Person A schließt für Person B einen Handyvertrag ab, überschreibt diesen später Person B (d.h. Rechnungsanschrift, Ansprechpartner etc. wird Person B) und hat mit dem Vetrag nichts weiter zu tun. Person A und B verlieren sich aus den Augen, zwei Jahre später flattert Person A eine Forderung eines Inkassounternehmens für diesen Vertrag ins Haus weil Person B die auflaufenden Rechnungen nicht bezahlt, den Vertrag nicht gekündigt und auch sämtliche Forderungen ignoriert hat, so daß der Mobilfunkbetreiber die Adresse von Person A (der ja ursächlich mal eine Unterschrift unter den Vertrag gesetzt hat) rauskramt und das Inkassobüro ihm schreibt.
Dem Inkassobüro ist die ganze Hintergrundgeschichte egal und Person B hat verlauten lassen das sie das Geld nicht bezahlt.
Welche Möglichkeiten hat Person A in diesem Fall ?
Person A schließt für Person B einen Handyvertrag ab,
überschreibt diesen später Person B (d.h. Rechnungsanschrift,
Ansprechpartner etc. wird Person B) und hat mit dem Vetrag
nichts weiter zu tun.
Hier stellt sich wohl als erstes die Frage: Ist die Übertragung vom Mobilfunkanbieter bestätigt bzw. am besten schriftlich akzeptiert worden? Wenn nicht, hat wahrscheinlich A das Problem am Hals …
Person A und B verlieren sich aus den
Augen, zwei Jahre später flattert Person A eine Forderung
eines Inkassounternehmens für diesen Vertrag ins Haus weil
Person B die auflaufenden Rechnungen nicht bezahlt, den
Vertrag nicht gekündigt und auch sämtliche Forderungen
ignoriert hat, so daß der Mobilfunkbetreiber die Adresse von
Person A (der ja ursächlich mal eine Unterschrift unter den
Vertrag gesetzt hat) rauskramt und das Inkassobüro ihm
schreibt.
Dem Inkassobüro ist die ganze Hintergrundgeschichte egal und
logo … die haben die Forderung für 30% gekauft und hätten nun gern 130%… Der Kater hat da schon mal Vergleiche hinbekommen
Welche Möglichkeiten hat Person A in diesem Fall ?
evtl.die Rechtmässigkeit vom Gericht feststellen lassen
Was A zuerst tun sollte, ist sich Gewissheit darüber verschaffen, dass die Vertragsübernahme auch wirklich stattgefunden hat. Dann sollte sie sich an das Telekommunikationsunternehmen wenden und darauf hinweisen. Fruchtet das nicht, so sollte A nachsehen, ob es auch über Nachweise über die Vertragsübernahme verfügt.
Person A schließt für Person B einen Handyvertrag ab,
überschreibt diesen später Person B (d.h. Rechnungsanschrift,
Ansprechpartner etc. wird Person B) und hat mit dem Vetrag
nichts weiter zu tun.
Hier stellt sich wohl als erstes die Frage: Ist die
Übertragung vom Mobilfunkanbieter bestätigt bzw. am besten
schriftlich akzeptiert worden? Wenn nicht, hat wahrscheinlich
A das Problem am Hals …
Das Adressen-Ändern geht seit ner ganzen Weile im Web und ohne schriftliches Formular. Dazu vielleicht ganz interessant, als Person A beim Mobilfunkanbieter wegen der ganzen Geschichte angerufen hat wurde ihm erstmal quasi die Auskunft verweigert weil er nicht Person B war. Soweit ich weiß hätte Person A z.b. auch den Vertrag gar nicht kündigen können. (sondern nur Person B oder vielleicht beide zuasammen).
Dem Inkassobüro ist die ganze Hintergrundgeschichte egal und
logo … die haben die Forderung für 30% gekauft und hätten
nun gern 130%… Der Kater hat da schon mal Vergleiche
hinbekommen
Das ist Person A leider auch klar.
Welche Möglichkeiten hat Person A in diesem Fall ?
evtl.die Rechtmässigkeit vom Gericht feststellen lassen
Was A zuerst tun sollte, ist sich Gewissheit darüber
verschaffen, dass die Vertragsübernahme auch wirklich
stattgefunden hat. Dann sollte sie sich an das
Telekommunikationsunternehmen wenden und darauf hinweisen.
Fruchtet das nicht, so sollte A nachsehen, ob es auch über
Nachweise über die Vertragsübernahme verfügt.
Nachweise gibt es nicht, allerdings ist der Fakt das Person A keinerlei Kontrolle mehr über den Vertrag hatte, keine Briefe/Forderungen vom Mobilfunkanbieter etc. bekommen hat ziemlich eindeutig. Da wird Person A wohl mal nen Brief an das Inkassounternehmen schreiben.
Inkassobüros sind zahnlose Tiger. Es besteht allerdings die Gefahr, dass das Unternehmen Klage erheben wird. Dann - und erst dann! - würde ich mir an Stelle von A einen Anwalt nehmen. So besteht nämlich die Möglichkeit, dass A, wenn er vor Gericht gewinnt, die ganzen Anwaltskosten von der Klägerin ersetzt bekommt.
Materiell-rechtlich ist die Lage eindeutig: A muss nichts zahlen, der Vertragspartner ist allein B.
Bleibt die Frage der Beweisbarkeit: Es ist A, der die Vertragsübernahme beweisen muss. Wenn die Klägerin diese bestreitet, muss A das Gericht also überzeugen. Dazu könnte man etwa B als Zeugen vorladen lassen, der dann vor Gericht erscheinen und aussagen muss (!) Sagt er aus, dass er den Vertrag nie übernommen habe, macht er sich strafbar. Das allein garantiert natürlich noch nicht, dass es zu keiner Falschaussage kommen wird.
Ich kann mir aber gar nicht vorstellen, dass es nichts Schriftliches gibt. Nicht mal eine Bestätigung per E-Mail oder dergleichen?
Ich würde eher einen Brief an das Telekommunikationsunternehmen schreiben. Am besten wäre es doch, wenn ein Brief zurückkommt, der bestätigt oder aus dem sich jedenfalls indirekt ergibt, dass A gar nicht mehr Vertragsprtner ist.
Ich würde eher einen Brief an das
Telekommunikationsunternehmen schreiben. Am besten wäre es
doch, wenn ein Brief zurückkommt, der bestätigt oder aus dem
sich jedenfalls indirekt ergibt, dass A gar nicht mehr
Vertragsprtner ist.
naja, das ist quasi schon mit einem Anruf geschehen, dem Mobilfunkunternehmen ist das auch alles egal.
Aber schreibt A halt beiden einen Brief.
Inkassobüros sind zahnlose Tiger. Es besteht allerdings die
Gefahr, dass das Unternehmen Klage erheben wird. Dann - und
erst dann! - würde ich mir an Stelle von A einen Anwalt
nehmen. So besteht nämlich die Möglichkeit, dass A, wenn er
vor Gericht gewinnt, die ganzen Anwaltskosten von der Klägerin
ersetzt bekommt.
Ab welcher Summe machen die das denn so ?
Materiell-rechtlich ist die Lage eindeutig: A muss nichts
zahlen, der Vertragspartner ist allein B.
Bleibt die Frage der Beweisbarkeit: Es ist A, der die
Vertragsübernahme beweisen muss. Wenn die Klägerin diese
bestreitet, muss A das Gericht also überzeugen. Dazu könnte
man etwa B als Zeugen vorladen lassen, der dann vor Gericht
erscheinen und aussagen muss (!) Sagt er aus, dass er den
Vertrag nie übernommen habe, macht er sich strafbar. Das
allein garantiert natürlich noch nicht, dass es zu keiner
Falschaussage kommen wird.
Das Ding ist ja z.b. das man sich beim Mobilfunkbetreiber mit der Kundengeheimzahl _oder_ der vollen Anschrift und dem Geburtsdatum „identifizieren“ kann, bei der Hotline. Versuche von Person A auf die Art und Weise Informationen über die ganze Sache zu bekommen wurden immer mit „Sie sind nicht berechtigt“ oder „Sie stehen hier nicht drin“ abgelehnt. Sagt schon viel.
Ich kann mir aber gar nicht vorstellen, dass es nichts
Schriftliches gibt. Nicht mal eine Bestätigung per E-Mail oder
dergleichen?
Email könnte sein, wegen einem Festplatten-Crash hat Person A aber vor einem Jahr alle Emails verloren.
Adresse ändern? Eine Frage an Experten
Hallo Looza,
Das Adressen-Ändern geht seit ner ganzen Weile im Web und ohne
schriftliches Formular. Dazu vielleicht ganz interessant, als
Person A beim Mobilfunkanbieter wegen der ganzen Geschichte
angerufen hat wurde ihm erstmal quasi die Auskunft verweigert
weil er nicht Person B war. Soweit ich weiß hätte Person A
z.b. auch den Vertrag gar nicht kündigen können. (sondern nur
Person B oder vielleicht beide zuasammen).
Heißt das, da wurde lediglich über ein Online-Formular Adressänderung vorgenommen?
Das ist nach meiner laienhaften Auffassung keine Vertragsänderung und /oder Überschreibung des Vertrags. Ich würde damit lediglich den Rechnungsempfänger als geändert ansehen, aber nicht den Vertragspartner.
Die Experten können mich berichtigen, würde mich auch interessieren, wie das rechtlich zu sehen ist.
Wenn zum Beispiel ein Enkelkind (volljährig) ein Mobilfunk-Vertrag abschließt und nach einiger Zeit beschließt die Oma kosten zu übernehmen. So ändert das Enkelkind die Bankverbindungsdaten und den Rechnungsempfänger auf Omas Namen. Wenn Oma dann plötzlich zahlungsunfähig ist, wird ja vom Enkel die Begleichung verlangt, oder sehe ich das falsch?