Vorneweg vielen Dank für’s Lesen und sämtliche Antworten!!! 
Am 27.04. nimmt A an einem Glücksspiel der Lotterie B Teil, Spieleinsatz sind 8€. Er gewinnt dabei 9€. Bei der Angabe der Bankverbindung für die Abbuchung des Spieleinsatzes vertippt er sich bei der Kontonummer. Auf seinem Kundenkonto bei der Firma B wird der Gewinn von +9€ verbucht.
Am 05.05. bekommt er von der Firma B eine Mail, dass die Abbuchung nicht funktioniert hat, ihm wird eine Frist bis zum 26.05. gesetzt, um das Kundenkonto auszugleichen, das jetzt einen Stand von -2€ hat (9 Gewinn - 8 Gebühr - 3 Rücklastschriftgebühr) oder den Spieleinsatz zu überweisen.
A ist in der Zwischenzeit im Urlaub, hat keinen Internetzugriff und liest die Mail erst am 25.05… Er stellt fest, dass die Kontonummer falsch hinterlegt ist, kann diese aber nicht ändern, weil er keine Änderungen an der Bankverbindung durchführen kann. Er teilt der Firma B mit, dass er bis 30.05. im Ausland ist, daher keine Überweisung durchführen kann und sich am 30.05. aber direkt darum kümmern wird, außerdem schickt er seine korrekte Kontonummer mit und weist darauf hin, dass er diese leider nicht eintragen kann.
Am 27.05. bekommt er die Antwort, dass er noch nicht authentifiziert sei, um die Kontonummer zu ändern. Außerdem wird ihm nun bezugnehmend auf die Mail vom 05.05. eine Frist bis zum 30.05. gesetzt.
Am 28.05. stellt A fest, dass er sein Kundenkonto auch mit Kreditkarte aufladen kann. Dies tut er sofort um 15€. Er weist die Firma B per E-Mail darauf hin, dass sein Kundenkonto nun entsprechendes Guthaben hat und die Abbuchung des Spieleinsatzes nun kein Problem mehr sein dürfte.
Darauf bekommt er noch am 28.05. die Antwort: „… Wie wir Ihnen in der E-Mail vom 06.05.2013 (geplatzte Rücklastschrift) mitgeteilt haben, wurde die Rücklastschrift nach 14 Tagen an das Inkassounternehmen X weitergeleitet.“ 06.05. + 14 = 20.05.?
Am 30.05. ruft A bei B an. Ihm wird erklärt, dass die Mail vom 27.05. falsch gewesen wäre und daher die Frist bis zum 26.05. die korrekte und er diese nicht eingehalten hat und er daher die Tage Post von X bekäme.
Ist die Hauptforderung beglichen, nachdem das Kundenkonto von A bei B seit dem 28.05. einen Betrag von > +15€ aufweist, obwohl B die Forderung noch nicht von dem Konto abgebucht hat?
Wie soll A auf die Post von X reagieren (die dann wohl in den nächsten Tagen kommen wird), nachdem B sagt, „sie könnten da nichts mehr machen“?