Inkasso für berechtigte Forderungen, aber nie Mahnung erhalten vom Gläubiger?

Hallo,

folgender Sachverhalt:

ein Kunde bestellt im Juni 2013 bei einem großen Versandhaus 2 Teile. Einer geht zurück, der andere wird behalten. Die Zahlung wird leider vergessen.
Im Februar 2014 kommt ein Brief von EOS DID Inkasso mit einer Forderung über 127,- (26,- ursprüngliche Forderung, 40,- Mahnkosten des Gläubigers ((lt. Hotline wurden ab August 2013 6 Mahnungen verschickt welche aber niemals angekommen sind)) sowie 60,- Inkassogebühr).

Frage 1) 40,- Mahnkosten sind bei 6 Mahnungen recht viel, oder? Sind nicht nur 2,50 anerkannt?

Frage 2) wenn der Kunde nun die Forderung beim Versandhaus direkt begleicht inklusive Mahnkosten (6x2,50) und inklusive Verzugszinsen (?), und dann dem Inkasso widerspricht,
wäre das so ok? Laut einiger Infos im Netz ja da idR. externe Inkassogebühren nicht einklagbar sind, besonders wenn der gläubiger ein „geschäftserfahrenes Unternehmen“ ist?

Wäre eben nur die Frage der angemessenen Mahnkostenerstattung an das Unternehmen.

Danke für eure Hilfe,

Gruß

Hallo,
zu Frage1)  Mahnkosten lehnen sich an realen Kosten an. 40€ sind sicher schon sittenwidrig.  10 - 15€ wären aber durchaus gerichtsfest. 2,50€ als Grenze ist Blödsinn.

zu Frage 2) Wenn das Untern. also der Gläubiger (Gläu) eine Forderung an ein INk.Unternehm. (IU) gibt, dann ist das erst einmal Rechtens. Und erst mal haben Sie als Schuldner die Kosten zu tragen. Das ist Fakt.

Ink.Kosten nicht einklagbar weil geschäftserfahr. Untern. - auch das ist Blödsinn. Es gibt zwar Gerichte in Deutschland, welche d. Ink.Kosten nicht anerkennen. Aber so einfach ist das nicht. Denn ein IU kann hier durchaus seine Kosten auch gerichtl. durchsetzen. !!

Und wenn Sie das alles anzweifeln, weil ja im Internet was anderes steht, so bleibt Ihnen offen, gegen die Forderung Widerspruch zu erheben. Aber dann haben Sie ein offenes Gerichtsverfahjren - Ende offen, Kostenrisiko erst mal bei Ihnen als Schuldner. Weiter MUSS  der Gläubiger NACHWEISEN das Sie die Mahnungen bekommen haben.!!

Was ist zu machen?
Verhandeln Sie am besten schriftlich über eine Ratenzahlung.

Viel Glück

zu Frage1)  Mahnkosten lehnen sich an realen Kosten an. 40€
sind sicher schon sittenwidrig.  10 - 15€ wären aber durchaus
gerichtsfest. 2,50€ als Grenze ist Blödsinn.

Es waren 40€ für 6 Mahnungen. Also im Schnitt 6,66 je Mahnung. Die ersten Mahnungen waren wohl etwas billiger als die letzten weil die ersten automatisch erstellt wurden und die letzten tatsächlich von einem Menschen bearbeitet wurden.

Hallo,

Hallo,
zu Frage1)  Mahnkosten lehnen sich an realen Kosten an. 40€
sind sicher schon sittenwidrig.  10 - 15€ wären aber durchaus
gerichtsfest. 2,50€ als Grenze ist Blödsinn.

Ok, meine Info muß ja nicht richtig sein mit den 2,50Eur.
Aber wenn der Betrag überwiesen wird, dann am besten mit den ganzen 40,- Mahnkosten, oder nur 15,-?
Es liegt auch nur eine Auflistung bei. Keine Abtrtungsurkunde, komplette Rechnung oder Auflistung der Mahnungen.

zu Frage 2) Wenn das Untern. also der Gläubiger (Gläu) eine
Forderung an ein INk.Unternehm. (IU) gibt, dann ist das erst
einmal Rechtens. Und erst mal haben Sie als Schuldner die
Kosten zu tragen. Das ist Fakt.

Das die offenen Posten bezahlt werden ist ja klar. Das steht nicht zur Debatte.

Ink.Kosten nicht einklagbar weil geschäftserfahr. Untern. -
auch das ist Blödsinn. Es gibt zwar Gerichte in Deutschland,
welche d. Ink.Kosten nicht anerkennen. Aber so einfach ist das
nicht. Denn ein IU kann hier durchaus seine Kosten auch
gerichtl. durchsetzen. !!

Es geht eher darum ob es dann auch gemacht wird wenn der Schuldner die offenen Posten direkt begleicht.

Und wenn Sie das alles anzweifeln, weil ja im Internet was
anderes steht, so bleibt Ihnen offen, gegen die Forderung
Widerspruch zu erheben. Aber dann haben Sie ein offenes
Gerichtsverfahjren - Ende offen, Kostenrisiko erst mal bei
Ihnen als Schuldner. Weiter MUSS  der Gläubiger NACHWEISEN das
Sie die Mahnungen bekommen haben.!!

Nun, ich wollte wissen ob die Informationen die ich habe korrekt sind, und was zu tun ist bzw. welche möglichkeiten der Schuldner hat.

Denn immerhin ist keine! der Mahnungen angekommen. Wenn der Gläubiger dies aber nachweisen muss - was bedeutet das am Ende für den Schuldner?
Gibt es da Urteile?
Denn wäre auch nur die erste Mahnung angekommen wäre es ja nicht so eskaliert.
Somit ist der Schuldner ja nicht komplett verantwortlich, und deshalb auch sicher nicht willens diesen hohen Betrag zu zahlen.

Was ist zu machen?
Verhandeln Sie am besten schriftlich über eine Ratenzahlung.

Viel Glück

Danke. Das Problem ist nicht die Zahlungsfähigkeit.
Sondern die Verhältnismäßigkeit bzw. ob unter den gegebenen Umständen der Vorgang inklusive des hohen Betrages so in Ordnung ist.
Bzw. wie sich der Schuldner dagegen wehren kann.

Besten Gruß

Wobei man das nicht weiß. Es gibt nur die pauschale Info aus einem Callcenter, das im System 6 Mahnungen stehen.
Was da drin stand weiß niemand.