Inkasso - Daten an Schufa? Gebühren?

hallo!

herr x hat versäumt eine rechnung in höhe von 23,90 € zu begleichen.
nach der 2. mahnung hat er dann endlich gezahlt.
1 tag später kam ein schreiben vom inkassobüro (datum des schreibens da schon 1 woche alt), welches die offenen 23,90 € zzgl. 45,- € vorgerichtliche inkassogebühren und auslagen forderte. herr x ignorierte dieses schreiben, da sich die zahlung ja überschnitten hatte.

nun hat herr x ein weiteres schreiben des inkassobüros bekommen (wieder mit 4 tage altem datum) und wird aufgefordert die offenen 45,- € binnen 2 tagen zu zahlen (nach rechnungsdatum also 1 woche zahlungsfrist) sonst würde die sache der schufa übermittelt werden.

wie soll herr x sich verhalten? hat er die 45,- € zu begleichen und das inkassobüro das recht die daten an die schufa zu übermitteln?

vielen dank und viele grüße
whitby

Hi,

da Herr X sich in Verzug befand, hat er den Verzugsschaden (Zinsen, Inkassokosten) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren darf nicht höher sein, als die die bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes fällig gewesen wären.

Gruß
Tina

Huhu!

da Herr X sich in Verzug befand, hat er den Verzugsschaden
(Zinsen, Inkassokosten) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren
darf nicht höher sein, als die die bei Beauftragung eines
Rechtsanwaltes fällig gewesen wären.

Alles richtig! Rechtsanwaltskosten wären übrigens höchstens in Höhe von EUR 39,- entstanden.