszug zukommen lassen. Da das Urteil aber von 2003 ist, könnte es ja sein das sich was geändert hat.

Gruß
Tina

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Hmmmm sollt Inkasso das einklagen kommt es direkt zu einen
Termin bei Gericht ober kommt ein Schreiben vom Gericht das
wenn man bis da nicht gezahlt hat es zu einem Verfahren kommt.

Ich gehe mal davon aus, daß das Inkassobüro einen Mahnbescheid beantragen wird. Dieser wird vom Gericht mit den entsprechenden Gebühren an Dich zugestellt. Du hast die Möglichkeit entweder zu zahlen oder Widerspruch einzulegen. Legst Du Widerspruch ein gibt es ein Verfahren vor dem Amtsgericht.

Person A kann zahlen aber sieht es nicht Gebühren zu Zahlen
die höher als der Warenwert ist und dieser vor allem bezahlt
wurde.

Wenn die Forderung berechtigt ist, wirst Du zahlen müssen. Ob die Gebühren der Höhe nach in Ordnung sind, kann ich von hier aus nicht sagen. Da könntest Du Dich evtl. an eine Verbraucherschutzzentrale wenden. Vielleicht schreiben die Dich weiter nur an, vielleicht machen Sie die Forderung aber auch geltend.

Außer leerer Drohungen ist nichts gekommen und jetzt wo sie
merken das Person A das nicht juckt versuchen Sie es mit so
einem Vergleichsangebot.
Wenn Sie es einklagen wollen würde Inkasso das doch nicht
machen sondern Ihren ganzen Betrag wollen weil die Kosten für
ein Verfahren würde doch Person A zahlen wenn diese verlieren
würde.

Ein Verfahren kostet Zeit und Geld, um schneller und ohne großen Aufwand an ihr Geld zu kommen werden solche Vergleichsangebote gemacht.

Nehmen wir mal an Sie Klagen es doch ein, was kommt danach?
Erst mal ein Schreiben vom Gericht ( Wo Person immer noch
zahlen könnte auch mit höheren Gebühren, was Person A auch
machen würde) oder kommt es direkt zu einer anhörung mit weit
höhren Zahlungen im fall das Person A verliert?

S. o. Sollte A keinen Widerspruch einlegen, wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen, hier hat A nochmal die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Macht er das auch nicht hat das Inkassobüro einen vollstreckbaren Titel mit dem der Gerichtsvollzieher mit einer Pfändung beauftragt werden kann.

Person A stellt sich auch die frage warum kein Brief als
Einschreiben gekommen ist, wie können Sie davon ausgehen das
die Briefe ankommen? Weil Person A hat mit so einem
Musterbrief alle forderungen zurückgewissen( direkt nach dem
ersten Brief vor einem Jahr) und könnte davon ausgehen das
alles ok ist.

Wenn Person A auf ein Schreiben geantwortet hat, so ist zumindest der Eingang dieses Schreibens nachweisbar.

Gruß
Tina

Schudner A gerät nach Überschreitung der Zahlungsfrist in
Verzug. Kann Gläubiger nicht sofort ein Inkassounternehmen
einschalten, ohne Mahnung?

Natürlich, die Frage, die sich immer stellt, ist die nach der Erstattungsfähigkeit der Kosten. Die Kosten können nur dann als Verzugsschaden geltend gemacht werden, wenn der Schuldner sich beim Entstehen der Kosten (= Beauftragung des Inkassounternehmens) in Verzug befand. Verzug setzt neben einigen anderen Bedingungen eine Mahnung voraus (wozu es Ausnahmen gibt).

a) Wo/Wie ist dies geregelt?

§ 286 BGB.

b) Wenn Inkassounternehmen sofort, wie verhält es sich mit der
hier genannten Schadensminimierungspflicht?

Darum geht es nicht. Es geht um die Frage, ob Verzug vorliegt oder nicht.

Levay

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Danke (owT)
.

Ok ja und wie hoch währen diese Gebühren bei einem Mahnbescheid?

Es wird immer nur Gedroht mit Gericht aber bis heute ist nix daraus geworden! Evtl. mit dem hintergedanke das sie nicht ganz im recht sind und wegen so einer ich sag mal kleinen Summer es sich nicht lohnt.

Im letzen Schreiben steht: Anderfalls sind wir beauftragt das Gerichtsverfahren einzuleiten und bis zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung fortzuführen.

Person A machte sich mal ein wenig über das Internet schlau und fand heraus das man eine Vollmacht von Inkasso C anfordern sollte! Macht das nach über einem Jahr noch Sinn? Wie gesagt Firma B hat schon lang ihr Geld.