Guten Tag,
einmal angenommen, ein Mensch (nennen wir ihn der Einfachheit halber Christian Pyritz) bekommt ein Schreiben eines Inkassobüros - nennen wir es Creditreform. In diesem Schreiben steht, dass im Juni 2005 (!) unfassbare 8,90 € „Onlinegebühren“ von einer Firma, die z. B. Tiscali heißen könnte, nicht bezahlt wurden, weshalb summa summarum 36,46 € „kurzfristig“ an das Inkassobüro gezahlt werden sollen.
Der (angebliche?) Schuldner war bei dieser Firma mal Kunde, ist dies aber lange nicht mehr. Damals anfallende Rechnungsbeträge wurden per Lastschrift bezahlt (die Monatsgebühr betrug im Übrigen 15,90 €, nicht 8,90 €, weshalb die Herkunft dieser 8,90 € völlig unklar ist). Es existieren jedoch keine Kontoauszüge mehr darüber.
Im Schreiben wird nur allgemein von „Onlinegebühren“ gesprochen, ohne die Forderung näher zu begründen. Ist das ausreichend?
Die Forderung wird auf den 02.06.05 datiert. Ist die Annahme, dass die Forderung (falls sie berechtigt ist) am 02.06.07 verjährt, korrekt?
Ist es rechtens, 19 € Gläubigerspesen, 7,7 % Verzugszinsen und 7,50 € Inkassovergütung zu berechnen, obgleich niemals eine Zahlungserinnerung/Mahnung seitens des Gläubigers versandt wurde?
Vielen Dank.