Inkasso und Rechtsanwalt

Hallo!
Habe wegen einer Forderung vom Inkasso Bayern 2 Schreiben bekommen. Leider erst zu spät davon gehört (an Adresse der Eltern gegangen). Nachdem der 2. Brief da war habe ich lediglich die Hauptforderung an den Gläubiger bezahlt. Aber jetzt im Nachhinein habe ich bescheid bekommen, dass am gleichen Tag an dem ich überwiesen habe, ein Brief von einem Anwalt kam. Und das natürlich mit noch mehr Mahnkosten.
Was könnte ich jetzt tun? Meint ihr die machen ihre Drohung trotz beglichener Hauptforderung wahr und geben es ans Gericht weiter?

Würde mich sehr über Antworten freuen!!!

Hallo kk,

das kann Ihnen niemand sagen. Es hängt von der Höhe der Restforderung ab, von Ihrer finanziellen Situation, von den Vereinbarungen zwischen Gläubiger und Inkasso-Büro, von der Voreinstellung der Kennzahlen in der Software des Inkasso-Unternehmens, (wenn es sich um Masseninkasso handelt) ggf. von der Laune des zuständigen Sachbearbeiters, vom Wetter und davon, ob der Rechtsanwalt indirekt ein Teil des Inkasso-Unternehmens ist (unjuristisch und pragmatisch ausgedrückt).
Es ist damit ebenso unvorhersehbar, wie Ihre Einstellung zu korrektem Verhalten. Offenbar halten Sie es für normal, dass jemand, der seine vertraglichen Leistungen ordnungsgemäß erbracht hat, auf Kosten sitzen bleibt, die Sie erzeugt haben. Eine eigentümliche Einstellung - aber mich wundert heute gar nichts mehr.

Viele Glück - und überdenken Sie mal was der olle Kant mit seinem kategorischen Imperativ meinte - oder - um es verständlicher auszudrücken:
Was Du nicht willst, das man Dir tu, das füg´auch keinem anderen zu.
In diesem Sinne…

Hallo,
wenn Du eine Anwaltrechnung bekommen hast, dann schreibe dem RA das es ein Gesetz gibt, demnach gerade auch ein RA verpflichtet ist, keine unnötige Kosten zu produzieren. Und da Sie am gleichen Tag bezahlt haben sehen Sie die Forderung des RA als erledigt an.
Sollte der RA nicht beigeben dann wird irgend wann ein Mahnbescheid kommen, dann erhebe dagegen Widerspruch. Und dann muss der RA sich vor einem Richter erklären.

lg horst

Also fall im 1. Schreiben des Inkassobüros schon Kosten in Rechnung gestellt wurden, mußt du diese auf jeden Fall zusätzlich zur Hauptforderung zahlen.

Mit den nunmehr zusätzlichen Anwaltskosten…naja…wenn das wirklich am selben Tag war, hätte ja auch seien können, daß du nach Erhalt dieses Schreibens erst gezahlt hast.
Versuch doch mal mit den Leuten zu reden…vielleicht bringts ja was…was ich zwar nicht glaube…aber Versuch macht klug…

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Hallo!
Habe wegen einer Forderung vom Inkasso Bayern 2

Schreiben

bekommen. Leider erst zu spät davon gehört (an Adresse

der

Eltern gegangen). Nachdem der 2. Brief da war habe ich
lediglich die Hauptforderung an den Gläubiger bezahlt.

Aber

jetzt im Nachhinein habe ich bescheid bekommen, dass

am

gleichen Tag an dem ich überwiesen habe, ein Brief von

einem

Anwalt kam. Und das natürlich mit noch mehr

Mahnkosten.

Was könnte ich jetzt tun? Meint ihr die machen ihre

Drohung

trotz beglichener Hauptforderung wahr und geben es ans

Gericht

weiter?

Würde mich sehr über Antworten freuen!!!

Antwort: Inkasso und Anwaltskosten sind nunmal
entstanden. Warum wurde der erste Brief von den Eltern
nicht an Sie weitergeleitet? Warum haben Sie die
Hauptforderung nebst Inkassokosten nicht an das
Inkassobüro überwiesen? Warum wurde die Hauptforderung
nicht vor Einschaltung des Inkassobüros an den
Gläubiger überwiesen? Ich kann Ihnen hier nicht
weiterhelfen.Bitte denken Sie nächstes mal daran, dass
bei Nichtbezahlung einer Rechnung höhere Kosten als
Hauptforderung entstehen können.

Halo *kk*,

die anwaltskosten brauchts du defenetiv nicht zu zahlen. Da sich das schreiben mit deiner Zahlung überschnitten hat!Weil die Zahlung hast du geleistet nicht durch Aufforderung mit dem Schreiben der Anwaltskanzlei, sondern selbst! Bei den anderen Kosten sieht das etwas anders aus. Die beste Möglichkeit wäre einfach zu verhandeln! Meinen das es bei dir wirtschaftlich schlecht aussieht, und du bereit bis ein Vergleichsbetrag anzubieten! Zwischen 70-80% (von der Gesamtforderung inkl. Aller Kosten) ungefähr. Du wirst dich wundern wie behilflich die Inkasso´s sein können.

Gruß
feris

Hey, ich würde dir raten, dir erst einmal Rechtsbeistand zu holen. Weißt du denn, ob die Forderung überhaupt gerechtfertigt ist???

Lg

*grins*
alles richtig gemacht und jetzt alle Schreiben die vom Anwalt kommen einfach geschreddert in den Rundordner (Papierkorb).
Der kann schreiben und drohen wie er will.Was er nich bekommt ist aber dein Geld.

Wenn der Mit Mahnbescheid droht, cool bleiben und wenn der tatsächlich so frech ist und einen schickt, dann einfach der gesamtforderung widersprechen und das wars.der wir nie und nimmer klagen…und selbst wenn,du hast doch die Forderung längst beglichen und wenn der Kosten ersetzt haben will, dann somll er doch seinen Auftraggeber verklagen…was der aber auch nie tun wird , weil er genau weiß,dass er keinen Erfolg haben wird.

Also froge Ostern und locker bleiben

Hallo,

entscheidend für die Rechnungsstellung ist nicht der Tag über die Kenntnisnahme des Saldos, sondern der Tag für den die Zustellung gilt (in der Regel sind dies 3 Tage nach dem Versanddatum). Soweit es sich nicht nur um eine Rechnung sondern bereits um eine Mahnung handelt, ist nicht nur die Hauptforderung sondern auch die angefallenen Mahgebühren und evtl. Zinsen etc. zu zahlen (es handelt sich hier indirekt ja um einen „Kredit“ der getilgt werden muss und für den fallen nun einmal Zinsen an, genauso wie bei einer Mahnung zusätzliche Arbeit bei dem Gläubiger anfällt, die i.d.R. mit den Mahngebühren abgegolten sind - keiner arbeitet schliesslich umsonst).

Wenn der „Mahnvorgang“ bereits auf der „juristischen Ebene“ - sprich Rechtsanwalt gelandet ist - " brennt die Luft", da der seine „Bearbeitungskosten“ aufgrund einer offiziellen Basis - der Gebührenordnung - erheben kann. Im Regelfall wird er seine Bearbeitungsgebühren notfalls immer im Wege einer gerichtlichen Bearbeitung (Mahnbescheid etc.) geltend machen - er ist ja schliesslich vom Fach und hat alles auf seinem PC gespeichtert - er muss nur noch die persönlichen Daten eingeben.

Im Ergebnis - ich empfehle zu zahlen und in der Zukunft vor einer Mahnung eine Vereinabrung mit dem Gläubiger zu treffen (schriftlich) ggf. über Ratenzahlung oder einem späteren Zahltermin, dann geht man diesen ganzen Dingen bereits vorher aus dem Weg.

Trotzdem schöne Osterfeiertage

Tschüß

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Hallo

das kann sein das sie es weitergeben, aber sie müssen ja auch erst nachweisen, das du den brief erhalten hast.,…du kannst versuchen dich darauf zu berufen, das die forderung vom inkasso erst nach zahlung der hauptforderung kam und du somit insbesondere die inkassokosten ablehnst, die eh oft rechtsstriitig sind, da bei einem mahnbescheid die kosten doppelt gemoppelt so zu sagen wären da die kosten des MB gleich dehen der inkassokosten wären und die msiten gerichte diese eh zurückweisen. oftmals gehen auch die inkassobüros hin nehmen die gezahlte hauptforderung und rechnen diese auf ihre inkassokosten an, obwohl diese garnicht bisher rechtlich festgelegt wurden also zum beispiel durch urteil aber ich verweise gern an den anwalt und im übrigen kenne ich die forderung nicht wann die mahnungen kamnen wann du bezahlt hast ob erst nach inkassoauftrag usw…

lg

plappermaul

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Rein rechtlichen gesehen warst Du im Verzug, d.h. die Anwaltskosten sind ebenfalls von Dir zu begleichen. Dass das Ganze an Deine Eltern gegangen ist, ist zwar ärgerlich, zählt aber nicht als Grund nicht zu zahlen.

Die Inkassokosten musst Du übrigens auf KEINEN Fall bezahlen, diese werden mit den Anwaltskosten verrechnet.

Sofern der Restbetrag für den Anwalt noch im zweistelligen Bereich liegt, wird erfahrungsgemäß der Rest NICHT gerichtlich geltend gemacht. Wenn Du Dich auf das „vielleicht“ nicht verlassen willst, schlag sonst dem Anwalt einfach einen Vergleich über 50 % des Restbetrages vor. Meistens wird dies angenommen.

LG