ach ja, was soll man denn machen, wenn der Schuldner nicht zahlen kann? und Inkasso kein Aufschub gewährt.
Nicht ganz Richtig: wenn Schuldner alles ignoriert, und damit den Gläubiger kann andren Mittel überlässt, an einen Titel zu kommen, dann ja, muss der Schuldner auch die Gerichtskosten tragen. aber nicht wenn der Schuldner die eidesstattliche versicherung abgegeben hat, und den Gläubiger direkt an Titel angeboten hat. dann muss sehr wohl der Gläubiger Zahlen. Das Währe (Fast) genau das gleiche wenn ein Inso-Gläubiger in der Insolvenzverfahren ein Mahnbescheid beantragt. da muss nichts der Schuldner zahlen.