Inkasso droht mit Schufaeintrag

Hallo!
Nehmen wir an, jemand hat bei einem Zeitschriftenverlag noch offene Rechnungen und nun ist alles an ein Inkasso-Unternehmen gegangen, das nun inzwischen mit Schufa Meldung droht.

Problem an der fiktiven Sache ist, dass sich der Zeitschriftenverlag und Schuldner seit geraumer Zeit schriftlich streiten, ob der Vertrag abgeschlossen wurde oder nicht, da die Unterschrift komisch aussehen würde. Ebenfalls wird angenommen, dass der Schuldner nach Zusendung der Vertragskopie sofort hilfsweise vom Widererufsrecht Gebrauch gemacht hat.

Wie sollte sich der Schuldner verhalten? Doch einen Anwalt nehmen? Im Prinzip ist er ja im Recht…

Gruß
Thomas

Hoi,

Schufa Einträge darf ein Unternehmen nur dann vornehmen, wenn es den Kunden darauf hingewiesen hat und dieser die s.g. Schufa-Klausel unterschrieben hat.

Wenn das derjenige nicht unterschrieben hat, dann ist eine Eintragung nicht rechtmäßig und wird dann auch auf Antrag bei der Schufa gelöscht.

Oft ist es Praxis der Inkasso-Firmen damit nur zu Drohen um den Leuten Angst zu machen, was hier offensichtlich auch gelungen wäre.

Grüße
Michael