Inkasso fordert Geld, evtl. verjährt?

Hallo, Fragen zur allegemeinen Rechtslage für die fiktive Person Mrs. Smith.

Mrs. Smith hatt am 03. März 2010 einen Brief von der Creditreform bekommen.

Betreff: Vollstreckungsbescheid vom 20.11.2003 beim Amtsgericht Stuttgart. Gläubiger: DEKRA. Sie fordern insgesamt 740,83 € mit Zinsen und Auslagen. Mrs. Smith hat seit 2003 nix mehr von der Sache gehört.
Weder Mahnbescheid noch Vollstreckungsbescheid noch Gerichtsvollzieher.
Frage:

  1. Ist die Forderung verjährt?
  2. Ist das rechtlich wenn Zinsen und Auslagen der letzten Jahre mit berechnet werden?
  3. Ist das mit dem Inkasso überhaupt möglich, da es vom Amtsgericht auf ein Inkasso übertragen wurde?

Vielen, vielen Dank für Euere Hilfe!!

  1. Ist die Forderung verjährt?

Wenn die Forderung 2003 durch einen Vollstreckungsbescheid tituliert wurde, ist sie nicht verjährt. Aber wurde sie das wirklich?

  1. Ist das rechtlich wenn Zinsen und Auslagen der letzten
    Jahre mit berechnet werden?

Teilweise. Auch Zinsen können verjähren und sind ggf. nicht tituliert worden.

  1. Ist das mit dem Inkasso überhaupt möglich, da es vom
    Amtsgericht auf ein Inkasso übertragen wurde?

Die Frage verstehe ich nicht.

Nehmen wir mal an, Mrs. Smith ist im Lauf der Jahre x-mal umgezogen und die Unterlagen gingen dadurch verloren und dazu hat Mrs. Smith ein sehr schlechtes Gedächtnis und weis nicht mehr ob Sie 2003 einen Vollstreckungsbescheid bekommen hat oder nicht. Wie ist die Sachlage dann?

Zu Frage 3.
Kann das Amtsgericht, welches ein Vollstreckungsbescheid (mit Kosten und pipapo) ausstellt, diese Forderung/Fall an ein INKASSO unternehmen übertragen und diese schlagen nochmal kosten drauf?

Vielen Dank!!

Guten Morgen!

Nehmen wir mal an, Mrs. Smith ist im Lauf der Jahre x-mal
umgezogen und die Unterlagen gingen dadurch verloren und dazu
hat Mrs. Smith ein sehr schlechtes Gedächtnis und weis nicht
mehr ob Sie 2003 einen Vollstreckungsbescheid bekommen hat
oder nicht. Wie ist die Sachlage dann?

Dann muss sich die Dame fragen, ob sie bereit ist, das Prozessrisiko zu tragen. Wenn kein Mahnbescheid wirksam zugestellt worden ist, wie im Ausgangsfall, kann die Forderung verjährt sein. Wenn man Gläubiger nett fragt, lassen sie einem auch eine Kopie des Vollstreckungsbescheides zukommen.

Kann das Amtsgericht, welches ein Vollstreckungsbescheid (mit
Kosten und pipapo) ausstellt, diese Forderung/Fall an ein
INKASSO unternehmen übertragen und diese schlagen nochmal
kosten drauf?

Das Amtsgericht überträgt nichts, es erlässt den Vollstreckungsbescheid und stellt ihn zu, fertig. Kommt dann kein Einspruch, ist es endgültig raus aus der Geschichte. Was danach passiert, ist allein Sache des Gläubigers.

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Wenn man Gläubiger nett fragt, lassen sie einem
auch eine Kopie des Vollstreckungsbescheides zukommen.

Alternativ beantragt man Akteneinsicht beim Mahngericht. Dort findet man dann auch die Postzustellungsurkunde und kann nachvollziehen, was der Briefträger damals genau gemacht hat.