Inkasso nach Buchunngsfehler

Folgendes Problem:

Schuldner hat auf dem Konto eine Abbuchung von Apotheke XY in Z.

Da der Schuldner die entsprechende Apotheke nicht kennt und 100% Sicherheit besteht, nichts dort gekauft zu haben, wird der Lastschrift wiedersprochen und aufgrund des Rats der Bank die Karte gesperrt, wegen verdachts auf Kartenmanipulation.

Inkassobüro wird eingeschaltet, meldet sich mit der Forderung von Apotheke XY.

Auch nach des Schuldners Nachfrage bleibt das Inkassobüro dabei, dass es sich um Apotheke XY in Z handelt.

Schleßlich kommt ein Inkassobescheid zustande. Dieser besagt, dass in Apotheke AB in C eingekauft wurde. Diese Apotheke ist wiederum dem Schuldner bekannt und auch von diesem aufgesucht worden.

Es stellt sich heraus, dass Apotheke XY in Z ein Ableger von Apotheke AB in C ist, was aber so nicht für den Schuldner zuerkennen war.

Inkassobescheid wird bezahlt, unter Vorbehalt, da der Schuldner von einem Fehler der Apotheke AB in C ausgeht.

Gibt es Möglichkeiten, dass die Verluste durch die Inkasso forderung und die Kartensperrung von Apotheke AB in C an den Schuldner erstattet wierden? Besteht ein Fehler der Apotheke AB in C, da sie unter einem anderen Namen abgebucht hat. Oder liegt der Fehler beim Schuldner, der Aufgrund einer für ihn zweifelhaften Abbuchung der Lastschrift wiederspricht?

Hallo,
der Verbraucher geht ja nicht täglich in die Apotheke und in Folge dessen dürfte dem Vertraucher ja bekannt gewesen sein, dass er nicht in der Apotheke X Kunde ist, wohl aber in der Apotheke Y. Auch muss dann aufgefallen sein, dass die Apotheke Y nicht abgebucht hat und der Verbraucher Medikamente im Besitz hat, die nicht bezahlt wurden.

Zudem hat der Verbraucher die Karte sperren lassen und nicht die Apotheke, warum sollte die Apotheke dafür haften?
Die Mitwirkungspflicht des Verbrauchers hat hier ja gelitten und er wird sich vorhalten müssen, dass er Medikamente bezog, die nicht bezahlt wurden; da prüft man doch erst einmal, ob die Apotheke einen Fehler gemacht und telefoniert. Es war doch sicherlich erkennbar, dass der Abbuchungsbetrag identisch war mit der anderen Apotheke.
lG