Hallo ihr Lieben,
ich habe vor kurzem einen Brief von einem Inkasso Unternehmen bekommen, mit dem Hinweis das sie bei ihrer Bearbeitung festgestellt das bei mir vor fast 4 Jahr ein Inkasso-Überwachungsverfahren zu einem Negativmerkmal führte. Somit werden sie wenn ich die Summe nicht bezahlen kann, die Staatsanwaltsschaft mit Hinweis auf §263 Stgb (Betrug) einzuschalten.
Jetzt habe ich doch etwas Angst, ich hab davon gar nicht gewusst. Was kann mir denn da passieren???
Liebe Grüße
Die spinnen doch!
Wichtig ist, dass man sich daNICHT meldet um irgened was klären zu wollen. Das bringt erstens nix und zweitens kann die Kontaktaufnahme schon als eingeständnis gewertet werden.
Wichtig ist, dass der Briefkasten regelmässig geleert wird. wenn das Inkasso einen Mahnbescheid schicken sollte, dann dem sofort widersprechen. und in der regel wars das dann auch schon. Klagen werden die sowieso nicht und wenn, dann lass sie doch. Der richter wird denen schon die leviten lesen.
Das Drohen mit der Stäätsanwaltschaft ist nicht nur eine Unverschämtheit sondern schon Nötigung.
Also nicht verrückt machen lassen. Es kann dir nix passieren. Du wirst nicht verhaftet und auch der staatsanwald wir sich nicht mit dir beschäftigen.
Bitte Rechtsanwalt oder Schuldnerberatung fragen.
So was berate ich nicht auf diesem Wege, zudem:
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…
Hi,
also das Inkasso Unternehmen versucht Dich zu linken. Es ist unseriös. Eine Forderung ist grundsätzlich nach drei Jahren verjährt. Und keine Staatsanwaltschaft wird diese Sache bearbeiten.
Dennoch solltest Du dem Brief formlos mit einem Satz widersprechen… etwas so…
… hiermit widerspreche ich Ihrer Forderung und verweise auf die Rechtsfolgen. Ihr unseriöses und unprofess. Verhalten wird meinerseits zu einer Klage gegen Sie führen sollten Sie irgend etwas gegen mich unternehmen.
Zusätzlichj solltest Du Dir bei der Schufa und Bürgel eine Selbstauskunft ziehen ob ein Negativ-Eintrag existiert.
Beste Grüße Horst
Da passiert nichts, ist reine Panikmache.
Fälligen betrag bezahlen und gut ist.
Falls Du nicht weisst wofür eingeschrieben mit Rückschein ursprüngliche rechnung anfordern
Hallo,
gabs denn schon ein Vollstreckungsbescheid?