Inkasso rechtmäßig ?

Ich befand mich mit der Zahlung einer Rechnung von 384,85 € in Verzug und wurde durch den Gläubiger am 08.02.12 mit einer Fristsetzung von 7 Tagen und am 15.02.12 ohne Fristsetzung angemahnt. Am 22.02.12 tätigte ich eine Überweisung in Höhe von 394,85 € (384,85 Hauptf. +10,00€ Mahngebühren lt. AGB). Am 07.03.12 erhielt ich ein Schreiben der infoscore Forderungsmanagement GmbH mit Datum vom 02.03.12. Dieses Schreiben enthielt folgende Forderungsauflistung:

  1. Hauptf. aus Dienstleistungsvertrag 19,51 €
  2. Verzugszinsen vom 28.01.12-12.03.12 0,05 €
    (hier frag ich mich, wie man am 02.03. schon Verzugszinsen bis 12.03. berechnen kann/ist aber nur eine Prinzipfrage bei 0,05€)
  3. Inkassokosten 18,00 €

Gesamzforderung (Stand:12.03.12) 37,56 €

Dazu gab es eine Information zur Hauptforderung wie folgt:
28.01.12 Re.Nr.XXX 384,85 €
Bereits erfolgte Gutschr./Zahlungen -394,85 €
Hauptforderung aus Dienstl.vertrag 384,85 € ?
Kann ich nicht rechnen oder „Die“

Mittlerweile erhielt ich vom Inkassounternehmen ein weiteres Schreiben, nachdem ich mich an den Gläubiger gewand hatte, mit folgendem Inhalt:

Unsere Auftraggeberin vertritt die gerichtlich bestätigte Auffassung…Gemäß § 286 BGB ist somit der entstandene Verzugsschaden zu erstatten.
Wir fordern Sie auf, die offene Restforderung in Höhe von 37,62 (Saldo zum Zahlungstermin) bis zum 05.04.12 an uns zu bezahlen.(ohne weitere Einzelauflistung der Posten)Sollte die Frist nicht…

Nun meine Fragen:

  1. Ist das Inkasso unter diesen Umständen überhaupt berechtigt? (Zahlung müßte am 24.02.12 beim Gläubiger eingegangen sein)
  2. Kann der Gläubiger weiterhin mein Konto sperren obwohl die Forderung ausgeglichen ist und die Zahlung im voraus für 6 Monate erfolgte. Muß mein Vertragspartner seinen Vertrag nicht auch erfüllen? Oder kann ich sogar Geld zurück verlangen für eine nicht erbrachte Leistung?

Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen

Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, ich berate vorwieghend zu den Themen Steueroptimierung offshore und Geldanlage

Ich befand mich mit der Zahlung einer Rechnung von 384,85 € in
Verzug und wurde durch den Gläubiger am 08.02.12 mit einer
Fristsetzung von 7 Tagen und am 15.02.12 ohne Fristsetzung
angemahnt. Am 22.02.12 tätigte ich eine Überweisung in Höhe
von 394,85 € (384,85 Hauptf. +10,00€ Mahngebühren lt. AGB). Am
07.03.12 erhielt ich ein Schreiben der infoscore
Forderungsmanagement GmbH mit Datum vom 02.03.12. Dieses
Schreiben enthielt folgende Forderungsauflistung:

  1. Hauptf. aus Dienstleistungsvertrag 19,51 €
  2. Verzugszinsen vom 28.01.12-12.03.12 0,05 €
    (hier frag ich mich, wie man am 02.03. schon Verzugszinsen bis
    12.03. berechnen kann/ist aber nur eine Prinzipfrage bei
    0,05€)
  3. Inkassokosten 18,00 €

Gesamzforderung (Stand:12.03.12) 37,56 €

Dazu gab es eine Information zur Hauptforderung wie folgt:
28.01.12 Re.Nr.XXX 384,85 €
Bereits erfolgte Gutschr./Zahlungen -394,85 €
Hauptforderung aus Dienstl.vertrag 384,85 € ?
Kann ich nicht rechnen oder „Die“

Mittlerweile erhielt ich vom Inkassounternehmen ein weiteres
Schreiben, nachdem ich mich an den Gläubiger gewand hatte, mit
folgendem Inhalt:

Unsere Auftraggeberin vertritt die gerichtlich bestätigte
Auffassung…Gemäß § 286 BGB ist somit der entstandene
Verzugsschaden zu erstatten.
Wir fordern Sie auf, die offene Restforderung in Höhe von
37,62 (Saldo zum Zahlungstermin) bis zum 05.04.12 an uns zu
bezahlen.(ohne weitere Einzelauflistung der Posten)Sollte die
Frist nicht…

Nun meine Fragen:

  1. Ist das Inkasso unter diesen Umständen überhaupt
    berechtigt? (Zahlung müßte am 24.02.12 beim Gläubiger
    eingegangen sein)

Sofern das Inkasso-Unternehmen nach Eintritt des verzuges und vor Eingang Ihrer zahlung beauftragt wurde, ist es berechtigt.

  1. Kann der Gläubiger weiterhin mein Konto sperren obwohl die
    Forderung ausgeglichen ist und die Zahlung im voraus für 6
    Monate erfolgte.

M. E. nein.

Muß mein Vertragspartner seinen Vertrag nicht

auch erfüllen? Oder kann ich sogar Geld zurück verlangen für
eine nicht erbrachte Leistung?

Sofern Ihnen Schäden entstanden sind, könnte man darüber nachdenken. Die aber müssen konkret sein. - Und sie sollten Ihre zeit lukrativer einsetzen, als sich um Pfennige zu streiten. Auch diese Anfrage halte ich daher für eine ziemliche Zumutung

Alle Antworten ohne Gewähr

Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen

Hallo, das ist eine rein rechtliche Frage, die ich nicht beantworten darf, Für eine Beratung beim RA ist der Betrag zu niedrig. Sie legen nur zu.

Das Inkasso ignorieren. Die Forderung des GL ist beglichen und der GL hat damit auch kein Recht mehr das Konto zu blockieren.
Das Inkasso will nur nochmal abgreifen und versuchte halt mal.Alles von denen ignorieren auch nicht dort anrufen.
Erst wenn die tatsächlich einen Mahnbescheid schicken sollten, dann sofort widersprechen. Das dürfte es dann gewesen sein.Denn klagen werden die nicht,weil die genau wissen dass der Richter ihnen ihre Forderung um die Ohren hauen wird.

Vielen Dank für die Antwort, ich sehe das eigentlich genauso aber mein Konto werden die wohl nur bei Zahlung oder eventueller Klage meinerseits freischalten und somit bin ich wohl trotzdem der „Dumme“

okay, vielen Dank für die Antwort

Hallo,

erst mal - die Fristsetzungen des Gläubigers waren falsch, denn ich kann nicht 7 Tage setzen u. am 7. Tag gleich noch eine Mahng. senden denn der Bankweg muss mit gerechnet werden.

Infoscore würde ich erst mal schriftl. d. Forderung bestreiten. Dazu auffordern mitzuteilen, wann sie das Mandat v. Gläubiger bekommen hat.

Zusätzlich - o. näher zu begründen - darauf verweisen, das die ÜF (überfäll. Forderg.) längst bezahlt ist, inkl. Verzugsschaden.

Daher der ÜF v. Infoscore schriftl widersprechen.

Gruss
Horst

Nein, die Forderung ist bezahlz und nicht das Inlasso entscheidet die Kontofreigabe sondern der GL. also immer an den GL wenden

Vielen Dank für die Antwort, ich sehe das eigentlich genauso
aber mein Konto werden die wohl nur bei Zahlung oder
eventueller Klage meinerseits freischalten und somit bin ich
wohl trotzdem der „Dumme“