Folgender Fall:
Person A bestellte bei Firma X ein Studienprogramm.
Zahlungsvereinbarung ist Teilzahlung, Lieferung ist Teillieferung
(insgesamt 6 Lieferungen). Person A kann auf Grund Arbeitslosigkeit
nicht mehr zahlen und bittet um Zahlungsaufschub. Firma X geht darauf
ein, gibt 3 Monate Zahlungsaufschub. Als die Zahlung fällig ist, kann
Person A immer noch nicht zahlen. Keine Reaktion mehr von Firma X,
weder Mahnung noch sonst was.
Es stehen noch drei Teillieferungen aus.
Ca. 6 Monate später kommt ein Schreiben einer Inkassofirma,
beauftragt von Firma X) mit Aufforderung zur Zahlung.
Der Forderungssaldo setzt sich wie folgt zusammen:
Auskunftskosten: 15,- €
Mahn/Rücklast. des Mandanten: 7,50 €
Bearbeitungspauschale: 20,- €
Inkassokosten: 127,50 €
Rechnungsbetrag des Mandanten: 1170,- €
Zinsen: 366,17 €
Der Betrag wurde bis vor einigen Wochen monatlich in kleinen Beträgen gezahlt. Offen sind jetzt noch ca. 250 €.
Da die restlichen Teillieferungen immer noch nicht geliefert wurden, rief Person A bei Firma X an. Firma X gibt es nicht mehr unter der zuletzt bekannten Adresse und Tel.nummer. Person A rief beim Inkasso Unternehmen an und fragt nach, was mit der Firma X sei und wo die restlichen Studienunterlagen bleiben. Inkasso sagte, man kümmert sich darum. Heute kam ein Brief des Inkasso-Unternehmens mit folgendem Wortlaut: „Auch von hier wurde mehrfach vergeblich Kontakt zu Firma X und zum Mutter-Unternehmen gesucht. Eine Nachricht von dort haben wir nicht erhalten. Wir verzichten daher auf die weitere Geltendmachung der Rechtsforderung und schliessen unsere Akte.“
Das heisst jetzt, das Person A gut 1500,- € an das Inkasso-Unternehmen gezahlt hat, jedoch Firma X die Studienunterlagen nicht komplett ausgeliefert hat.
Was kann Person A dagegen tun??? Darf das Inkasso-Unternhemn das einfach so machen? Was ist mit dem bezahlten Geld und den fehlenden Studienunterlagen??
Vielen Dank für Ihre Antwort…