Inkasso Mahnung trotz erfolgter Zahlung

Ich habe am Freitag eine Inkassomahnung der DIG bekommen, welche die Panini Verlags GmbH vertritt. Ich (bzw meine Mutter) hätte angeblich nicht die jährliche Rate bezahlt und nun wollen die halt ihr Geld + saftige Gebühren.
Allerdings hat meine Mutter mir gesagt, dass sie das Geld überwiesen hat und mir auch den Kontoauszug gezeigt, also alles i.O. eigentlich.
Meine Frage deshalb, an wen muss ich mich wenden um die Sache zu klären? An das Inkassounternehmen oder an den Panini Verlag direkt?
Und wenn sie das Geld nicht erhalten haben, obwohl wir es überwiesen haben, wer trägt dann die Schuld daran/wer muss die Gebühren und so bezahlen?

Danke schonmal

Überprüfen Sie die Kontoverbindung an die überwiesen wurde - sofern das anhand des Kontoauszuges möglich ist. Bei Übereinstimmung schicken Sie dem Inkasso-Unternehmen eine Kopie des Kontoauszuges, auf dem Sie alle anderen Kontoangaben - außer Inhaber und Kontonummer und diese Transaktion - schwärzen können.

Nutzen Sie den Postweg, da Inkasso-Unternehmen bisweilen mit Faxen udn E-Mails zu lässig umgehen.

Sofern das INkasso-Unternehmen Sie weiterhin mit Mahnungen bombardiert, verbieten Sie ihm dies und drohen Sie mit Abmahnung.

Sollten Sie einen Mahnbescheid bekommen, widersprechen Sie.

Sofern die Zahlung nicht ankam, muss der die Kosten tragen, dessen Sphäre das Verschulden zuzurechnen ist.
Bei einem zahlendreher müssen Sie alles zahlen. Bei einem Fehler IHRER Bank ebenso - nur muss die Bank IHnen die Inkasso-Gebühren ersetzen. Bei Fehler der EMPFÄNGERBANK müssen Sie keine Gebühren zahlen. Bei Verschulden des Empfängers natürlich auch nicht.

Glück auf

Vielen Dank für ihre schnelle Antwort, ich werde dann gleich morgen mein Glück versuchen.

Einen schönen Sonntag noch

Scan den Kontoauszug der Bank ein und schicks ans Inkassobüro mit der Bitte um Aufklärung

Hallo, also erst einmal die Forderung des DIG grundsätzlich bestreiten. Und das p. Einschreiben. !!!
Dann unbedingt eine Kopie des Kontoauszuges an den Verlag senden u. unter Fristsetzung eine Erklärung fordern, andernfalls sehen Sie sonst die Forderung als ausgeglichen an…

So vorgehen u. dann abwarten dann kann nichts passieren. Aber sofort an den DIG schreiben…

lg horst

och menno, nicht schon wieder die Inkassos.

hauptforderung ist bezahlt ,einzahlungsbeleg liegt vor und gut ist…
Inkassos sind beauftragte des Gläubigers und mehr nicht.
Wenn da die Kommunikation nicht stimmt, dann sollen doch die Gäaubiger sich mit ihrem beauftragtem inkasso auseinander setzen.

Allso Inkasso ignorieren und ab in den Rundordner ( Papierkorb oder mit dem vermerk Annahme verweigert unfrei zurück schicken

hallo…

oftmals geben gerade ein verlag die angelegenheit ab, wenn nicht fristgemäß bezahlt wurd. solltet ihr fristgemäß bezahlt haben und auch den beleg / auszug dann habt ihr nichts zu befürchten und nie mit inkasso unternehmen vereinbarungen machen, denn dann müsst ihr auch nioch deren gebühren bezahlen.ich rate erstmal bei panini anzurufen und sagenw as das soll aus einer guten kundenbeziehung ein inkasso büro einzuschalten die rechnung sei doch bezahlt…in freundlichem ton, oftmals sagt dann der auftraggeberw eil er in der heutigen zeit keinen kunden verlieren will, wir kümmern uns ndarum sie bekommen bescheid…wenn nicht dann auch das inkassobüro informioeren rechnung ist bezahlt und wenn die weizter mahnen, weil oftmals gezahlte verspätete beträge sofort auf deren gebühren verrechnet wird und der kunde bekommt einen mahnbescheid wio die hauptforderung immer noch offen ist…aber nochmals nie raten oder ähnliches mit denen vereinbaren sonst müsst ihr deren kosten zahlen…sollen sie klagen ihr habt bezahlt, wenns rechtzeitig war habt ihr nichts zu befürchten…lasst euch auch nicht nerven von inkassobüros und nötigen einfdach hart bleiben…

gruß

plappermaul

Hallo,

wende dich am besten schriftlich an beide und schicke eine Kopie des Kontoauszuges mit. Wahrscheinlich nur ein Missverständnis.

Wenn du rechtzeitig bezahlt hast, musst du die Gebühren des Inkassounternehmens auch nicht tragen.
Hoffe ich konnte helfen.
LG

Erster Ansprechpartner ist hier wohl das Inkassobüro.
Bei Streitigkeiten im Zahlungsverkehr ist immer der zahlungspflichtige in der Beweispflicht.