Jemand ist bei einer Versicherung mit den Beiträgen im Rückstand und zwar 26Euro.
Der Versicherte verschlurt das ganze…möchte vom Konto Geld abheben und stellt fest das er da nicht ran kann.
Erst wenn die Schulden bezahlt sind und zwar mittlerweile bei einem Inkasso Unternehmen die jetzt ingesamt 146 Euro fordern.
Dazu habe ich einige Fragen.
1.Wie ist es möglich das das Konto eingefroren werden kann,wenn das Gehalt des Schuldners noch unter der Pfändungsfreien Grenze liegt?
2.Gab es da nicht einen Unterschied ob jemand sich nur vom Inkasso vertreten lässt(ich meine laut Verbraucherschutz soll der Schuldner dann nur die Hauptschuld direkt an den Gläubiger zahlen und die Inkassogebühren getrost ignorieren)
3.Was ist aber wenn der Gläubiger den Fall komlett an ein Inkasso Unternehmen abgetreten hat.
Von 26 auf 146 ist happig.
Was kann der Schuldner tun,damit das Konto nicht wieder eingefroren werden kann und hat das Inkasso Unternehmen überhaupt ein Recht dazu??
Die Geldinstitute müssten doch darüber informiert sein, welche Einkommen Pfändungsfrei sind oder nicht?
1.Wie ist es möglich das das Konto eingefroren werden
kann,wenn das Gehalt des Schuldners noch unter der
Pfändungsfreien Grenze liegt?
Derjenige sollte sich informieren.
Bei einer Pfändung mach die bank das Konto dicht.
Der nichtpfändbare Betrag kann innerhalb von 7 Tage bar abegehoben werden.
2.Gab es da nicht einen Unterschied ob jemand sich nur vom
Inkasso vertreten lässt(ich meine laut Verbraucherschutz soll
der Schuldner dann nur die Hauptschuld direkt an den Gläubiger
zahlen und die Inkassogebühren getrost ignorieren)
Falsch.
3.Was ist aber wenn der Gläubiger den Fall komlett an ein
Inkasso Unternehmen abgetreten hat.
Von 26 auf 146 ist happig.
Wenn man so schläft und alles ignoriert, kommen Mahngebühren, Inkassokosten, Mahnbescheid und Pfändungskosten oben drauf. Egal wie hoch der Betrag ist. Das ist happig aber nornmal.
Was kann der Schuldner tun,damit das Konto nicht wieder
eingefroren werden kann und hat das Inkasso Unternehmen
überhaupt ein Recht dazu??
Der Bank sagen, dass sie die Scheiss Rechnung zahlen soll.
Dicht macht nicht das Inkassounternehmen sondern die Bank weil eine Pfändzung vorliegt und es gehört zur Aufgabe des Inkasso Unternehmens
das Geld zu besorgen, notfall auch auf diesem Weg. Es darf dies.
Die Geldinstitute müssten doch darüber informiert sein, welche
Einkommen Pfändungsfrei sind oder nicht?
Sind Sie auch, aber der Schulderner weiss augenscheinlich nicht was es alles noch zu beachten gibt, ausser der Freigrenzen.
da das Konto nur „eingefroren“ werden kann, wenn mehr als nur eine Mahnung vorliegt, ist ganz schön „geschlurt“ worden. Hier lag eine Beitragsrechnung, ggf. Mahnung, Zahlungsaufforderung, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und ggf. nochmalige Zahlungsaufforderung vor. Erst dann wird das Gericht einen Pfändungsbeschluss bezüglich des Kontos erlassen haben… Insoweit muss man sich schleunigst um Ausgleich kümmern und den Gläubiger informieren, denn nur mit dessem OK kann das Konto wieder „flüssig“ gemacht werden. Es wäre dumm, wenn nun am Ende des Monats nicht Miete, Strom etc. überwiesen werden und dies weitere Kosten&Folgen nach sich zieht!
dazu noch eine weiterführende Frage zum technischen Ablauf: Von einer einzigen Bank, der Commerzbank, kenne ich die Praxis, dass bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen ohne weitere Veranlassung durch den Kontoinhaber der fragliche Betrag (falls das bestehende Guthaben höher ist) plus anfallende Bankgebühren für die Aktion ausgesondert werden, so dass der Kontoinhaber bloß noch formal Feuer frei für die Zahlung geben muss und im übrigen weiter verfügen kann. Ist das eine besondere Freundlichkeit der CoBa (eventuell nur am Rande von geltendem Recht gedeckt und bloß deswegen akzeptiert, weil es keinen Anlass gibt, mehr als den gepfändeten Betrag zu blockieren), oder besteht die Möglichkeit dieser Handhabung grundsätzlich?
2.Gab es da nicht einen Unterschied ob jemand sich nur vom
Inkasso vertreten lässt(ich meine laut Verbraucherschutz soll
der Schuldner dann nur die Hauptschuld direkt an den Gläubiger
zahlen und die Inkassogebühren getrost ignorieren)
Falsch.
Nicht zwingend. Wenn der Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragt, obwohl er weiß das dies fruchtlos bleiben wird, z.B. weil der Schuldner mehrfach mitgeteilt hat zahlungsunfähig zu sein, muß der Schuldner die Inkassokosten später auch nicht übernehmen. Das muß er nur, wenn es eine Aussicht auf Erfolg durch die Beitreibung über das Inkassounternehmen gibt. Wie im obigen Fall…
ich vermute, es handelt sich um eine besonders kundenorientierte Handhabung der CoBa. Bei einem Pfändungsbeschluß ist für gewöhnlich das komplette Konto dicht, egal, um welchen Betrag es sich handelt. Und das so lange, bis der entsprechende Betrag angewiesen wird.
sorry, wenn ich mich einklinke, aber ich würde die Frage gern etwas weiterführen:
Ab wann kann ein Inkasso-Unternehmen/-Anwalt eine Sperrung oder auch Pfändung eines Kontos durchführen?
Geht dies nur im Verlauf Mahnbescheid - Vollstreckungsbescheid - Titel?
Oder kann Inkasso-Unternehmen/-Anwalt auch ohne gerichtliches Mahnverfahren das Konto des potentiellen Schuldners „manipulieren“?
Und wenn ja: wie kann sich der Kontoinhaber wehren, wenn er der Ansicht ist, die Forderung sei unberechtigt?
sorry, wenn ich mich einklinke, aber ich würde die Frage gern
etwas weiterführen:
Ab wann kann ein Inkasso-Unternehmen/-Anwalt eine Sperrung
oder auch Pfändung eines Kontos durchführen?
Geht dies nur im Verlauf Mahnbescheid - Vollstreckungsbescheid
Titel?
Mahnbescheid -> kein Widerspruch -> Vollstreckungsbescheid
Erst dann kann/darf der Anwalt durch den Gerichtsvollzieher pfänden lassen.
Oder kann Inkasso-Unternehmen/-Anwalt auch ohne gerichtliches
Mahnverfahren das Konto des potentiellen Schuldners
„manipulieren“?
Nein.
Und wenn ja: wie kann sich der Kontoinhaber wehren, wenn er
der Ansicht ist, die Forderung sei unberechtigt?
Trotz nein kann der Schuldner zu jedem Zeitpunkt Kontakt mit dem Anwalt suchen
Mahnbescheid -> kein Widerspruch ->
Vollstreckungsbescheid
Erst dann kann/darf der Anwalt durch den Gerichtsvollzieher
pfänden lassen.
Danke schön. Das war die Frage.
Denn derartige Anwälte drohen ja gern mal (selbst bei unberechtigten Forderungen) mit einer Kontopfändung etc. obwohl kein Mahnverfahren vorangegangen ist.