Inkasso fordert Betrag aus 2005, keine Mahnung

Guten Tag,

einmal angenommen, ein Mensch (nennen wir ihn der Einfachheit halber Christian Pyritz) bekommt ein Schreiben eines Inkassobüros - nennen wir es Creditreform. In diesem Schreiben steht, dass im Juni 2005 (!) unfassbare 8,90 € „Onlinegebühren“ von einer Firma, die z. B. Tiscali heißen könnte, nicht bezahlt wurden, weshalb summa summarum 36,46 € „kurzfristig“ an das Inkassobüro gezahlt werden sollen.

Der (angebliche?) Schuldner war bei dieser Firma mal Kunde, ist dies aber lange nicht mehr. Damals anfallende Rechnungsbeträge wurden per Lastschrift bezahlt (die Monatsgebühr betrug im Übrigen 15,90 €, nicht 8,90 €, weshalb die Herkunft dieser 8,90 € völlig unklar ist). Es existieren jedoch keine Kontoauszüge mehr darüber.

Im Schreiben wird nur allgemein von „Onlinegebühren“ gesprochen, ohne die Forderung näher zu begründen. Ist das ausreichend?

Die Forderung wird auf den 02.06.05 datiert. Ist die Annahme, dass die Forderung (falls sie berechtigt ist) am 02.06.07 verjährt, korrekt?

Ist es rechtens, 19 € Gläubigerspesen, 7,7 % Verzugszinsen und 7,50 € Inkassovergütung zu berechnen, obgleich niemals eine Zahlungserinnerung/Mahnung seitens des Gläubigers versandt wurde?

Vielen Dank.

Ist es rechtens, 19 € Gläubigerspesen, 7,7 % Verzugszinsen und
7,50 € Inkassovergütung zu berechnen, obgleich niemals eine
Zahlungserinnerung/Mahnung seitens des Gläubigers versandt
wurde?

Nun, das könnte jemand bspw. herausfinden, indem er dem Inkassounternehmen
antwortet, wenn es Belege für diese Forderung zusende, werde man die Sache prüfen.

Gruß,

Malte

Im Schreiben wird nur allgemein von „Onlinegebühren“
gesprochen, ohne die Forderung näher zu begründen. Ist das
ausreichend?

Entweder die Forderung besteht oder sie besteht nicht. Wenn ja, kann sie geltend gemacht werden, wenn nein, dann nicht. Ob die jetzt ihrem Schreiben von „Onlinegebühren“ schreiben, halte ich für unerheblich.

Die Forderung wird auf den 02.06.05 datiert. Ist die Annahme,
dass die Forderung (falls sie berechtigt ist) am 02.06.07
verjährt, korrekt?

Nein. Die Verjährungsfrist beginnt erst mit Ablauf des Jahres 2005 und beträgt dann drei Jahre. Am 01.01.2009 ist die Forderung verjährt.

obgleich niemals eine
Zahlungserinnerung/Mahnung seitens des Gläubigers versandt
wurde?

Ohne das im Einzelnen sagen zu können: Die angefallenen Kosten sind Verzugsschaden und können nur im Verzug geltend gemacht werden. Sollte eine Position tatsächlich nicht bezahlt worden sein (womöglich Rücklastschrift), käme es auf die Fälligkeit an. War sie kalendermäßíg bestimmt, wovon ich hier ausgehe, ist der Kunde seither in Verzug.

Levay

Hallo,
man könnte es auch auf einen Mahnbescheid ankommen lassen. Das kostet dann natürlich noch mehr, wenn die Forderung berechtigt ist.
Man könnte aber auch mal eine Suchmaschine mit den richtigen Firmennamen füttern, ob es in letzter Zeit öfter derartige Schreiben gegeben hat. Falls ja, findet man sicher schnell heraus, ob die anderen Empfänger per Zufallsgenerator ausgewählt wurden und der Empfänger nur zufällig zu der Zeit auch Kunde war.
Firmen wie Tiscali verkaufen ihre offenen Forderungen gerne mal, besonders, wenn sie wie Tiscali ihr Deutschlandgeschäft aufgeben.

Cu Rene

Hallo auch,

(die Monatsgebühr betrug im Übrigen 15,90 €, nicht 8,90 €, weshalb
die Herkunft dieser 8,90 € völlig unklar ist).

Naja, selbst wenn die Monatsgebühr X Euro betrug, können doch außerdem „Onlinekosten“ (= zB, wie sonst auch überall üblich, darüber hinausgehende Surfkosten) entstehen? Natürlich könnte das theoretisch auch was anderes sein - ist ja nur so ne Idee, aber ich meine, so „völlig unklar“ ist das ja nun nicht…

Zur Verjährung usw. hat ja Levay alles gesagt.

Nur noch kurz dazu:

Ist es rechtens, 19 € Gläubigerspesen, 7,7 % Verzugszinsen und
7,50 € Inkassovergütung zu berechnen, (…)

Ja, das ist rechtens (siehe Levay zum Verzugsschaden). Und die Beträge sind eher niedrig - insbesondere die hier tatsächlich „geringe“ Inkassovergütung ist m.E. geradezu ein Geschenk der Creditreform.
Wenn die o.g. Person sich tatsächlich nichts unter der Forderung vorstellen kann, sollte sie zuerst einfach bei Creditreform anrufen, (das geht tatsächlich und die sind überraschend nett) und sich genaueres sagen bzw zuschicken/-faxen lassen - nur nicht die Schreiben ignorieren!! Das wird dann auf Dauer (und die ist kurz!) sehr, sehr teuer.

Grüße,
jp