hallo,
ich habe eine rechnung einer inkasso firma bekommen über einen ursprungsbetrag von 7,48€. ich habe 12.2010 was bei ebay gekauft und da ich die ware erhalten habe muss die zahlung untergegangen sein
. nach gründlichem durchsuchen meiner unterlagen stimmt es das ich es damals nicht bezahlt habe (kontoauszüge).
nun schreiben die mir hier das ich ja auf die letzten mahnungen -zuletzt 05.2012- nicht geantwortet habe, wodurch dann auch die kosten von mittlerweile 39,98€ zustande gekommen sind.
nur habe ich bis zum gestrigen tag nicht eine einzige zahlungsaufforderung von irgendwem für diese forderung bekommen.
nun meine frage:
- ist es rechtens das die angeblich letzte mahnung und die tatsächlich bei mir eingetroffene mahnung 15 monate auseinander sind?
- muss ich den kompletten betrag von rund 40€ bezahlen obwohl dies die erste mahnung ist die bei mir angekommen ist?
mfg krümel
Hallo!
Nach RDG (Rechtsdienstleistungsgeseetz) ist eine Einzelfallberatung nicht zulässig. Daher ist nur eine allgemeine Antwort möglich.
Es gibt derzeit in Deutschland keine gesetzliche Regelung über die zulässige Höhe von Inkassospesen. Das ist erstaunlich, weil es dem gegenüber für Rechtsanwälte einen festen Gebührenrahmen gem. RVG gibt, und weil Inkassobüros eigentlich nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz ohnehin schon nur in einer Art „Nische“ arbeiten und eine Tätigkeit ausüben, die eigentlich nach dem RDG zunächst den Anwälten vorbehalten ist: die „geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten“. Aus unbekannten Gründen hat sich der Gesetzgeber bisher um eine Regelung dieser Frage herumgedrückt.
Die Höhen schwanken zwischen dem 0,65-fachen und dem 1,5-fachen Faktor des anwaltlichen Regelsatzes nach RVG bei vergleichbarer Tätigkeit eines Anwalts. Es gibt hier also leider einen breiten Ermessungsspielraum.
Ist die Forderung berechtigt, kann nur die Empfehlung ausgesprochen werden, unverzüglich die unstrittige Hauptforderung zu bezahlen,optimalerweise direkt an den Gläubiger um weitere Kosten z.B. durch gerichtliches Mahnverfahren/Prozess/Gerichtsvollzieher etc. zu vermeiden. Erfolgt eine nicht zweckgebundene Zahlung auf das Konto des beauftragten Inkassobüros, besteht die Gefahr, dass das Inkassobüro diese Zahlung gem. BGB § 367 mit den eigenen Gebühren verrechnet. Selbst wenn diese Gebühren vor Gericht nicht durchsetzbar wären.
Mit freundlichen Grüßen
truelife
Ist leider nicht mein Fachgebit, ich beschäftige mich mit ABmahnungen durch Anwälte
Den Ursprungsbetrag an ebay überweisen und das inkasso doch mal klagen lassen.
hallo,
geht das denn? der gekaufte posten wird mir bei ebay nicht mehr angezeigt. ich kann nur noch bis januar 2011 aufrufen was ich gekauft habe und der artikel wurde laut inkasso im dezember 2010 erworben (ich weiß es leider nicht mehr aus dem kopf wann ist zu lange her)
lg ivonne
Pech gehabt, dann zahlen was gefordert wird.Oder sehen ob im schreiben vom inkasso ein hinweis ist worum es sich handelt
Hallo,
erst einmal vorab - der Gläubiger o.d. Inkasso Untern. müssen den Nachweis erbringen das Du Mahnungen bekommen hast.
Im übrigen ist die Forderung verjährt wenn Du sie in 12.2010 gekauft hast.
ACHTUNG NIX BEZAHLEN!!! SOFORT DER fORDERUNG DES iNK:uNTERN: WIDERSPRECHEN - schriftlich - !!!
ACHTUNG - damit darf das Ink.Untern. nichts mehr machen. WENN dennoch Post v. Ink.Unt. kommen sollte dnan einne Rechtspfleger bei Gericht aufsuchen (kostet nix) u. der soll dann d. Ink. Unt. abmahnen.
Beste Grüße
hallo, danke für die schnelle antwort.
ist schon verjährt? ist die verjährungsfrist nicht 3 jahre?
ok dann werde ich da gleich mal ein schreiben aufsetzen.
morgen hab ich eh einen termin beim anwalt wegen einer anderen sache, da werde ich das gleich mal mit ansprechen.
lg ivonne
Hallo Krümel,
ja es ist rechtens, dass die Mahnungen soweit auseinanderliegen und Sie trotzdem belangt werden können. Das liegt daran, dass Sie säumig geworden sind und die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre zum Ende des Jahres. Bedeutet für Sie, dass bis mindestens Ende diesen Jahres gemahnt und eingezogen werden kann, wenn nicht auch noch die Hemmung hinzukommt, was bedeutet dass noch 10 Jahre Frist wären, die hinzukommen.
Dann ist der Punkt zwei bei Ihnen. Seit dem neuen Schuldrecht aus ich glaube 2002 ist es nicht mehr nötig einen säumigen Zahler anzumahnen. Man könnte sogar direkt einen Mahnbescheid gegen Sie erwirken, was das Inkassobüro derzeit nicht will. Von daher müssen Sie den kompletten Betrag bezahlen, bitte beachten Sie, dass darin Kosten und Zinsen enthalten sind und daher so hoch ist
Tut mir leid, nichts positives sagen zu können.
LG
Katzenpfote