Hallo,
angenommen ein Vater macht Schulden und hat einen Vollstreckungstitel Betrag 240 € im Jahre 1992 der Vater stirbt 2000.
Ein Inkassounternehmen meldet sich 2014 und möchte das Geld eintreiben.
2002 werden Briefe vom Inkasso an den Verstorbenen geschickt, die natürlich unzustellbar sind.
Es sind 2 Erben da, die vom Notar 2000 ein Schreiben erhalten,es gibt nichts zum erben.
Inkasso möchte mit Zinsen 640 €
Kann eine solche Forderung gültig sein?
Kann so eine Erbschaft ausgeschlagen werden>>>Keiner wußte von dem Titel?
Danke im Vorraus für Antworten
Anja