Inkasso ohne Mahnung ?

Hallo,

nehmen wir mal an, jemand würde online einen Flug buchen, den er aber nicht antreten kann, wegen eines Unfalls.
Er ruft bei Unternehmen an und lässt den Flug stornieren, soll aber 80 % vom Flugpreis an Stornierungskosten zahlen, womit er einverstanden ist.
Nach ca vier Monaten, bekommt er eine Email von dem Unternehmen mit dem Hinweis, das der Betrag nicht eiungezogen werden konnte, weil die Kontonummer nicht stimmt.
Er ruft sofort dort an und gibt die richtige Kontonummer durch und geht davon aus, das der Fall erledigt ist.

Aber 14 Monate später bekommt er einen Anruf dieses Unternehmens, das die Summe immer noch nicht abgebucht werden konnte und er also jetzt die 80 % Stornierungsgebühren überweisen solle.
Er reagiert entsprechend verärgert und sagt, er wolle das schriftlich haben.
Dann kam eine Email des Unternehmens in dem sie nochmals erläutern, das die Summe nicht abgebucht werden konnte und er sich innerhalb der nächsten 10 Tage melden sollte, um das zu klären.
Diesen Termin hat er allerdings verstreichen lassen und dann bekam er per Post einen Brief (kein Einschreiben) eines Inkasso Unternehmens, mit der Mitteilung, das er „diverse Mahnungen“ des Reiseportals unbeachtet ließ und nun die Stornierungskost plus Mahnkosten, Zinskosten und entsprechend die Inkassogebühren zu zahlen hätte, wenn nicht würde man ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, was mit erheblichen Kosten verbunden wäre.

Kann man diese beiden Emails des Reiseportals tatsächlich als Mahnschreiben werten und kann man dann ohne Vorwarnung sofort ein Inkassobüro beauftragen ?

Vielen Dank für die Beantwortung !

Hallo,

Kann man diese beiden Emails des Reiseportals tatsächlich als
Mahnschreiben werten

eine Mahnung ist doch nicht an eine bestimmte Form gebunden.

und kann man dann ohne Vorwarnung sofort ein Inkassobüro beauftragen ?

sicher. Ob man aber verpflichtet ist, das Inkassobüro zu bezahlen, ist 'ne ganz andere Sache.

Ich verstehe aber das Problem nicht; es besteht eine unstrittige Forderung und da sollte man auch bezahlen. Und wie der Sachverhalt aussieht, wurde ja auch mehrfach an die Zahlung erinnert.

Gruss

Iru

Hallo,

Er ruft sofort dort an und gibt die richtige Kontonummer durch
und geht davon aus , das der Fall erledigt ist.

Kann man für eine faule Ausrede halten.

Mann könnte bei einer solchen Mahnsituation anschließend die Konto- Auszüge prüfen, ob tatsächlich abgebucht wurde und die Angelegenheit somit ordnungsgemäß erledigt ist.
Aber nur, wenn man an korrektem Eigenverhalten interessiert ist.

Gruß.
Manni

Ich verstehe aber das Problem nicht; es besteht eine
unstrittige Forderung und da sollte man auch bezahlen. Und wie
der Sachverhalt aussieht, wurde ja auch mehrfach an die
Zahlung erinnert.

Erstmal danke für die Antwort !

Die Bereitschaft ist da die berichtigte Forderung zu zahlen.
Nur könnte man eventuell auch eine Mitschuld des Unternehmens sehen, da die Person ja schon kooperativ war und die korrigierte Ktnr. telefonisch durchgeben hatte.
Wenn das Unternehmen dann nicht abbucht, dann liegt das doch in deren Verantwortung oder ?

Kann man für eine faule Ausrede halten.

Bei dem letztem Anruf, hatte das Unternehmen das bestätigt, das die betreffende Person die korrigierte Ktnr. durchgegeben hatte, konnte aber keine Auskunft darüber geben warum nicht abgebucht wurde.

Mann könnte bei einer solchen Mahnsituation anschließend die
Konto- Auszüge prüfen, ob tatsächlich abgebucht wurde und die
Angelegenheit somit ordnungsgemäß erledigt ist.
Aber nur, wenn man an korrektem Eigenverhalten interessiert
ist.

Die Person ist an korrektem Eigenverhalten interessiert, ist aber nicht auf die Idee gekommen, Die Konto Auszüge zu kontrollieren.
Liegt das denn in der Verantwortung der betreffenden Person ?

Die Bereitschaft ist da die berichtigte Forderung zu zahlen.

Warum wurde dann nicht gezahlt?

Nur könnte man eventuell auch eine Mitschuld des Unternehmens
sehen, da die Person ja schon kooperativ war und die
korrigierte Ktnr. telefonisch durchgeben hatte.
Wenn das Unternehmen dann nicht abbucht, dann liegt das doch
in deren Verantwortung oder ?

Es ist immer am einfachsten, die Verantwortung anderen zuzuschieben. Aber für eine nicht bezahlte Rechnung ist man selber verantwortlich. Ich hätte schlicht den Betrag selber überwiesen und fertig.

Die Bereitschaft ist da die berichtigte Forderung zu zahlen.

Warum wurde dann nicht gezahlt?

Es ist immer am einfachsten, die Verantwortung anderen
zuzuschieben. Aber für eine nicht bezahlte Rechnung ist man
selber verantwortlich. Ich hätte schlicht den Betrag selber
überwiesen und fertig.

Tatsächlich ist es so, das damals angeboten wurde sofort zu überweisen, das betreffende Unternehmen, aber sagte das in dem Prozess nur die Abbuchung akzeptiert werden würde !

Von daher ist nicht davon auszugehen, das die Person es sich da einfach macht mit der Verantwortung, wie unterstellt !

Hallo

ist
aber nicht auf die Idee gekommen, Die Konto Auszüge zu
kontrollieren.

Du kontrollierst keine Kontoauszüge? Dann merkst Du auch nicht, wenn jemand unberechtigt abbucht?

Gruß:
Manni

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kein Einschreiben

Mich würde interessieren, welchen Schluss du daraus ziehen möchtest, dass der Brief nicht per Einschreiben kam. Ein Einschreiben dient dem Zustellnachweis, auf den es aber nur ankommt, wenn der Empfänger wahrheitswidrig behauptet, den Brief nicht erhalten zu haben. Es ist aber rechtlich gar nicht erlaubt, den Zugang des Briefes wahrheitswidrig zu bestreiten, wenn davon eine Forderung abhängt (§ 263 StGB). Vor Gericht gilt sogar eine ganz allgemeine Wahrheitspflicht (§ 138 ZPO).

Kann man diese beiden Emails des Reiseportals tatsächlich als
Mahnschreiben werten

Die Frage ergibt insofern keinen Sinn, als der Zugang eines Mahnschreibens überhaupt nicht erforderlich ist. § 286 BGB spricht nur von einer Mahnung. Sie ist darum nicht formgebunden und liegt immer dann vor, wenn der Schuldner zu Leistung aufgefordert wird. Dies kann sogar mündlich geschehen. Wird dann auf die Mahnung nicht geleistet, gerät der Schuldner in Verzug, was ihn u.a. dazu verpflichtet, den Verzugsschaden zu ersetzen (§§ 280, 286 BGB), der hier in den Kosten für das Inkassobüro liegen kann. Die Kosten sind allerdings nur insoweit ersatzfähig, als sie auch entstanden wären, wenn der Gläubiger statt eines Inkassobüros einen Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen Interessenwahrnehmung beauftragt hätte, der nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet hätte.

und kann man dann ohne Vorwarnung sofort
ein Inkassobüro beauftragen ?

Eine Warnung ist nicht erforderlich.

Moin,

Aber 14 Monate später bekommt er einen Anruf dieses
Unternehmens,

und

; und kann man dann ohne Vorwarnung sofort

ein Inkassobüro beauftragen ?

beißen sich doch - oder?!

Wenn Du nach über einem Jahr eine berechtigte Forderung nicht erfüllt kriegst, wärst Du sicher auch ein wenig angepisst.

Gandalf

Moin,

Von daher ist nicht davon auszugehen, das die Person es sich
da einfach macht mit der Verantwortung, wie unterstellt !

die Person wird aber sicher gemerkt haben, daß keine Abbuchung vorgenommen wurde und darf sich jetzt nicht wundern, daß jetzt andere Saiten aufgezogen wurden.
Untätigkeit oder Unwissen schützen nicht vor Strafe!

Gandalf

Hallo,von einem Vorposter wurde die Frage gestellt, ob die Konto-
auszüge nicht kontrolliert würden.
Hier muß man unterscheiden:
Wenn unberechtigt abgebucht wird, merkt man es wohl.
Wenn Berechtigte nicht abbuchen, merkt man es nicht, weil darüber
keine Liste geführt wird. Gruß

Hallo…

ich kann die hier zum Teil genannten Antworten nicht ganz nachvollziehen.
So wie ich das verstehe, ist zwischen beiden Parteien eine gültige Lastschriftvereinbarung zustande gekommen, nachdem die richtige Kontonummer durchgegeben wurde (HOLSCHULD)
DAHER gehört es doch zu den Pflichten des Gläubigers von der Lastschriftermächtigung rechtzeitig Gebrauch zu machen.

Gruß

Hallo,

Wenn unberechtigt abgebucht wird, merkt man es wohl.
Wenn Berechtigte nicht abbuchen, merkt man es nicht, weil
darüber keine Liste geführt wird.

Komisch. Ich bekomme immer Kontoauszüge. Da kann ich dann sehen, wer wann was abgebucht hat. Und daraus schließen, wer es nicht tat. Und ob eine Abbuchung unberechtigt war, muss ich mir auch selber überlegen, es steht leider nicht dabei.
Ist das bei Dir anders?
Gruß
loderunner (ianal)

Wenn Berechtigte nicht abbuchen, merkt man es nicht, weil
darüber keine Liste geführt wird.

Also soviel Hirn sollte jeder haben, dass er auch sowas merkt. Damit kann sich vielleicht ne Firma rausreden, die monatlich mehrere hundert Buchungen hat, aber nicht eine Prvatperson (mit vielleicht 20 buchungsposten/Monat). Zumal ja ne Reisebürorechnung nicht alle Tage kommt, das Erscheinen wie das Nichterscheinen eines solchen Postens wird jedem auffallen, der noch bei klarem Verstand ist.

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So wie ich das verstehe, ist zwischen beiden Parteien eine
gültige Lastschriftvereinbarung zustande gekommen, nachdem die
richtige Kontonummer durchgegeben wurde (HOLSCHULD)
DAHER gehört es doch zu den Pflichten des Gläubigers von der
Lastschriftermächtigung rechtzeitig Gebrauch zu machen.

Hat er ja. Der Bankeinzug hat aber nicht funktioniert. Daraufhin wurde der Schuldner aufgefordert zu zahlen. Auch das hat er nicht getan.

Die Kontoauszüge bekomme ich auch. Frage ich mich, hat jemand ohne
meinen Auftrag abgebucht.
Da durfte jemand abbuchen, hat es aber nicht.
Den Berechtigten schnell anrufen: Sofort abbuchen. Haha

Die Kontoauszüge bekomme ich auch. Frage ich mich, hat jemand
ohne
meinen Auftrag abgebucht.
Da durfte jemand abbuchen, hat es aber nicht.
Den Berechtigten schnell anrufen: Sofort abbuchen. Haha

Der Sinn Deiner Worte bleibt leider dunkel. Sehr dunkel.

Da hat mich doch kürzlich ein „Posten“ angerufen und mir mitgeteilt:
hallo, ich bin auf Deinem Kontoauszug nicht erschienen, hast Du das
gemerkt.

Tach!

Den Berechtigten schnell anrufen: Sofort abbuchen. Haha

Der Sinn Deiner Worte bleibt leider dunkel. Sehr dunkel.

Hmmm…ich find das gar nicht so dunkel…aber gefährlich zu sowas in der Allgemeinheit aufzurufen. „Wer nicht abbucht, den muss ich auch nicht bezahlen“. Dann kommen so Threads zustande wie mit dem gesperrten Kabelanschluss…

Grüße in die Runde,
-Efchen