Hallo,
Hallo,
zu Frage1) Mahnkosten lehnen sich an realen Kosten an. 40€
sind sicher schon sittenwidrig. 10 - 15€ wären aber durchaus
gerichtsfest. 2,50€ als Grenze ist Blödsinn.
Ok, meine Info muß ja nicht richtig sein mit den 2,50Eur.
Aber wenn der Betrag überwiesen wird, dann am besten mit den ganzen 40,- Mahnkosten, oder nur 15,-?
Es liegt auch nur eine Auflistung bei. Keine Abtrtungsurkunde, komplette Rechnung oder Auflistung der Mahnungen.
zu Frage 2) Wenn das Untern. also der Gläubiger (Gläu) eine
Forderung an ein INk.Unternehm. (IU) gibt, dann ist das erst
einmal Rechtens. Und erst mal haben Sie als Schuldner die
Kosten zu tragen. Das ist Fakt.
Das die offenen Posten bezahlt werden ist ja klar. Das steht nicht zur Debatte.
Ink.Kosten nicht einklagbar weil geschäftserfahr. Untern. -
auch das ist Blödsinn. Es gibt zwar Gerichte in Deutschland,
welche d. Ink.Kosten nicht anerkennen. Aber so einfach ist das
nicht. Denn ein IU kann hier durchaus seine Kosten auch
gerichtl. durchsetzen. !!
Es geht eher darum ob es dann auch gemacht wird wenn der Schuldner die offenen Posten direkt begleicht.
Und wenn Sie das alles anzweifeln, weil ja im Internet was
anderes steht, so bleibt Ihnen offen, gegen die Forderung
Widerspruch zu erheben. Aber dann haben Sie ein offenes
Gerichtsverfahjren - Ende offen, Kostenrisiko erst mal bei
Ihnen als Schuldner. Weiter MUSS der Gläubiger NACHWEISEN das
Sie die Mahnungen bekommen haben.!!
Nun, ich wollte wissen ob die Informationen die ich habe korrekt sind, und was zu tun ist bzw. welche möglichkeiten der Schuldner hat.
Denn immerhin ist keine! der Mahnungen angekommen. Wenn der Gläubiger dies aber nachweisen muss - was bedeutet das am Ende für den Schuldner?
Gibt es da Urteile?
Denn wäre auch nur die erste Mahnung angekommen wäre es ja nicht so eskaliert.
Somit ist der Schuldner ja nicht komplett verantwortlich, und deshalb auch sicher nicht willens diesen hohen Betrag zu zahlen.
Was ist zu machen?
Verhandeln Sie am besten schriftlich über eine Ratenzahlung.
Viel Glück
Danke. Das Problem ist nicht die Zahlungsfähigkeit.
Sondern die Verhältnismäßigkeit bzw. ob unter den gegebenen Umständen der Vorgang inklusive des hohen Betrages so in Ordnung ist.
Bzw. wie sich der Schuldner dagegen wehren kann.
Besten Gruß