Inkasso nach unterschiedlichen Fristen

Vorneweg vielen Dank für’s Lesen und sämtliche Antworten!!! :smile:

Am 27.04. nimmt A an einem Glücksspiel der Lotterie B Teil, Spieleinsatz sind 8€. Er gewinnt dabei 9€. Bei der Angabe der Bankverbindung für die Abbuchung des Spieleinsatzes vertippt er sich bei der Kontonummer. Auf seinem Kundenkonto bei der Firma B wird der Gewinn von +9€ verbucht.

Am 05.05. bekommt er von der Firma B eine Mail, dass die Abbuchung nicht funktioniert hat, ihm wird eine Frist bis zum 26.05. gesetzt, um das Kundenkonto auszugleichen, das jetzt einen Stand von -2€ hat (9 Gewinn - 8 Gebühr - 3 Rücklastschriftgebühr) oder den Spieleinsatz zu überweisen.

A ist in der Zwischenzeit im Urlaub, hat keinen Internetzugriff und liest die Mail erst am 25.05… Er stellt fest, dass die Kontonummer falsch hinterlegt ist, kann diese aber nicht ändern, weil er keine Änderungen an der Bankverbindung durchführen kann. Er teilt der Firma B mit, dass er bis 30.05. im Ausland ist, daher keine Überweisung durchführen kann und sich am 30.05. aber direkt darum kümmern wird, außerdem schickt er seine korrekte Kontonummer mit und weist darauf hin, dass er diese leider nicht eintragen kann.

Am 27.05. bekommt er die Antwort, dass er noch nicht authentifiziert sei, um die Kontonummer zu ändern. Außerdem wird ihm nun bezugnehmend auf die Mail vom 05.05. eine Frist bis zum 30.05. gesetzt.

Am 28.05. stellt A fest, dass er sein Kundenkonto auch mit Kreditkarte aufladen kann. Dies tut er sofort um 15€. Er weist die Firma B per E-Mail darauf hin, dass sein Kundenkonto nun entsprechendes Guthaben hat und die Abbuchung des Spieleinsatzes nun kein Problem mehr sein dürfte.

Darauf bekommt er noch am 28.05. die Antwort: „… Wie wir Ihnen in der E-Mail vom 06.05.2013 (geplatzte Rücklastschrift) mitgeteilt haben, wurde die Rücklastschrift nach 14 Tagen an das Inkassounternehmen X weitergeleitet.“ 06.05. + 14 = 20.05.?

Am 30.05. ruft A bei B an. Ihm wird erklärt, dass die Mail vom 27.05. falsch gewesen wäre und daher die Frist bis zum 26.05. die korrekte und er diese nicht eingehalten hat und er daher die Tage Post von X bekäme.

Ist die Hauptforderung beglichen, nachdem das Kundenkonto von A bei B seit dem 28.05. einen Betrag von > +15€ aufweist, obwohl B die Forderung noch nicht von dem Konto abgebucht hat?

Wie soll A auf die Post von X reagieren (die dann wohl in den nächsten Tagen kommen wird), nachdem B sagt, „sie könnten da nichts mehr machen“?

Hallo,

wenn das Unternehmen schriftlich eine Frist bis zum 30-05- gewährt hat, ist diese Frist auch für das Unternehmen bindend. Die Mail war nicht falsch sondern ist verbindlich, lediglich die Mitarbeiterin hat da wohl einen Fehler gemacht, für den das Unternehmen und nicht der Kunde haftet.

Zudem: Glückspieleinsätze sind nicht einklagbar, selbst dann nicht, wenn in Unkenntnis hierbei vertragliche Vereinbarungen geschlossen worden sind.

Zudem ist falsch, dass das Unternehmen das Inkasso-Unternehmen nicht „zurückpfeifen“ kann; richtig vielmehr ist, dass das Unternehmen als Auftraggeber des Inkassounternehmens dem Inkasso unternehmen jederzeit den Auftrag zurückziehen kann.
Das Problem für das Unternehmen ist jedoch, dass diese an das Inkassounternehmen eine vereinbarte Gebühr zu entrichten hat, falls ein erteilter Auftrag wieder zurückgezogen wird.
Da werden also Gebühren an den Kunden verschoben, weil Mitarbeiter des Unternehmens Fehler gemacht haben.

Falls das Inkassounternehmen sich meldet, einfach Kopie der Fristverlängerung zum 30-05- zur Kenntnis bringen. Wegen diesem geringfügigen Kleinbetrag werden die kein Mahnbescheidverfahren anstreben.

si

Am 27.04. nimmt A an einem Glücksspiel der Lotterie B Teil,
Spieleinsatz sind 8€. Er gewinnt dabei 9€. Bei der Angabe der
Bankverbindung für die Abbuchung des Spieleinsatzes vertippt
er sich bei der Kontonummer. Auf seinem Kundenkonto bei der
Firma B wird der Gewinn von +9€ verbucht.

Am 05.05. bekommt er von der Firma B eine Mail, dass die
Abbuchung nicht funktioniert hat, ihm wird eine Frist bis zum
26.05. gesetzt, um das Kundenkonto auszugleichen, das jetzt
einen Stand von -2€ hat (9 Gewinn - 8 Gebühr - 3
Rücklastschriftgebühr) oder den Spieleinsatz zu überweisen.

A ist in der Zwischenzeit im Urlaub, hat keinen
Internetzugriff und liest die Mail erst am 25.05… Er stellt
fest, dass die Kontonummer falsch hinterlegt ist, kann diese
aber nicht ändern, weil er keine Änderungen an der
Bankverbindung durchführen kann. Er teilt der Firma B mit,
dass er bis 30.05. im Ausland ist, daher keine Überweisung
durchführen kann und sich am 30.05. aber direkt darum kümmern
wird, außerdem schickt er seine korrekte Kontonummer mit und
weist darauf hin, dass er diese leider nicht eintragen kann.

Am 27.05. bekommt er die Antwort, dass er noch nicht
authentifiziert sei, um die Kontonummer zu ändern. Außerdem
wird ihm nun bezugnehmend auf die Mail vom 05.05. eine Frist
bis zum 30.05. gesetzt.

Am 28.05. stellt A fest, dass er sein Kundenkonto auch mit
Kreditkarte aufladen kann. Dies tut er sofort um 15€. Er weist
die Firma B per E-Mail darauf hin, dass sein Kundenkonto nun
entsprechendes Guthaben hat und die Abbuchung des
Spieleinsatzes nun kein Problem mehr sein dürfte.

Darauf bekommt er noch am 28.05. die Antwort: „… Wie wir
Ihnen in der E-Mail vom 06.05.2013 (geplatzte Rücklastschrift)
mitgeteilt haben, wurde die Rücklastschrift nach 14 Tagen an
das Inkassounternehmen X weitergeleitet.“ 06.05. + 14 =
20.05.?

Am 30.05. ruft A bei B an. Ihm wird erklärt, dass die Mail vom
27.05. falsch gewesen wäre und daher die Frist bis zum 26.05.
die korrekte und er diese nicht eingehalten hat und er daher
die Tage Post von X bekäme.

Ist die Hauptforderung beglichen, nachdem das Kundenkonto von
A bei B seit dem 28.05. einen Betrag von > +15€ aufweist,
obwohl B die Forderung noch nicht von dem Konto abgebucht hat?

Wie soll A auf die Post von X reagieren (die dann wohl in den
nächsten Tagen kommen wird), nachdem B sagt, „sie könnten da
nichts mehr machen“?

wenn das Unternehmen schriftlich eine Frist bis zum 30-05-
gewährt hat, ist diese Frist auch für das Unternehmen bindend.
Die Mail war nicht falsch sondern ist verbindlich, lediglich
die Mitarbeiterin hat da wohl einen Fehler gemacht, für den
das Unternehmen und nicht der Kunde haftet.

Das ist von vorn bis hinten solch ein einfach nur dämlicher Blödsinn!
Angefangen damit, dass „schriftlich“ und „E-Mail“ zwei völlig verschiedene Dinge sind, weiter über die Tatsache, dass Irrtümer eben nicht automatisch zu einer Rechtspflicht führen bis hin zur Haftung …

Zudem: Glückspieleinsätze sind nicht einklagbar,

Schwachsinn!

Zudem ist falsch, dass das Unternehmen das Inkasso-Unternehmen
nicht „zurückpfeifen“ kann;

Aha, du kennst also die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Lottogesellschaft und dem Inkassounternehmen …

richtig vielmehr ist, dass das
Unternehmen als Auftraggeber des Inkassounternehmens dem
Inkasso unternehmen jederzeit den Auftrag zurückziehen kann.

Wenn du so gar keine Ahnung hast von den Dingen, und wenn du ganz offensichtlich nicht weißt, dass man seine Ansprüche an Inkassounternehmen verkaufen (google mal nach Abtretungserklärung) kann, dann halte doch bitte verdammt nochmal den Rand!

Das Problem für das Unternehmen ist jedoch, dass diese an das
Inkassounternehmen eine vereinbarte Gebühr zu entrichten hat,
falls ein erteilter Auftrag wieder zurückgezogen wird.

Aha, du kennst also die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Lottogesellschaft und dem Inkassounternehmen …

Falls das Inkassounternehmen sich meldet, einfach Kopie der
Fristverlängerung zum 30-05- zur Kenntnis bringen. Wegen
diesem geringfügigen Kleinbetrag werden die kein
Mahnbescheidverfahren anstreben.

Meine Güte, du schreibst echt nur Müll!

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Vielen Dank für die Antwort!

Eine Frage, die sich mir noch zu dem Sachverhalt stellt: Als die „zweite Frist“ bis zum 30.05. eingeräumt wurde, war die erste ja bereits ausgelaufen… hat das einen Einfluss auf deren Gültigkeit? (Die Nachricht mit der Frist bis 30.05. ist vom 27.05., die erste Frist lief aber nur bis zum 26.05.)

Hallo

Vielen Dank für die Antwort!

ich hoffe du glaubst Seni13 den Müll nicht, den sie schreibt.
idR stellt sie nur Behauptungen auf, die sie nicht belegen kann.

Lies dir mal Guidos Antwort durch die ist hilfreicher.

Gruß
!/!

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