Inkasso Mahngebühren

Hallo Experten,

jemand war über ein Jahr Empfänger von SGB II Leistungen. Zwischendurch erhielt er mal Leistungen ausgezahlt , die er „unberechtigt“ erhalten habe (Job für 2 Wochen, Einkommen so hoch dass ein kompletter Monatssatz des Jobcenters zurückgefordert wurde). Soweit alles in Orndung.
Daraufhin wurde Ein Teil des Auszahlungbetrag von kommenden Leistungsansprüchen in Teilbeträgen einbehalten. Er hat sozusagen jeden Monat von diesen „Schulden“ einen Teil auf meine Leistungen angerechnet bekommen, so dass sich die Auszahlungssumme reduzierte (um 30 €).
Nun hat er vor 8 Tagen einen unbefristeten Job erhalten. Er hatte vorher seit Jahresbeginn einen befristeten Job und keine Leistungen mehr erhalten.
Gestern flatterte ihm seitens des Inkasso der Arbeitsagentur ein Schreiben ins Haus, dass von ihm sofort die komplette Restsumme zurückfordert.
Das allein ist kein Problem, da er dort sicherlich Raten zahlen kann.

Was stört ist dass mit diesem Schreiben Mahngebühren gefordert wurden.
Es gab keinen Bescheid oder sonstiges Schreiben, dass die Restsumme vorher eingefordert hatte.

Wie soll er sich verhalten?

Grüße
Hagen

Hallo

Was stört ist dass mit diesem Schreiben Mahngebühren gefordert wurden.

Wie soll er sich verhalten?

Bei Mahngebühren ist es meistens das Geschickteste, die einfach nicht zu bezahlen, besonders, wenn man an denjenigen keine Anspruche hat.

Diese Gebühren müssten dann nämlich eingeklagt werden, und zwar mit Begründung.

Ich würde kurz mitteilen, dass man diese Gebühren nicht bezahlt, und warum nicht, und einfach den Rest bezahlen.

Viele Grüße

Ergänzung

…und einfach den Rest bezahlen.

Mit der Zahlung bitte die Tilgung bestimmen, gem. § 366 (2) BGB.

Das kann Schuldner gar nicht genug erklärt werden. Im Streitfall muss es der Schuldner nachweisen. Also nachweislich erklären worauf man zahlt!
MfG

Hallo,

Gestern flatterte ihm seitens des Inkasso der Arbeitsagentur
ein Schreiben ins Haus, dass von ihm sofort die komplette
Restsumme zurückfordert.
Was stört ist dass mit diesem Schreiben Mahngebühren
gefordert wurden.

Wenn es stört, kann man Widerspruch einlegen

Es gab keinen Bescheid oder sonstiges Schreiben, dass die
Restsumme vorher eingefordert hatte.

Ein Schreiben mit finanziellen Folgerungen für einen Leistungsempfänger ist ein Bescheid.

Gruß
Otto

Mit der Zahlung bitte die Tilgung bestimmen, gem. § 366 (2) BGB.

Das kann Schuldner gar nicht genug erklärt werden. Im Streitfall muss es der Schuldner nachweisen. Also nachweislich erklären worauf man zahlt!

Ach ja stimmt, sonst wird einfach behauptet, man habe die Mahngebühren schon bezahlt, und da fehlen am Ende noch 8,50 oder so vom eigentlichen Betrag.

Also, die Sache ist ganz einfach: es muss einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom Jobcenter geben, da mal zu Hause nachschauen, denn eine Mahnung von Inkasso kommt nur bei einer aktiven, d.h. noch nicht bezahlten Forderung. Inwieweit die Mahngebühren berechtigt sind, entscheidet das Forderungsmanagement (Inkasso). Einfachste Lösung für das Problem: Zum Forderungsmanagement fahren, die Sache vor Ort klären, gut is.

Hallo,

Was stört ist dass mit diesem Schreiben Mahngebühren gefordert wurden.

Wie soll er sich verhalten?

Bei Mahngebühren ist es meistens das Geschickteste, die
einfach nicht zu bezahlen, besonders, wenn man an denjenigen
keine Anspruche hat.

bei behördlichen Forderungen wäre noch daran zu denken, dass ein Verwaltungsakt vorliegen könnte, so dass fristgerecht Widerspruch einzulegen wäre, damit keine Bestandskraft eintritt. Fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung, läuft eine Frist von einem Jahr ab Zustellung, § 66 SGG.

Diese Gebühren müssten dann nämlich eingeklagt werden, und
zwar mit Begründung.

Ich würde kurz mitteilen, dass man diese Gebühren nicht
bezahlt, und warum nicht, und einfach den Rest bezahlen.

das könnte man dann als Widerspruch werten.

Gruß
cosis