Hallo Experten,
jemand war über ein Jahr Empfänger von SGB II Leistungen. Zwischendurch erhielt er mal Leistungen ausgezahlt , die er „unberechtigt“ erhalten habe (Job für 2 Wochen, Einkommen so hoch dass ein kompletter Monatssatz des Jobcenters zurückgefordert wurde). Soweit alles in Orndung.
Daraufhin wurde Ein Teil des Auszahlungbetrag von kommenden Leistungsansprüchen in Teilbeträgen einbehalten. Er hat sozusagen jeden Monat von diesen „Schulden“ einen Teil auf meine Leistungen angerechnet bekommen, so dass sich die Auszahlungssumme reduzierte (um 30 €).
Nun hat er vor 8 Tagen einen unbefristeten Job erhalten. Er hatte vorher seit Jahresbeginn einen befristeten Job und keine Leistungen mehr erhalten.
Gestern flatterte ihm seitens des Inkasso der Arbeitsagentur ein Schreiben ins Haus, dass von ihm sofort die komplette Restsumme zurückfordert.
Das allein ist kein Problem, da er dort sicherlich Raten zahlen kann.
Was stört ist dass mit diesem Schreiben Mahngebühren gefordert wurden.
Es gab keinen Bescheid oder sonstiges Schreiben, dass die Restsumme vorher eingefordert hatte.
Wie soll er sich verhalten?
Grüße
Hagen