Schuldete einem Gläubiger 300 Euro. Das inkassobüro, leitete eine kontopfändung ein. Um schnellstmöglich auf mein Konto zugreifen zu können, rief ich im inkassobüro an. Dort wurde mir geraten zu überweisen, Nachweis erbringen und die Pfändung wird entfernt. Dies machte ich auch, doch mein Arbeitgeber, der das gleich schreiben erhielt, überwies ebenfalls die geforderten 300 Euro, die von meinen Lohn abgezogen worden ist.
Als ich darauf hin nochmals das inkassobüro anrief und diese doch so nett wären, mir mein Geld zurück zu überweisen, bekam ich folgende Antwort:
„Das Geld wird so lange einbehalten, bis intensiv geprüft wurde, ob noch anderweitige Gläubiger bedient werden müssen“
So oder so ähnlich und
„Da könne man nichts machen außer abzuwarten“
Danach wünschte die Dame einen schönen Tag!
Das ganze ist jetzt drei Wochen her.
Soll ich Anzeige wegen Unterschlagung stellen. Denn das inkassobüro hat doch überhaupt keinen Titel/recht um mein zuviel bezahltes Geld einzubehalten???
Hallo,
eine Pfändung wegen der einen Forderung zur Deckung von Forderungen gegen andere Gläubiger heranzuziehen ist nicht möglich - es sei denn es gäbe weitere Kontopfändungen beim gleichen Inkassobüro.
Ich empfehle Ihnen, im Impressum der Webseite oder auf dem Briefpapier das Inkassobüros die aufsichtführende Stelle herauszufinden. Dort sollten Sie Beschwerde einlegen.
Alternativ sollten Sie m.E. einen Anwalt einschalten und insbesondere verhindern, dass Ihr Arbeitgeber nochmals einen Teil überweist - falls aus dessen Sicht noch die Pfändung vorliegt.
Hallo,
eine Pfändung wegen der einen Forderung zur Deckung von
Forderungen gegen andere Gläubiger heranzuziehen ist nicht
möglich - es sei denn es gäbe weitere Kontopfändungen beim
gleichen Inkassobüro.
Ich empfehle Ihnen, im Impressum der Webseite oder auf dem
Briefpapier das Inkassobüros die aufsichtführende Stelle
herauszufinden. Dort sollten Sie Beschwerde einlegen.
Alternativ sollten Sie m.E. einen Anwalt einschalten und
insbesondere verhindern, dass Ihr Arbeitgeber nochmals einen
Teil überweist - falls aus dessen Sicht noch die Pfändung
vorliegt.
Viel Glück!
Klaus Marwed
Danke für die schnelle Antwort!
Die Forderung betrug 289,23 Euro.
Diese habe ich bezahlt und somit ist alles beglichen. Es besteht
Keine weitere Forderung, habe keine weiteren Schulden.
Hallo,
ich würde jetzt zum nächsten Amtsgericht gehen u. dort eine Anzeige bei einem Rechtspfleger machen lassen. Kostet nix u.d. Rechtspfleger macht alles fertig.
Gleichzeitig würde ich durch den Rechtspfleger eine Beschwerde an den Gerichtspräsidenten gegen das Inkassounternehmen schreiben lassen. Keine Telefonate mehr m.d. Inkasso Unternehm. nur schriftlich.
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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Es ist nachvollziehbar, daß das Inkassobüro zunächst einmal prüft ob es weitere Forderungen gegen Dich zu bearbeiten hat.
Inwieweit es dann tatsächlich berechtigt ist, diese Überzahlung in einer beliebig anderen Forderungsakte, ohne Deine Zustimmung zu verbuchen, hängt von einer Einzelfallüberprufung ab.
Bei der 2. Forderung könnte es sich ja um eine strittige Forderung handeln.
Geh mal auf die Seite: www.inkasso.de und informiere Dich.