Liebe/-r Experte/-in,
einer Bekannten hat ein Inkassoverfahren am laufen, wo Sie
monatlich eine feste Summe abzahlt. Dem Inkassounternehmen ist
diese Summe zu wenig und droht mit gerichtlichem Mahnbescheid.
Die Bekannte kann aber nicht mehr aufbringen, wie die Summe,
die Sie monatlich überweist, was ein Drittel der Rate ist, den
das Inkassounternehmen fordert.
Bei einem Mahnbescheid kann man doch Widerspuch einlegen.
Hat das in solch gelagerten Fall Sinn oder ist das eher
schädlich??
Das ist schädlich für den Geldbeutel. Denn dann kommt es zu einer Klage - und die kostet 3 Gerichtsgebühren und 2,5 - 3,5 Anwaltsgebühren. Da die Forderung offenabr begründet ist, wird sie den Prozess natürlich verlieren. UNd danach kann das Inkasso-Büro ihren Lohn pfänden. Das macht den Arbeitgeber sauer, weil er den pfändbaren Teil des Gehalts monatlich selber ausrechnen muss. Man darf Angestellte deshalb zwar nicht kündigen - aber mancher Arbeitgeber tut das - natürlich aus vorgeschobenen Gründen.
Was die Ratenhöhe angeht, spielt es keine Rolle, was die Dame will oder glaubt zahlen zu können. (Ich habe schon Schuldner mit 5600 € netto/MOnat gehabt, die steif und fest behaupteten, von dem kleinen Gehalt könne man doch keine Rate zahlen!!!) Maßgeblich ist die Pfändungstabelle - siehe Internet. Dort ist festgelegt, welcher Teil des Gehalts an den Gläubiger bei einer Pfändung bezahlt werden muss. Das Inkasso-Büro ist daran gebunden. Sicherlich hat das Büro einen gewissen Handlungsspielraum - aber das beschränkt sich meist auf weniger als 20% der pfändbaren Summe. Es ist anzuraten, mit dem Büro eine Lösung zu finden. Verlangt das INkasso-Büro hingegen eine Rate, die über dem pfändbaren Lohnanteil liegt, sollte die BEkannte das Büro darauf hinweisen und eine Zahlung in der pfändbaren Höhe anbieten. Eine Titulierung und Pfändung könnte dann vom INkasso-Büro rechtswidrig sein. So verhinderte sie, dass der Arbeitgeber davon etwas erfährt und hat keine Nachteile.
Ein Gerichtliches Mahnverfahren kostet auch wieder Gebühren
etc.,was die Schuldenlast auch nicht mindert.
Kann man dem Inkassounternehmen vorwerfen, die Kosten
absichtlich n die Höhe zu treiben??
Nein - es sei denn, die Kosten des INkasso-Büros lägen über: 1,3 GEbühren gemäß RVG (siehe im INternet) zzgl. Auslagenpauschale 20,00 € zzgl. Kontoführungskosten von maximal 3,00 € pro Monat zzgl. Kosten für jede Mahnung in Höhe von maximal 4,00 €. Andere Gebühren stehen dem INkasso-Büro nicht zu. Es kann zwar mehr fordern, die Bekannte kann aber eine sog. Minimierungseinrede erheben. Danach darf ein Inkasso-Büro nicht merh verlangen, als ein Anwalt in gleicher Sache. Hebegebühren und Einigungsgebühren, wie sie ein Anwalt zusätzlich nähme, stehen einem Inkasso-Büro hingegen nicht zu. Sofern das Inkasso-Büro das alles bestreitet, berufen Sie sich auf die Veröffentlichungen des Rechtspflegers Salten, Mahnabteilung des Amtsgerichts HAgen - der ist sowas wie der Papst in diesen Sachen. Auch kann man entsprechende Literatur- und Urteilsverweise im INkasso-Handbuch von Seitz und Veröffentlichungen von David finden.
Glück auf
PS: HAt IHre Bekannte ein Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze, muss sie gar nichts bezahlen. Es kommt dann zwar zu einem Vollstreckungsbescheid (Sie sollte dem Mahnbescheid dann nicht widersprechen). Aber zahlen muss sie nichts. Es wäre jedoch anzuraten, sofern sie noch jung ist oder z. B. noch eine Erbschaft erwarten kann, einen Deal mit dem Inkasso-Büro zu machen. Dieser sollte folgendermaßen aussehen:
„Ich bin unpfändbar und bleibe das aus folgenden Gründen…Nun will mir aber ein Bekannter aus meiner Misere helfen. Er will mir aber nur den Betrag XY zur Begleichung meiner Schulden geben. Dies auch nur dann, wenn damit alles beglichen ist.“ Und natürlich beträgt die Summe nur ca. 75 % der Hauptschuld (also der ursprünglichen Forderung). Das Inkasso-Büro wird sich mit ziemlicher Sicherheit darauf einlassen - weil es ansonsten ncihts bekäme. So spart die Bekannte 25% der Forderung und alle Kosten und Zinsen. Natürlich wird das INkasso-Büro verhandeln. Und ein Stück wird man sich u. U. annähern müssen. Sparen kann man aber einen Teil auf jeden Fall. Das aber geht eben nur, wenn man unpfändbar ist (Siehe Pfändungsfreigrenzen im Internet)
Glück auf
Danke für Ihre Mühe im Voraus.
Gruß
Jörg