Inkasso - Handwerker-REchnung (Restbetrag)

Hallo Interessierte…

Kürzlich wurde eine Heizungsreparatur durchgeführt - diese wurde fristgerecht um den unstrittigen Anteil beglichen - es wurde 1 h Arbeitszeit anstelle von geforderten 2 h Arbeitszeit beglichen.

Die Erklärung zur Zahlungsweise des verminderten Betrages wurde als Einschreiben an die Firma geschickt (die Annahme wurde durch Unterschrift bestätigt).
Zum Schreiben hat sich die Firma nie geäußert.
Nun ist nach fast 2 Monate ein Schreiben von einem beauftragten Inkasso-Unternehmen eingetrogffen:
Restforderung Firma von rund 52 € sowie rund 50 € Inkassogebühren …102 €…mit dem Hinweis so schnell wie möglich zu bezahlen.

Hierzu meine Fragen:

    • wie wiederspricht man der Inkasso-Fordeung und in welchen Zeitrahmen - gibt es Fristen ?
    • ist nach meinem Widerspruch das Inkasso-Unternehmen außen vor oder könnten noch weitere Briefe des Inkasso-Unternehmens auflaufen ?

. …alle Tipps sind willkommen…vielen Dank

Hallo,

es wurde 1 h Arbeitszeit anstelle von geforderten 2 h Arbeitszeit
beglichen.

Die Erklärung zur Zahlungsweise des verminderten Betrages
wurde als Einschreiben an die Firma geschickt
Zum Schreiben hat sich die Firma nie geäußert.

Muß sie nicht, wäre aber korrekt und kundenorientiert.

Nun ist nach fast 2 Monate ein Schreiben von einem
beauftragten Inkasso-Unternehmen eingetrogffen:
Restforderung Firma von rund 52 € sowie rund 50 €
Inkassogebühren …102 €…mit dem Hinweis so schnell wie
möglich zu bezahlen.

Das muß ja eine miserable Firma sein, die eine solche kunden-mißachtende Vorgehensweise an den Tag legt.

Hierzu meine Fragen:

    • wie wiederspricht man der Inkasso-Forderung und in welchen
      Zeitrahmen - gibt es Fristen ?

Man kann der Inkasso-Forderung widersprechen, aber es nutzt nichts. Das Inkasso-Unternehmen wird auf der Forderung bestehen, da es selbst ja damit Geld verdient. Das Inkasso-Unternehmen wird auf einen solchen Widerspruch nicht antworten.

    • ist nach meinem Widerspruch das Inkasso-Unternehmen
      außen vor oder könnten noch weitere Briefe des
      Inkasso-Unternehmens auflaufen ?

Es werden weitere Drohbriefe aber keine Antwort folgen und letztlich landet das Ganze vor Gericht.

Es gibt leider Handwerkerfirmen, die ihre Forderungen sofort, auch bei kleinen Beträgen, an Inkassofirmen abgeben, die dann gnadenlos das Geld eintreiben und dabei selbst gut verdienen. Das ist rechtlich zulässig.
Ist man der Meinung, daß die Forderung absolut unberechtigt ist und keine Einwendungen erfolgen können, sollte man den Rechtsweg beschreiten und auf die Klage per Gericht warten.
Ansonsten sollte man bezahlen und eben dieser Firma NIE wieder einen Auftrag erteilen.

Gruß Heinz

Hallo,

Es gibt leider Handwerkerfirmen, die ihre Forderungen sofort,
auch bei kleinen Beträgen, an Inkassofirmen abgeben, die dann
gnadenlos das Geld eintreiben und dabei selbst gut verdienen.
Das ist rechtlich zulässig.

Das sehe ich auch so.

Ist man der Meinung, daß die Forderung absolut unberechtigt
ist und keine Einwendungen erfolgen können, sollte man den
Rechtsweg beschreiten und auf die Klage per Gericht warten.

Richtig.

Ansonsten sollte man bezahlen und eben dieser Firma NIE wieder
einen Auftrag erteilen.

Auch richtig. Ergänzender Weise sollte man aber auch mal genau hinsehen, ob der Kunde nicht vielleicht nach Abschluß der Arbeiten, wie es allgemein üblich ist, der Auftrag als erbracht und erledigt unterschrieben hat. Wenn ja, dann stehen dort in aller Regel auch 2 Arbeitsstunden. Dann wäre die Kürzung der Rechnung ungerechtfertigt. Dann sollte man aber auch bei solchen kunden NIE NIE NIE wieder einen Auftrag ausführen.
Lediglich, wenn auf dem Auftrag nur eine Stunde steht und 2 abgerechnet wurden, würde ich das für den Versuche betrachtenden, den Kunden übers Ohr zu hauen.
Rumburak

Hallo Leute,

der springende Punkt ist, dass es nach Abschluss der Arbeiten kein Rapportprotokoll gab, in der die Stunden des Handwerkers durch den Kunden bestätigt wurden !!
Der Kunde hat sich die Arbeitszeit des Handwerkers vor Ort selbst notiert - übrigens 55 Minuten, aufgerundet auf 1 Stunde.

Die restliche Zeit 1 Stunde und 5 Minuten käme durch Fahrtzeiten zustande !! (innerorts) - angeblich durch GPS dokumentiert - telefonische Aussage der Firma (Kunde hat darüber keine schriftlichen Infos erhalten).
Gegen diese Sichtweise hat der Kunde ohnehin scriftlich per Einschreiben widersprochen, da 10 € Anfahrt telefonisch vereinbart waren, die ohnehin mit der Rechnung als Fahrzeugnutzungspauschale abgerechnet wurden…

Grüße Mira

Hallo,

der springende Punkt ist, dass es nach Abschluss der Arbeiten…

Nein. Der springende Punkt ist, dass hier zwei unterschiedliche Meinungen existieren. Wenn keiner nachgibt, landet die Sache irgendwann vor Gericht. Und erst dann wird geklärt, wer Recht bekommt.
Also:
Entweder zahlen (incl. Inkasso, wenn deren Forderung in der Höhe gerechtfertigt ist).
Oder eben nicht zahlen, Mahnbescheid abwarten, diesem widersprechen und auf den Prozess warten. Anwalt zum Zeitpunkt nach Wunsch einschalten.

Da kann man noch lange im Forum drüber diskutieren, das wird das Inkassounternehmen sicher nicht beeindrucken.

Gruß
loderunner (ianal)