Inkasso nach ca. 3 Wochen?

Hallo!

Mir brennt da eine Geschichte unter den Nägeln, wo ich mal auf eure Antworten gespannt bin.

Mal angenommen, ein junger Mann bestellt irgendwo im WWW eine Patrone für den Drucker. Nach Kaufabschluss überweist er das Geld. Da er aus beruflichen Gründen für drei Wochen weg ist, schaut er nicht mehr in sein email-fach oder seine Banküberweisungen.

Nach drei Wochen plötzlich ein Brief vom Inkasso-Büro. Die Patrone wurde geliefert, aber das Geld nicht überwiesen. Aus welchen Gründen auch immer, das Geld ging am selben Tag noch zurück, wie der junge Mann, die Überweisung rausgeschickt hatte. Sein Konto war aber gedeckt. Normalerweise sollte auch die Patrone erst nach geldeingang geliefert werden. die InkassoFirma gibt an, es sei eine Email gesendet worden, dass das geld bisher nicht gezahlt wurde.

Die Email gab es nicht bzw. könnte evtl versehentlich gelöscht worden sein. Es gab keine schriftlichen Mahnungen und durch die drei Wochen, konnte der junge Mann das Problem gar nicht erkennen.

Ist das überhaupt rechtens wie das in der Geschichte geschilderte hier passiert oder handelt es sich um Abzocker??? Wie kann man sich schützen bzw. wie reagiert man in so einem Fall???

Vielen Dank! Kara

Aus
welchen Gründen auch immer, das Geld ging am selben Tag noch
zurück

Warum? Dieser Punkt ist durchaus wichtig. Fehler des Verkäufers oder des Käufers?

ah ja klar, wenn es ein fehler des verkäufers ist, wäre die sache erledigt, richtig???

Guten Tag,
das mit dem Inkasso wohl schon, allerdings muß der Käufer den Kaufpreis natürlich immer noch überweisen. Aber wieso kam das Geld zurück ?

Hi,

Hallo!
wie reagiert man in so einem
Fall???

Entschuldigen, Betrag überweisen,
Dank für freundliche Überweisung abwarten.

Vielen Dank! Kara

GvC

Nachtrag
natürlich nur, wenn die Patrone auch angekommen ist und ohne Mahngebühren.

Guten Tag,

Aber wieso kam das
Geld zurück ?

Du bist der zweite der das nachfragt. Kara will ab er diesen Teil der Nachfrage nicht beantworten. Warum wohl???

Weil es dann mit der Antwort nicht so zufrieden wäre?
Rumburak

Und das eingeschaltete InkassoBüro verzichtet auf sein Geld?! Eher unwahrscheinlich!!!

Hallo,

Und das eingeschaltete InkassoBüro verzichtet auf sein Geld?!
Eher unwahrscheinlich!!!

Werden sie wohl müssen. Erst, wenn der Schuldner in Verzug ist, kann ein Verzugsschaden (Inkassogebühren, Zinsen, Mahngebühren, Anwaltskosten etc.) geltend gemacht werden. Der Schilderung gilt hier aber: ohne Mahnung kein Verzug (§286BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html).
Oder habe ich was übersehen oder wurde etwas verschwiegen?
Gruß
loderunner (ianal)

ohne Mahnung kein Verzug (§286BGB,

http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html).
Oder habe ich was übersehen oder wurde etwas verschwiegen?

nicht immer! Bei wiederkehrenden Zahlungen (miete , Nebenkosten) muss nicht erst gemahnt werden!

Hallo,

ohne Mahnung kein Verzug (§286BGB,

http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html).
Oder habe ich was übersehen oder wurde etwas verschwiegen?

nicht immer! Bei wiederkehrenden Zahlungen (miete ,
Nebenkosten) muss nicht erst gemahnt werden!

Du hast Die Frage nicht wirklich gelesen, oder?
Gruß
loderunner

Du hast Die Frage nicht wirklich gelesen, oder?

Natürlich habe ich die Frage gelesen. Ich fand es nur wichtig, mal darauf hinzuweisen, dass ein Verzug AUCH manchmal AUTOMATISCH enstehen KANN.

Hallo,

Du hast Die Frage nicht wirklich gelesen, oder?

Natürlich habe ich die Frage gelesen. Ich fand es nur wichtig,
mal darauf hinzuweisen, dass ein Verzug AUCH manchmal
AUTOMATISCH enstehen KANN.

Schön. Wenn wir hier aber alle Fälle erwähnen, die jeweils auch manchmal eintreten könnten, müsste man in jeder Antwort das komplette BGB zitieren. Findest Du das wirklich hilfreich? Ist es nicht einfacher, den passenden Gesetzestext zu verlinken, damit jeder selber nachlesen kann?

Btw., die Verjährungsfristen hast Du übrigens nicht erwähnt. Obwohl die „AUCH manchmal AUTOMATISCH entstehen KÖNNEN“.

Gruß
loderunner (ianal)

Schön. Wenn wir hier aber alle Fälle erwähnen, die jeweils
auch manchmal eintreten könnten, müsste man in jeder Antwort
das komplette BGB zitieren.

Man KANN es erwähnen, MUSS es aber nicht.

Findest Du das wirklich hilfreich?

JA. Ganz besondres in diesem Fall. NICHT HILFREICH sind deine UNSINNIGEN ANHÄNGSEL an diese BEITRÄGE.

Ist es nicht einfacher, den passenden Gesetzestext zu
verlinken, damit jeder selber nachlesen kann?

NEIN. Dazu muss man Quelle haben bzw. suchen.
Außerdem: Wer will schon dauernd v on einem Link zum nächsten springen? GENAU: NIEMAND.

Btw., die Verjährungsfristen hast Du übrigens nicht erwähnt.
Obwohl die „AUCH manchmal AUTOMATISCH entstehen KÖNNEN“.

KANN MAN, MUSS MAN ABER NICHT.

@loderunner: Ich denke, es IST GENUG JETZT.

Man KANN es erwähnen, MUSS es aber nicht.

Genau, man muss nicht. Also lass es einfach.

Findest Du das wirklich hilfreich?

JA. Ganz besondres in diesem Fall.

Genau in diesem Fall war es nicht hilfreich, weil gar nicht zutreffend.
Hast du nicht behauptet, du hättest die Frage gelesen?

NICHT HILFREICH sind deine UNSINNIGEN ANHÄNGSEL an diese BEITRÄGE.

An deine unsinnigen BEITRÄGE?

Ist es nicht einfacher, den passenden Gesetzestext zu
verlinken, damit jeder selber nachlesen kann?

NEIN. Dazu muss man Quelle haben bzw. suchen.

Vielleicht liest du doch mal mein erstes Posting. Das, auf das du deinen Senf unbedingt dazugeben musstest. Da war dieser angeblich ach so mühsam zu suchende link nämlich drin.

Außerdem: Wer will schon dauernd v on einem Link zum nächsten
springen? GENAU: NIEMAND.

Ja. Gesetzestexte auch mal zu lesen, auf die man sich bezieht, ist natürlich völlig überflüssig.
Kann es sein, dass du den Sinn dieses Forums hier noch nicht wirklich verstanden hast?

Btw., die Verjährungsfristen hast Du übrigens nicht erwähnt.
Obwohl die „AUCH manchmal AUTOMATISCH entstehen KÖNNEN“.

KANN MAN, MUSS MAN ABER NICHT.

Eben. Eben.

@loderunner: Ich denke, es IST GENUG JETZT.

Nein. Keineswegs. Dir fehlt schon das hier sonst übliche Benehmen, da lasse ich dir nicht auch noch das letzte Wort. Sorry.