Hallo,
mal angenommen:
Eine Person bestellt bei einem ausländischen Weinhandel unter Angaben einer abweichenden Liefer-und Rechnungsanschrift Wein im Wert von 100€.
Die Lieferung des Weines erfolgt, jedoch lediglich mit einem Lieferschein an die Lieferadresse. Also ohne Rechnung oder Zahlschein.
3 Monate später ruft ein Mitarbeiter des Händler an, und fragt, ob der Wein angekommen sei. Dies wird bejaht. Man weisst den Mitarbeiter im Gespräch darauf hin, dass die Rechnung fehle. Dieser versichert, dass eine Rechnung geschickt wird. Allerdings kommt wieder keine Rechnung an.
Circa. 3 Monate später, also knapp 1/2 Jahr nach Bestellung, kommt ein Schreiben eines Inkassobüros mit der Zahlungsaufforderung von gesamt 200€. (Verzugszinsen, Mahnauslagen, Inkassokosten, Kontoführung, Ermittlungskosten)
Es wurde allerdings weder eine Rechnung, noch eine Mahnung an keine der beiden Adressen (Liefer-/Rechnungs-) geschickt. Eine Auftragsbestätigung des Händler liegt übrigens als E-Mail vor, aus der die beiden Adressen eindeutig hervorgehen.
Die Person ist natürlich bereit, den Hauptforderungsbetrag zu begleichen, allerdings erst nach Eingang einer Rechnung.
Wie kann diese Person vorgehen? Ohne zugestellte Rechnung tritt doch kein Verzug ein, oder? Begleichung der Hauptforderung nach Rechnungsanforderung? Diese Anforderung ans Inkasso oder an den Händler stellen?
Vielen Dank fürs Lesen und Beantworten,
viele Grüße
ovation