Inkasso Kabel Deutschland

Guten Tag,

ich habe vor 2 Wochen ein Inkasso bescheid bekommen von Kabel Deutschland wo mir eine sehr hohe Summe angegeben wurde. Laut KD Aussage hab ich diverse Beiträge nicht gezahlt.

Der Kabeldeutschland Vertrag, lief unter meinen Namen aber nicht über mein Konto. Sondern war es das Konto meines damaligen Mitbewohner mit dem ich aber schon seid über 2 Jahren nicht mehr zusammen wohne.

Irgendwann hat sich dieser ehemalige Mitbewohner entschlossen die Beiträge zu Stornieren, weil auch er Auszog.
Leider habe ich daher nichts von dem Vorfall mtibekommen da ich etliche male Umgezogen bin und daher KD nicht meine aktuelle Adresse kannte und somit auch keine Mahnungen erhalten habe.

Daraufhin habe ich einen Brief an das Inkasso Unternehmen geschickt. Mit der Anmerkung das ich keine Mahnschreiben erhalten habe.

Die Antwort des Inkasso Unternehmens ist folgende:
Sehr geehrter Herr…
Leider müssen wir Ihnene mitteilen , dass die Fordung weiterhin zur Zahlung offen steht. Sie haben sich leider bei unserer Mandantin nie gemeldet und eine neue Anschrift angegeben. Diese haben wir erst durch das Einwohnermeldeamt in Erfahrung bringen müssen. Doch eine postalische Zustellung der bzw. Mahnungen ist auch nicht notwendig, da alle Unterlagen unserer Mandantin im Kundenportal einsehbar sind. Demnach hätten sie davon selbst Kenntnis nehmen können . Da Sie keinerlei Zahlung mehr vorgenommen haben, wurde der Vertrag durch unsere Mandantin im Februar 2014 gekündigt.
Wir bitten dies zu berücksichtigen.

1.Das ich diese Beiträge zurück erstatten muss steht außer Frage. Dennoch frage ich mich ob das Inkasso schreiben von relevance ist.
2. Ersetz ein Kundenportal das Mahnschreiben, soweit ich weiß ist man in Deutschland nicht verpflichtet Internet bzw einen PC zu besitzen.

  1. Ersetz ein Kundenportal das Mahnschreiben, soweit ich weiß
    ist man in Deutschland nicht verpflichtet Internet bzw einen
    PC zu besitzen.

Doch, ist man.
Vorausgesetzt, dass man einem Vetrag zustimmte, in dem steht:

„Rechnungen werden dem Kunden online auf der ihm von Kabel Deutschland mitgeteilten Internetseite
zur Verfügung gestellt. Es obliegt dem Kunden, regelmäßig die Rechnungsdaten abzurufen.“

Quelle: AGB von Kabeldeutschland.