Sachstand:
Man hat in Jahr 2009 Sachen bei Quelle bestellt. Da manche nicht passend warend, hat man die zurück geschickt (dabei zwei Sachen in ein Packet reingemacht). Nach der Forderung von Quelle eine Sache zu bezahlen die auch mit im Packet verschickt worden war, hat man die Zahlung verweigert und darauf hin das Versandhaus angeschrieben, die sich jedoch an Inkasso gewendet haben. Mit hilfe von Schuldenberater wurde das Inkasso angeschrieben und die Forderungen waren stillgelegt (keine Anschreiben, nichts mehr). Es sind mittlerweile 3 Jahren vergangen und plötzlich bekommt man Schreiben von ganz anderen Inkasso Unternehemen mit der Forderung von dreifachen Kosten die damals gefordert worden sind. Als Zahlungsverzug ist dort das damalige Inkasso Unternehemen angegeben. Es sind nun Kosten von 100 EUro auf 330 angewachsen und hängen an einem. Was jetzt? Was kann man dagegen machen? Zahlen für nichts lag nicht bei einem im Plan. Könnt Ihr den was gutes raten?
Man hat bis zum 2.09.2013 kontakt mit dem Unternehemen aufzunehmen. Jede hilfe ist was Wert! Danke im Voraus.
vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen wie folgt beantworten möchte.
Bleiben Sie zunächst entspannt.
I.) Sie haben das Recht, die Vorlage einer unterschriebenen Originalvollmacht zu verlangen. Alle ohne die Vorlage einer solcher Vollmacht Ihnen gegenüber gesetzten Fristen und Mahnungen sind unwirksam (§ 174 BGB).
II.) Bestreiten Sie die Forderung und bitten Sie das Inkassounternehmen um einen lückenlosen Nachweis der Forderungen.
Nach diesen Schritten sollten Sie die Sache neu Einschätzen und ggf. prüfen, ob eine Verjährung der Schuld in Betracht kommt (§199 BGB sowie §195 BGB).
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zu Verfügung.
Bitte beachten Sie, was ich schreibe, ist nicht als „Rechtsberatung im Einzelfall“ zu verstehen.
ACHTUNG Forderung ist verjährt. Bitte SCHRIFTLICH das dem Inkasso Unternehmen mitzteilen. Dann ist Ruhe. Wenn nicht, dann zum Gericht gehen und sich von einem Rechtspfleger beraten lassen. Kostet nix.
wie ich das sehe, ist die Forderung am 31.12.2012 verjährt. Hier wurde bisher kein Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid erwirkt -> kein Titel vorhanden, also keine 30 Jahre Verjährung. Da haben die sich leider ins eigene Fleisch geschnitten. Hier kann nichts mehr geholt werden.
Info:
Die Verjährung tritt 3 Jahre nach Ablauf des Jahres ein, indem die Forderung entstanden und der Gläubiger von seinem Anspruch sowie der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (vergl. §§ 195, 199 BGB).
Grundsätzlich wird nur an den GL direkt gezahlt…wenn überhaupt.
Erst einmal sollen die nachweisen, dass sie vom GL beauftragt sind oder ob sie die Forderung sogar aufgekauf haben.Wenn die einen Mahnbescheid schicken , dann erst reagieren und sofort widerspruch einlegen .Formular dafür liegt immer mit dabei.Wenn die dann klagen wollen, dann sollen die doch.Der Richter wird denen schon klar mache was die dürfen und was nicht. Übrigens wenn alles schief geht…Richter machen sehr gerne Vergleiche