Inkasso-Unternehmen bei Mietschulden beauftragen?!

Hallo zusammen,

angenommen ein Vermieter wartet seit einiger Zeit auf die Tilgung von noch offenen Miet- und Nebenkostenrechnungen i.H.v. ca. 1400€.

Einer vereinbarten Zahlung ist der schuldige Mieter nicht nachgekommen, ein Titel wurde allerdings noch nicht erworben. Der Schulder meidet nun den Kontakt - legt einfach auf / beantwortet keine Briefe / … - und stellt sich unwissend.

Kann der Vermieter nun ein Inkasso-Unternehmen, z.B. in Köln, beauftragen um die Mietschulden eintreiben zu lassen?
Wo liegen die Vor- und Nachteile?
Wie seriös ist die Branche für den Auftraggebenden?
Was sind branchenübliche Gebühren?

Danke,
Kawapilot

Hallo Kawapilot,

zunächst muß man sich im Klaren sein, dass ein Inkassounternehmen auch keine Wunder vollbringen kann. Man darf nämlich nicht dem Glauben verfallen man selbst würde auf jeden Fall eine Rechnung des Inkassounternehmen bezahlen also wird dies auch jeder andere tun.

Des weiteren sind Mietzahlungen laufende Zahlungen, also wenn die Mieter jetzt die Inkassoforderung bezahlen würden, so würden sie aller Wahrscheinlichkeit erst mal keine Miete zahlen können (weil ihnen einfach die Mittel dazu fehlen). Man hätte dadurch zwar die alten Forderungen eingetrieben, es würden aber sofort wieder neue entstehen.

Im Prinzip heißt das: Mietrückstand von 2 Monatsmieten, Mieter nicht gesprächsbereit --> fristlose Kündigung.

Dabei ist zu beachten, dass man für eine wirksame fristlose Kündigung eben diesen Rückstand von über einer Monatsmiete (besser 2 Monatsmieten) benötigt und für die Berechnung des Rückstandes nicht die Forderung aus Nebenkostenabrechnungen mit einbeziehen darf.

Gruß

Joschi

Hallo Joschi,

hab vielen Dank für Deine super ausführlichen Zeilen und die weiterführenden Überlegungen!
In der Tat, einen noch in der Wohnung befindlichen Mieter zu belangen macht keinen wirklichen Sinn:wink: Aber der Vermieter hat Glück, der nicht zahlende Mieter ist schon raus! Es geht hier also um Altlasten.

Und diese Altlasten hätte der Vermieter gerne wieder… und da er sich vor Ort nicht darum kümmern kann, wollte er ein Inkasso-Unternehmen beauftragen, hat mit der Branche allerdings keine Erfahrungen. Daher die Fragen rund um die Inkasso-Szene.

Gruß,
Kawapilot

Hallo Joschi,

hab vielen Dank für Deine super ausführlichen Zeilen und die
weiterführenden Überlegungen!
In der Tat, einen noch in der Wohnung befindlichen Mieter zu
belangen macht keinen wirklichen Sinn:wink: Aber der Vermieter hat
Glück, der nicht zahlende Mieter ist schon raus! Es geht hier
also um Altlasten.

Und diese Altlasten hätte der Vermieter gerne wieder… und da
er sich vor Ort nicht darum kümmern kann, wollte er ein
Inkasso-Unternehmen beauftragen, hat mit der Branche
allerdings keine Erfahrungen. Daher die Fragen rund um die
Inkasso-Szene.

Hi,

wenn Du die Befürchtung hast, das der Schuldner nicht zahlt und Du klagen mußt, dann würde ich lieber einen Anwalt einschalten, da Du sonst auf den Inkassokosten sitzenbleiben könntest.

Der Schuldner ist nicht verpflichtet doppelt zu bezahlen, er muß entweder die Inkassokosten oder die Rechtsanwaltskosten bezahlen.

Gruß
Tina

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