Inkasso, obwohl Ware nie erhalten?

Hallo liebe Gemeinde,nehmen wir mal folgendes an, bitte: Man sieht von einer Firma, die Modelle in Form eines Abos versendet eine nette Kennenlernaktion und bestellt sich dort ein Produkt. Das kommt aber nie an. Man wundert sich, denkt aber: ok, ist ausverkauft, oder so. Nun kommt nach langer Zeit eine Rechnung bzw, Mahnung, man möge den Artikel bitte bezahlen. Also schreibt man der Firma, man habe die Ware doch nie erhalten und würde ja gerne bezahlen, wenn man das Produkt hätte. Eine Antwort gibt es nicht - stattdessen kommt Wochen später eine zweite Mahnung, man möge nun endlich zahlen. Nochmal schreibt man, diesmal per Mail, dass nie etwas angekommen sei und man um die Sendungsnummer bitte. Wieder nichts. Nun kommt heuer ein Brief eines Inkassobüros, dass man eine Forderung der Firma habe, der Warenwert von knapp fünf Euro plus diverse Aufschläge . man ist nun bei 50 Euro irgendwas. Man ruft nun dieses Unternehmen an und fragt, was das soll. Die Dame am Telefon meint, man solle Widerspruch einlegen, dann würde der Fall genauer geprüft. Also setzt man einen netten Brief auf, dass man ja zahlungswillig sei aber niemals eine Forderung entstanden sei, da die Ware ja nie ankam und die Firma das doch bitte mal nachweisen solle und, dass der Versand vermutlich per gewohntem Lieferdienst erfolgte, so, wie zuvor und man hier schon mehrfach Sendungen verloren habe, da dieser Dienst Pakete immer vor der Haustür abstelle - ohne Erlaubnis /sehr belebter Platz). Man versichere dies auch von Eides statt, gerne auch vor Gericht. So, ist man nun aus dem Schneider? Irgendwie ist es doch unglaublich, für (nachweisbar?) nicht erbrachte Leistungen zahlen zu sollen. Bei besagter Firma (Abo) ist auch telefonisch nie jemand erreichbar. Gibt es hier irgendwelche Rechtsgrundlagen, nach denen der Nachweis erst erbracht werden muss, dass die Leistung erbracht wurde? Oder wie ist generell die Sachlage? Danke!!

Hallo,

ein Inkassobüro ist erstmal nichts weiter als ein Schreibdienst, mache arbeiten durchaus seriöse und manche in gewissen Grauzonen.

Hier: http://www.antispam-ev.de/wiki/Inkassob%C3%BCros steht wirklich alles wissenswerte über Inkassobüros, deren Kompetenzen und wie man mit einem Inkassobüro umgeht, wenn es unberechtigte Forderungen stellt.

Im Zivilrecht muß immer der etwas beweisen, der eine Forderung hat, nicht umgekehrt. Die Gesellschaft muss also nachweisen, dass das Paket tatsächlich bei dem bestimmten Empfänger angekommen ist, wenn es sich um B2C, also einer Bestellung bei einem Unternehmer von einem Verbraucher geht.

Hallo

Du solltest denen vorsichtshalber nur noch Briefe schreiben, von denen du nachweisen kannst, dass du sie geschrieben hast (z. B. Einwurfeinschreiben). Das sollte man immer machen, wenn es wichtig sein könnte und der Briefpartner Nachrichten ignoriert. - Vielleicht ist es hier nicht erforderlich, ich würde es aber machen, dann würde ich mich sicherer fühlen.

Ansonsten: Es reicht völlig aus, wenn du schreibst, dass du die Ware nicht bekommen hast. Was die Post treibt, darum musst du dich nicht kümmern. Falls die Firma die Ware tatsächlich abgeschickt haben sollte, dann haben die einen Vertrag mit der Post, und nicht du.

Viele Grüße

Hallo,

langes Schreiben, kurzer Sinn:
der Empfänger behauptet, keine Lieferung erhalten zu haben, der Lieferant behauptet, geliefert zu haben und will entsprechende Bezahlung.

Der Lieferant muß beweisen, dass die Lieferung vom Empfänger angenommen wurde.

Dem Inkasso muß kein „Roman“ geschrieben werden, da genügt ein Einzeiler: die Ware ist nicht geliefert worden, daher besteht kein Anspruch auf Zahlung.

Auf weitere Schreiben des Inkasso muss dann nicht mehr reagiert werden, weil der Verkäufer/Lieferant in der Beweispflicht steht.

lG

schön das die leute das hier wieder alle so gut wissen, aber die verpflichtung zur zahlung ergibt sich aus dem kaufvertag und nicht aus der lieferung der ware.

nennt sich Abstraktionsprinzip und gehört zu den Dingen, mit den man zeigt, ob man vertragsrecht verstanden hat

schön das die leute das hier wieder alle so gut wissen, aber die verpflichtung zur zahlung ergibt sich aus dem kaufvertag und nicht aus der lieferung der ware.

Und welche praktischen Konsequenzen ergeben sich daraus in diesem Falle?

nennt sich Abstraktionsprinzip und gehört zu den Dingen, mit den man zeigt, ob man vertragsrecht verstanden hat

Der Fragesteller will aber nicht wissen, wer hier das Vertragsrecht verstanden hat, sondern was er am besten tun sollte.

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schön das die leute das hier wieder alle so gut wissen, aber die verpflichtung zur zahlung ergibt sich aus dem kaufvertag und nicht aus der lieferung der ware.

Und welche praktischen Konsequenzen ergeben sich daraus in
diesem Falle?

das er im verzug mit der Zahlung sein kann, er hat einen vertrag, der ihn dazu verpflichtet

nennt sich Abstraktionsprinzip und gehört zu den Dingen, mit den man zeigt, ob man vertragsrecht verstanden hat

Der Fragesteller will aber nicht wissen, wer hier das
Vertragsrecht verstanden hat, sondern was er am besten tun
sollte.

die frage ist einfach, zum anwalt gehen

das er im verzug mit der Zahlung sein kann, er hat einen
vertrag, der ihn dazu verpflichtet

ah so. Du kennst also seinen Kaufvertrag? Und weißt, dass da drin steht, dass auch ohne Lieferung zu zahlen ist?
Ich kenne ausschließlich Verträge, in denen erst NACH Lieferung zu zahlen ist.

Der Fragesteller will aber nicht wissen, wer hier das
Vertragsrecht verstanden hat, sondern was er am besten tun
sollte.

die frage ist einfach, zum anwalt gehen

Und diesen komplett überflüssigen Besuch zahlst DU dann für ihn, oder?

Was soll das hier werden? Wie war das noch mit rumtrollen?

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Hi!

schön das die leute das hier wieder alle so gut wissen, aber
die verpflichtung zur zahlung ergibt sich aus dem kaufvertag
und nicht aus der lieferung der ware.

… und das sagst Du, ohne den Vertrag im Wortlaut zu kennen?

Ich zitiere mal ganz unverbindlich aus den AGB eines großen Versandhändlers:
Der Kaufpreis wird bei Kauf auf Rechnung am Tag des Eingangs der Lieferung beim Kunden zur Zahlung fällig.

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das er im verzug mit der Zahlung sein kann, er hat einen
vertrag, der ihn dazu verpflichtet

ah so. Du kennst also seinen Kaufvertrag? Und weißt, dass da
drin steht, dass auch ohne Lieferung zu zahlen ist?
Ich kenne ausschließlich Verträge, in denen erst NACH
Lieferung zu zahlen ist.

bleiben wir mal bei den fakten, bei einem normalen kaufvertrag verpflichten sich die eine seite zur lieferung und die andere zur begleichung des kaufpreises.
wenn du nur verträge kennst, bei denen man nach dem erhalt der ware erst zahlen muss, hast du noch nie was bei amazon bestellt. solange im sachverhalt nichs anderes steht, gehen wir mal davon aus, das es keine reglung gibt, was zuerst erfolgen muss.

Der Fragesteller will aber nicht wissen, wer hier das
Vertragsrecht verstanden hat, sondern was er am besten tun
sollte.

die frage ist einfach, zum anwalt gehen

Und diesen komplett überflüssigen Besuch zahlst DU dann für
ihn, oder?

Was soll das hier werden? Wie war das noch mit rumtrollen?

unterlass doch bitte antworten, wenn du keine ahnung von jura hast.
in dem fall hier haben beide seiten den vertrag nicht eingehalten. wenn es eine seite jetzt darauf ankommen lassen will, wird es am ende wahrscheinlich zum einem zug um zug urteil kommen, bei denen beide Seiten kosten entstehen werden, die mit sicherheit weit über dem betrag einer erstberatung liegen. im gegensatz zu dir verstehen richter das Abstraktionsprinzip

bleiben wir mal bei den fakten, bei einem normalen kaufvertrag

und schon widersprichst du dir selber.

fakt ist: es war kein normaler kaufvertrag. lies nach.

und damit haben sich deine postings in diesem thread genauso erledigt. also hör auf hier rumzutrollen.

ah so. Du kennst also seinen Kaufvertrag? Und weißt, dass da drin steht, dass auch ohne Lieferung zu zahlen ist? … mehr auf http://w-w-w.ms/a5h2lh

selbst wenns ein dauerschuldverhältnis ist, ändert das nichts.

der kunde ist die verpflichtung eingegangen, den vertrag zu erfüllen. solange er den vertrag nicht kündigt, ist er daran gebunden.
aber lass mich raten, du hast bestimmt neben regelungstechnik auch jura unterrichtet und kannst uns jetzt erklären, wieso das deutsche recht hier nicht gelten soll

der kunde ist die verpflichtung eingegangen, den vertrag zu
erfüllen.

und was genau steht da drin?

hier dein wohlverdientes

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im deutschen recht? da steht drin, verträge sind einzuhalten.

und dank deines plonks „siehst“ du ja meine berichtigungen deiner antworten nicht mehr und damit ist ja allen geholfen und du bist glücklich. wobei ich befürchte, selbst das plonk hällst du nicht durch…