Inkasso Unternehmen will Akte schliessen!

Folgender Fall:

Person A bestellte bei Firma X ein Studienprogramm.
Zahlungsvereinbarung ist Teilzahlung, Lieferung ist Teillieferung
(insgesamt 6 Lieferungen). Person A kann auf Grund Arbeitslosigkeit
nicht mehr zahlen und bittet um Zahlungsaufschub. Firma X geht darauf
ein, gibt 3 Monate Zahlungsaufschub. Als die Zahlung fällig ist, kann
Person A immer noch nicht zahlen. Keine Reaktion mehr von Firma X,
weder Mahnung noch sonst was.
Es stehen noch drei Teillieferungen aus.
Ca. 6 Monate später kommt ein Schreiben einer Inkassofirma,
beauftragt von Firma X) mit Aufforderung zur Zahlung.
Der Forderungssaldo setzt sich wie folgt zusammen:

Auskunftskosten: 15,- €
Mahn/Rücklast. des Mandanten: 7,50 €
Bearbeitungspauschale: 20,- €
Inkassokosten: 127,50 €
Rechnungsbetrag des Mandanten: 1170,- €
Zinsen: 366,17 €

Der Betrag wurde bis vor einigen Wochen monatlich in kleinen Beträgen gezahlt. Offen sind jetzt noch ca. 250 €.
Da die restlichen Teillieferungen immer noch nicht geliefert wurden, rief Person A bei Firma X an. Firma X gibt es nicht mehr unter der zuletzt bekannten Adresse und Tel.nummer. Person A rief beim Inkasso Unternehmen an und fragt nach, was mit der Firma X sei und wo die restlichen Studienunterlagen bleiben. Inkasso sagte, man kümmert sich darum. Heute kam ein Brief des Inkasso-Unternehmens mit folgendem Wortlaut: „Auch von hier wurde mehrfach vergeblich Kontakt zu Firma X und zum Mutter-Unternehmen gesucht. Eine Nachricht von dort haben wir nicht erhalten. Wir verzichten daher auf die weitere Geltendmachung der Rechtsforderung und schliessen unsere Akte.“

Das heisst jetzt, das Person A gut 1500,- € an das Inkasso-Unternehmen gezahlt hat, jedoch Firma X die Studienunterlagen nicht komplett ausgeliefert hat.

Was kann Person A dagegen tun??? Darf das Inkasso-Unternhemn das einfach so machen? Was ist mit dem bezahlten Geld und den fehlenden Studienunterlagen??

Vielen Dank für Ihre Antwort…

Das Inkasso arbeitet in Auftrag des Gläubigers und kann und darf gar nix selbst entscheiden ohne dass es vom GL abgesegnet ist.
Zahlunger erfolgen erst auf die Kosten dann auf die Zinsen und erst dann auf die Hauptforderung.
Darum ist es unfug sich mit einem Inkasso eizulassen. Zahlungen wenn überhaupt gehen immer an den GL direkt.
An das Inkasso geht kein einziger Euro !

Hallo…

Danke für Ihre Antwort. Was heisst das nun genau? Versteh ich das richtig, dass das Geld weg ist und die Unterlagen nie geliefert werden?

Mfg

Ja, das geld ist weg,die Leistung wird erst bei vollständiger bezahlung geliefert.

Aber ich versteh nicht, warum die dann die Akte schliessen wollen. Es sind noch ca. 200,- zu bezahlen.

Ja, das geld ist weg,die Leistung wird erst bei
vollständiger bezahlung geliefert.

Da kann ich leider keine qualifierte Antwort geben, tut mir leid

Das ist ein e knifflige Angelegenheit. Ich würde es mit einem Rechtsberater besprechen

Hallo,

das rechtsverhältnis besteht zwischen A und X.

Sie können höchstens beim Inkasso-Unternehmen (IU) nachfragen, wo denn die bisherigen Zahlungen hingegangen sind.
Weiter halte ich die Kosten des IU für völlig überzogen u. würde eine Spezifikation der Kosten nachfragen - natürl. unter Fristsetzung.

Danach würde ich das von einem Rechtspfleger bei Gericht prüfen lassen u. ggf. Klage einreichen. Denn hier besteht der begründete Verdacht, das das IU Dich auch noch betrogen hat.

Ansonsten so etwas nie mehr machen. Erst Rat nachfragen - danach zahlen.

Grüsse

Hallo Carrie 79,

das ist kein konkreter Fall, der etwas mit einer Zwangsvollstreckung o. ä. von einem Inkassounternehmen zu tun hat, daher kann ich Ihnen nicht helfen.

Hier liegt schon ein Fall vor, wo mehrere Verträge nicht eingehalten worden sind. Ich würde einen Anwalt einschalten.

Mit freundlichen Grüßen
Katzenpfote