Inkasso und Factoring

Hallo zusammen,

um Forderungen von Gläubigern einzutreiben (teilweise mit Titel, teilweise ohne), könnte ich mich an meinen Rechtsanwalt wenden. Doch das Geld brauche ich möglichst schnell, ich liebäugle also mit den Diensten von Inkasso- und/oder Factoring-Unternehmen. Hat da jemand einen Tipp für mich, wie ich an seriöse, für mich preiswerte, aber dennoch effektive Firmen komme?

Am Rande gefragt: Wenn ein Inkasso-Unternehmen ein bisschen zu viel Druck auf den Schuldner ausübt (man hört da ja die schlimmsten Horror-Geschichten…) - inwieweit bin ich dafür juristisch zu belangen?

Gruß

Boris

das dürfte nicht leicht sein, denn sowohl die seriösen Inkassounternehmen erwarten laufende Einnahmen/Aufträge. Deshalb lohnt sich dies nur, wenn man regelmäßig mit faulen Kunden zu tun hat. Desgleichen gilt für Factoring. Diese Firmen prüfen vorab, ob der Schuldner überhaupt positiv beurteilt werden kann und dann übernehmen sie die Forderung zu einem Teilbetrag. Auch hier erwartet man eine längere Zusammenarbeit. Ich habe beruflich frühers gut mit Heller-Factoring (Frankfurt) zusammenagearbeitet. Für eine schnelle Realisierung einer bereits bestehenden Forderung eignen sich weder Inkassobüro noch Factoring.

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Hallo Boris!
Auf Deine Frage, inwieweit Du belangt werden kannst, weiss ich
auch keine Antwort. Aus eigener Erfahrung kann ich allerdings nur sagen, dass die Inkasso-Unternehmen auch nur mit Wasser kochen und die rechtlichen Mittel ausschöpfen. D. h., wenn Du bereits einen Titel hast und die Vollstreckung fruchtlos war, kannst Du eigentlich nur noch sehen, ob der Schuldner Grundbe-
sitz hat, in den Du hineinpfänden kannst oder seine zukünftige Rente pfänden. Naja, je nachdem, wie alt der ist, kommst Du da auch nicht schnell an Dein Geld. Ich schätze, für die Pfändungen brauchst Du wahrscheinlich einen Anwalt. Dabei musst Du Dir halt im Klaren sein, dass Du für die Auslagen, die entstehen in Vorlage treten musst. Wenn er bei Dir etwas gekauft hat, obwohl er wusste, dass er es nicht bezahlen kann (musst Du allerdings nachweisen) kannst Du ihn evtl. strafrechtlich belangen. Davon kriegst Du aber Dein Geld auch nicht. Ich weiss, das hört sich nicht optimistisch an, aber das sind halt die Erfahrungen, die ich in unserer Firma gemacht habe.
Liebe Grüße
Usch