Inkasso mochte infos über meine Finanzen

ach ja, was soll man denn machen, wenn der Schuldner nicht zahlen kann? und Inkasso kein Aufschub gewährt.

Nicht ganz Richtig: wenn Schuldner alles ignoriert, und damit den Gläubiger kann andren Mittel überlässt, an einen Titel zu kommen, dann ja, muss der Schuldner auch die Gerichtskosten tragen. aber nicht wenn der Schuldner die eidesstattliche versicherung abgegeben hat, und den Gläubiger direkt an Titel angeboten hat. dann muss sehr wohl der Gläubiger Zahlen. Das Währe (Fast) genau das gleiche wenn ein Inso-Gläubiger in der Insolvenzverfahren ein Mahnbescheid beantragt. da muss nichts der Schuldner zahlen.

Keine weiteren Schulden machen.
Irgendwie habe ich grad ein Deja-Vu.

Hat dir eigentlich schon mal jemand erklärt, dass es als Betrug bestraft wird, wenn man Schulden macht in dem Wissen, dass man sie gar nicht wird bezahlen können?

Doch. Lies nach. Und konzentrier Dich diesmal auf das, was Du behauptet hast und ich mit Quelle widerlegt habe. Dein toller Tip war und ist
##kompletter UNSINN!

Nein ist es nicht, ein Schunder verhält sich nicht schadenersatzpflichtig, wenn er eidesstattliche versicherung und Titel abgegeben hat. das ist in diesen Fall auch kein Betrug, wenn man auf den Mahnbescheid Warte. der Schuldner hatte ja seine eidesstattliche versicherung und damit seine Zahlungsunfähigkeit erklärt, und keine falschen Tatsachen behautet. Sicher haben Sie recht, das man keine weiteren Schulden machen soll. ist aber nicht die Beantwortung der Frage! was man machen soll, wenn man nicht Zahlen kann! kein weiteren schulden machen ist schon klar! dadurch wird der Gläubiger Trotzdem ein Mahnbescheid beantragen. Daher ist ihre Argumentation Unsinn… Es hätte wohl eher heißen soll, erst keine Schulden machen!

Lern lesen. Niemand außer Dir hat darüber gesprochen.

Mochte mal etwas klar stellen

Das ich die Schulden sie ich habe auch in irgendeiner weise gemacht habe lieg es auch in meinen Interesse diese zu begleichen mir wurde in der Vergangenheit auch schon öfter vom Schulden berater und auch von Gerichtsvollzieher mal gesag ich solle doch über eine Privat Insolvenz nach denken.

Was aber nicht in meinen Interesse liegt.
Wenn man zum Bäcker geht muss man das Brötchen auch bezahlen. Zwar geht der Bäcker wegen einen Brötchen nicht Pleite aber wenn das jeder zweite Kunde so handel kommt am ende des ein netter kleiner betrag zusammen. Es ist zwar ein blödes Beispiel man könnte ja aus dem Bäcker ein Elektro Handel fur Waschmaschinen machen und 2 Kunden die pro Woche ihre Maschinen nicht bezahlen da sieht die summe ende des Monats ganz anders aus . Mit den Betrag konnte man locker einen Mitarbeiter bezahlen. Da brauch man sich nicht zu wundern das viele Arbeitgeber nur einen Hungerlohn oder nicht rechtzeitig bezahlen. So sehe ich den Kreislauf

Meine anfängliche frage war eigentlich nur ob ein Inkasso die selben Informationen einholen darf wie Z.B. ein Gerichtsvollzieher

Weil Gerichtsvollzieher = Staatsbediensteter

Inkasso = ein Privates Unternehmen