Inkasso und Handlungsbedarf

Hallo,

Ich hätte da gerne mal was angefragt zu einem abstrakten Fall indem es um Handwerker und Rechnungen geht.
Jemand würde ein Dachfenster (Spezialmaß/Festverglasung) in Auftrag geben gemäß Angebot. Lassen wir die Einbausituation nicht ganz nullachtfuffzehn sein: Es sollen die seitlichen Rahmen unsichtbar hinter sichtbar bleibenden Sparren zu liegen kommen.
DAs Fenster soll eingebaut werden und Jemand merkt gerade noch rechtzeitig, dass es zu klein ist und deshalb der Rahmen innerhalb der Sparren sichtbar ist (und zwar sehr schief, da die Sparren nicht ganz gerade sind in dem Altbau).
Die Annahme wird deshalb verweigert, da ein Anschluss wie geplant so nicht machbar ist und Jemand immer einen schiefen neuen Rahmen hinter den schönen alten Sparren sehen würde- wo man nur Himmel sehen sollte.
Tags drauf kommt eine Rechnung samt Aufforderung das Fenster trotzdem einbauen zu lassen.
Ein korrekt gelifertes Dachfenster wurde übrigens eingebaut, für dieses kam eine Extra-Rechnugn die auch beglichen wurde.
Jemand würde nun mit der Handwerkskammer telephnieren und nach der Beratung dem Handwerker eine Frist setzen (1 Woche) in der sich der Handwerker dazu äussern soll ob der Fenster noch laut Angebot und Auftrag fertigen und einbauen möchte und dass wenn keine positive Äusserung stattfindet Jemand davon ausginge dass der Handwerker seinen Auftrag nicht erfüllen möchte.
Die Frist verstreicht. Eine Woche nach Frist kommt nochmals ein Brief des Handwerkers in dem u.a. behauptet wird Jemand hätte gar nicht gesagt dass das Fenster so eingebaut werden solle (dafür gibt es aber einen Zeugen) und er solle das Fenster so abnehmen wie es sei (Er könne ja klassisch mit Holz verkleiden - was nicht in Frage kommt angesichts der Gesamtkonstruktion).
Dann nichts mehr.
Lassen wir knapp 4 Monate verstreichen und es flattere Jemand ein Brief eines Inkasso Unternehmens ins Haus in dem die Rechnung für das Fenster eingefordert wird.
Es gäbe keine Mahnungen! Die Rechnungssumme enthielte auch Montagekosten die ja nicht angefallen sind, da kein Fenster verbaut wurde.

Könnte Jemand aufgrund solcher Dummdreistigkeit den Kopf schütteln und sich noch unbetroffen fühlen? Oder müsste er schnellstens zu einem Anwalt gehen. Wäre denn eine Rechtschutzversicherung nun schon zuständig?
Wo und wie fände Jemand den geeigneten Anwalt? Und was müsste er beachten wenn wir davon ausgehen dass Jemand in sagen wir 4 Wochen für 9 Wochen verreisen würde und in der Zeit nicht erreichbar wäre?

Grüße
M.

Hallo,

Auch Hallo,

ich kann leider nur teilweise antworten:

.

Es gäbe keine Mahnungen! Die Rechnungssumme enthielte auch
Montagekosten die ja nicht angefallen sind, da kein Fenster
verbaut wurde.

Wenn in der Mahnung ein Fixtermin angegeben wurde, beispielsweise: Zahlungstermin ist der 15.02.2008, braucht keine Mahnung mehr zu erfolgen.

Könnte Jemand aufgrund solcher Dummdreistigkeit den Kopf
schütteln und sich noch unbetroffen fühlen? Oder müsste er
schnellstens zu einem Anwalt gehen. Wäre denn eine
Rechtschutzversicherung nun schon zuständig?

In den Vertragsbedingungen nachsehen um welche Art von Rechtsschutzversicherung es sich handelt.

Wo und wie fände Jemand den geeigneten Anwalt?

Auskunft geben neben den Telefonbüchern auch die Rechtsanwaltskammern.

Und was müsste

er beachten wenn wir davon ausgehen dass Jemand in sagen wir 4
Wochen für 9 Wochen verreisen würde und in der Zeit nicht
erreichbar wäre?

Dies dem Rechtsanwalt mitteilen.

Konnte leider nicht viel helfen, aber vielleicht helfen die Spezialisten noch weiter!

Gruß

Tina

Hallo,

Es gäbe keine Mahnungen! Die Rechnungssumme enthielte auch
Montagekosten die ja nicht angefallen sind, da kein Fenster
verbaut wurde.

Wenn in der Mahnung ein Fixtermin angegeben wurde,
beispielsweise: Zahlungstermin ist der 15.02.2008, braucht
keine Mahnung mehr zu erfolgen.

Meinst Du in der Rechnung? Eine Mahnung wäre nicht ergangen. Allerdings wäre in der Rechnung ein Zahlungstermin genannt.

In den Vertragsbedingungen nachsehen um welche Art von
Rechtsschutzversicherung es sich handelt.

Welche würde denn in diesem Fall greifen?

Wie nennt sich ein auf diese Fälle spezialisierter Anwalt?

Danke!!!

Grüße
M.

Hallo,

Meinst Du in der Rechnung? Eine Mahnung wäre nicht ergangen.
Allerdings wäre in der Rechnung ein Zahlungstermin genannt.

Ja, ich meinte Rechnung, dann braucht nach Ablauf des Zahlungszieles keine seperate Mahnung mehr erfolgen. Nur bei Formulierungen wie: „Zahlungsziel: 2 Wochen ab Rechnungsdatum“, muß gemahnt werden.

Welche würde denn in diesem Fall greifen?

Ich denke eine Rechtsschutzversicherung, die Gebäuderechtsschutz oder Mietrechtsschutz mit einschließt, aber was genau versichert ist, steht in den Vertragsbedingungen.

Wie nennt sich ein auf diese Fälle spezialisierter Anwalt?

Fachanwalt für Bau und Architektur

Bitte!

Grüße

Tina

Krass…
Hi,

Danke nochmal!

Jemand hätte eine Rechtsschutz die sich Privatrechtsschutz nennt. Dass für Einkäufe die an ein Haus angebracht werden sollen eine Andere Versicherung nötig wäre wüsste er nicht.
Scheint dass der abstrakte Fall noch abstrakter werden könnte…

Wie eilig müsste es Jemand denn jetzt angehen?

Ich hätte nicht gedacht, dass ein nicht wie bestellt geliefertes Ding tatsächlich so angemahnt werden könnte -aber wass weiss ich. :o(

Scheint aber üblich zu werden dass man für Seine Fehler gerne andere Leute zahlen lassen möchte. Das ist jetzt OT und nur meine Meinungsäusserung

Grüße
M.

Hi,

Danke nochmal!

Jemand hätte eine Rechtsschutz die sich Privatrechtsschutz
nennt. Dass für Einkäufe die an ein Haus angebracht werden
sollen eine Andere Versicherung nötig wäre wüsste er nicht.
Scheint dass der abstrakte Fall noch abstrakter werden
könnte…

Normalerweise dürfte es in der Privatrechtsschutz enthalten sein, aber die Versicherungsbedingungen variieren von Anbieter zu Anbieter.

Wie eilig müsste es Jemand denn jetzt angehen?

Ich würd nicht zu lange warten, da ja wahrscheinlich Fristen gesetzt werden.

Ich hätte nicht gedacht, dass ein nicht wie bestellt
geliefertes Ding tatsächlich so angemahnt werden könnte -aber
wass weiss ich. :o(

Da Deine Rüge nichts gebracht hat und sich der Unternehmer stur stellt, wirst Du den Sachverhalt wahrscheinlich nur mit einem RA lösen können.

Scheint aber üblich zu werden dass man für Seine Fehler gerne
andere Leute zahlen lassen möchte. Das ist jetzt OT und nur
meine Meinungsäusserung

Laß Dich doch mal vom RA beraten, manchmal hilft ein Brief von einem Rechtsanwalt Wunder! Du kannst auch versuchen schriftlich per Einschreiben den Sachverhalt nochmals darzustellen und mit der Einschaltung eines RA drohen. Vielleicht hilfts!

Grüße

Tina