Inkasso ohne Rechnungszugang

Hallo,

mal angenommen:
Eine Person bestellt bei einem ausländischen Weinhandel unter Angaben einer abweichenden Liefer-und Rechnungsanschrift Wein im Wert von 100€.
Die Lieferung des Weines erfolgt, jedoch lediglich mit einem Lieferschein an die Lieferadresse. Also ohne Rechnung oder Zahlschein.

3 Monate später ruft ein Mitarbeiter des Händler an, und fragt, ob der Wein angekommen sei. Dies wird bejaht. Man weisst den Mitarbeiter im Gespräch darauf hin, dass die Rechnung fehle. Dieser versichert, dass eine Rechnung geschickt wird. Allerdings kommt wieder keine Rechnung an.

Circa. 3 Monate später, also knapp 1/2 Jahr nach Bestellung, kommt ein Schreiben eines Inkassobüros mit der Zahlungsaufforderung von gesamt 200€. (Verzugszinsen, Mahnauslagen, Inkassokosten, Kontoführung, Ermittlungskosten)

Es wurde allerdings weder eine Rechnung, noch eine Mahnung an keine der beiden Adressen (Liefer-/Rechnungs-) geschickt. Eine Auftragsbestätigung des Händler liegt übrigens als E-Mail vor, aus der die beiden Adressen eindeutig hervorgehen.

Die Person ist natürlich bereit, den Hauptforderungsbetrag zu begleichen, allerdings erst nach Eingang einer Rechnung.

Wie kann diese Person vorgehen? Ohne zugestellte Rechnung tritt doch kein Verzug ein, oder? Begleichung der Hauptforderung nach Rechnungsanforderung? Diese Anforderung ans Inkasso oder an den Händler stellen?

Vielen Dank fürs Lesen und Beantworten,
viele Grüße
ovation

Hallo !

Wenn ich Wein geliefert bekomme,dann ist die Rechnung bereits im Karton drin. Womöglich ist sie bei Dir versehentlich mit dem Karton entsorgt worden !
Wende Dich stets an den Händler,bitte um Rechnungskopie
und bezahle die dann.
Wenn die Rechnung im Karton war,bist Du bereits im Verzug und eine kostenpflichtige Mahnung wäre zulässig.

MfG
duck313

Wie beschrieben, erfolgte eine Lieferung an die Lieferadresse nur mit Lieferscheinpapieren. Gehen wir davon aus, dass die Person den Karton gründlich untersucht hat und sich keine Rechnung innerhalb oder ausserhalb des Kartons befand.

Es müsste doch eine Rechnung an die abweichende Rechnungsadresse geschickt/gestellt werden.

Auch wenn die Frage völlig FAQ:1129-konform ist…
…schafft es duck313 wieder, mit der Antwort gegen die Forumsregeln zu verstoßen.

smalbop